Klimawandel

Energiewende: Solar-Investoren drängen auf Ackerland

In keinem Bundesland stehen so viele Solarpaneelen auf Ackerböden wie in Bayern. Brandenburg folgt mit Abstand. Eine CORRECTIV-Datenanalyse zeigt erstmals eine Übersicht der umstrittenen Nutzung von Agrarflächen für Solaranlagen nach Bundesländern.

von Max Donheiser , Gabriela Keller , Isabel Knippel , Katarina Huth

Der größte Solarpark in Deutschland mit einer Fläche von 164 Hektar wurde im November eröffnet. Er befindet sich nahe Werneuchen in Brandenburg. Foto: Christophe Gateau/picture alliance/dpa

Beim Bau von Solar-Anlagen auf Äckern und Feldern liegt Bayern mit einer höchstmöglichen Leistung von 2.700 Megawatt (MW) im bundesweiten Vergleich weit vorne. An zweiter Stelle folgt Brandenburg mit großem Abstand, wie eine aktuelle Datenrecherche von CORRECTIV ergeben hat. Die Maximalleistung ist dort mit knapp 440 MW immer noch doppelt so groß sind wie in Baden-Württemberg. In den übrigen Ländern machen Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen bisher einen verschwindend geringen Anteil aus.

Das heißt nicht zwangsläufig, dass sie insgesamt beim Ausbau der Solarenergie abgeschlagen sind. Vielmehr befinden sich die Anlagen in manchen Ländern bisher vor allem auf anderen Flächen, wie etwa Konversions- oder Industrieflächen, belasteten Flächen, ehemaligen Militärgeländen, Gewerbegebäuden oder Dächern.

Deutschland braucht aber für die Energiewende noch erheblich mehr Solarstrom, als heute erzeugt werden kann. Die Frage ist nur, wie der Ausbau gelingen soll. Seit etwa zwei Jahren suchen Investoren zunehmend freie Flächen für zum Teil mehrere Hundert Hektar große Solarparks. Die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Solarmodule ist umstritten, weil dabei fruchtbarer Ackerboden verloren gehen kann. Da verbindliche Vorgaben fehlen, läuft der Solar-Ausbau teilweise unreguliert, sodass sich statt ökologisch sinnvoller Projekte in einigen Regionen oft renditegetriebene Großvorhaben durchsetzen.

Energiewende in Brandenburg: Anfragen für Solaranlagen auf 9.600 Hektar

CORRECTIV hat das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausgewertet, in dem alle ans Netz angeschlossenen Solaranlagen erfasst sind. Aus den Daten ergibt sich erstmals ein Bild vom jetzigen Stand des Solarausbau auf Agrarflächen. Auffällig hierbei ist auch die Verteilung: Während sich die Kapazitäten beim Spitzenreiter Bayern im Vergleich mit den anderen Bundesländern eine hohe Konzentration auf vergleichsweise wenige Projekte ab.

Solarstrom aus Anlagen auf Agrarflächen sind in der Regel von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Deshalb waren diese lange wirtschaftlich unattraktiv. Das hat sich inzwischen geändert, weil Solarstrom nun auch zu Marktpreisen rentabel ist.

Wie eine CORRECTIV-Recherche von Oktober nachweist, haben die wachsenden Gewinnmargen in Brandenburg zu einem Ansturm von Solar-Investoren auf die Agrarflächen geführt. Bürgermeister und Verwaltungsangestellte berichten von steigendem Druck und Stapeln von Anträgen. Wie Umfragen von CORRECTIV in allen Gemeinden des Landes ergaben, gingen dort seit 2019 Anfragen und konkrete Anträge für mindestens 366 Projekte mit einer Gesamtfläche von 9.600 Hektar ein. Da viele Gemeinden nicht antworteten, dürften die tatsächlichen Zahlen noch erheblich höher sein.

In Folge des Solar-Booms spitzen sich in einigen Gegenden Konflikte zu

Da sich die Genehmigungsverfahren oft über mehrere Jahre ziehen, sind diese Vorhaben noch nicht im im Register der Bundesnetzagentur erfasst. Der rapide Anstieg der Nachfrage in den vergangenen beiden Jahren kann sich darin also noch nicht in den Daten widerspiegeln.

In Brandenburg führt der weitgehend unkontrollierte Solar-Boom in einigen besonders betroffenen Gebieten bereits zu starken Konflikten. In Folge der hohen Nachfrage spitzt sich die Konkurrenz um Agrarflächen zu. Gerade kleineren, bäuerlichen Betrieben droht die Verdrängung; Kritiker sprechen von Wildwuchs und Goldgräberstimmung, Anwohner und Lokalpolitikerinnen fürchten um Natur, Tourismus und Landschaft.

Indessen zeigen die Daten erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern auf: Nordrhein-Westfalen etwa liegt bei der Gesamtleistung aller Solaranlagen mit knapp 5700 Megawatt hinter Bayern und Baden-Würrtemberg an dritter Stelle, ist bei der Photovoltaik auf Agrarflächen aber Schlusslicht. Wie das Landes-Energieministerium mitteilt, sehe NRW vor allem Kapazitäten im Gebäudebestand. Mit dem Ziel eines „sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen“ ermögliche der Landesentwicklungsplan großflächige Anlagen vor allem auf „Brachfächen, Aufschüttungen und Standorten entlang von Bundesfernstraßen und Schienen.“

Statt klarer Vorgaben gibt es auf Landesebene nur schwammige Richtlinien

CORRECTIV hat in den zuständigen Ministerien aller Bundesländer nach den Regelungen für Solaranlagen auf Agrarflächen gefragt. Statt konkreter Vorgaben gibt es fast überall nur schwammige Richtlinien. Das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Brandenburg zum Beispiel fühlt sich nicht verantwortlich und verweist auf die Planungshoheit der Kommunen. Zwar habe das Land eine Handreichung „für einen ressourcenschonenden Ausbau der Solarenergie“ ausgearbeitet: Diese sei aber „rechtlich nicht bindend, sondern – wie der Titel schon sagt – als Empfehlung zu verstehen.“

Einzig in Moorgebieten sei der Bau von Photovoltaikanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Bayern lässt Solar-Investoren weitgehend freie Hand: Das Land steht bei der Gesamtleistung mit 14.000 Megawatt an der Spitze. Allerdings machen Anlagen auf Agrarflächen mit rund einem Fünftel dort auch einen relativ hohen Anteil aus.

Wie das bayerische Wirtschaftsministerium mitteilt, sei das Potenzial von Dächern und versiegelten Flächen für den Solar-Ausbau „nicht ausreichend“. Freiflächenanlagen seien von Bedeutung, da sich dort Strom „besonders preiswert“ erzeugen ließe. Selbst in Naturschutzgebieten sind Anlagen in Bayern prinzipiell möglich. „Hochwertige landwirtschaftliche und ökologisch wertvolle Flächen“ sollen diese aber nicht beeinträchtigen. Wie dies sichergestellt werden soll, dazu schreibt das Ministerium nichts.