TTIP

EU-Plan für TTIP-Schiedsgerichte

Die Pläne der EU, private Schiedsgerichte für das Freihandelsabkommen TTIP einzuführen, stießen auf harsche Kritik. Nun geht die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström (Liberale, Schweden) mit einem neuen Vorschlag auf ihre Kritiker zu. Der Staat soll mehr Einfluss auf die TTIP-Schiedsgerichte bekommen. Und damit der Streit beendet werden.

von Justus von Daniels , Marta Orosz

Schiedsgerichte TTIP Investorenschutz

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström schlägt in einem nun vorgelegten Eckpunktepapier vor, die in dem Freihandelsabkommen vorgesehenen privaten Schiedsverfahren für Unternehmen, die sich in ihren Rechten bedroht sehen, den Verfahren vor ordentlichen Gerichten anzugleichen. Malmström stellte zudem in Aussicht, dass es in Zukunft ein internationales Gericht geben könnte, das sich dem Investorenschutz verschreibt. Letzteres hatte vor wenigen Tagen der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gefordert. Die Verfahren sollen so besser gegen einen möglichen Missbrauch durch Konzerne abgesichert werden. In dem Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird seit 2013 über ein privates Schiedsgericht verhandelt, das Unternehmen besonders schützen soll. So sollen vor dem Gericht Firmen etwa auf Schadensersatz klagen können, wenn ihre Investitionen aufgrund von nachträglichen Gesetzesänderungen oder Verstaatlichungen verloren gehen.

Mit dem Vorschlag reagiert die Kommission auf die andauernde Kritik an den Schiedsgerichten. In einem Fragebogen, den die EU-Kommission im vergangenen Jahr im Internet veröffentlicht hatte, sprachen sich fast 150000 EU-Bürger gegen die Gerichte aus. Auch die linken Fraktionen des EU-Parlamentes lehnen die Schiedsgerichte ab. Sie befürchten, dass neue Gesetze, die innerhalb der EU beschlossen werden und einzelnen Konzernen nicht passen, über diese Schiedsgerichte ausgehebelt werden könnten. Das würde die Demokratie in Europa gefährden.

Schiedsgerichte seit Jahrzehnten etabliert

Schiedsverfahren, die den Schiedsgerichten zugrunde liegen, sind seit 1959 ein durchgängiger Standard in Handelsverträgen zwischen Staaten. Sie sollen die Beziehungen zwischen Konzernen und Staaten bei Auslandsinvestitionen regeln. Die Idee geht dazu auf eine deutsche Initiative zurück. Damals hatte Deutschland einen Handelsvertrag mit Pakistan abgeschlossen und vereinbart, dass Unternehmen vor einem internationalen Tribunal auf Schadensersatz klagen können, wenn sie enteignet werden sollten. Dadurch sollte Rechtssicherheit geschaffen und Investitionen angeregt werden. Vor allem Staaten mit schlecht funktionierenden Rechtssystemen sollten auf diese Art und Weise abgehalten werden, die Fabriken einer ausländischen Firma auf dem eigenen Territorium ohne Grund zu beschlagnahmen. Seitdem sind mehr als 1300 Handelsverträge weltweit abgeschlossen worden, die einen entsprechenden Schutz für ausländische Investoren enthalten.

Bis in die 1990er Jahre gab es nur vereinzelt Verfahren auf Basis dieser Regelungen. Insgesamt wurden etwa 500 Klagen gegen Staaten geführt. Deutschland ist bisher nur zweimal verklagt worden, beide Male vom Stromerzeuger Vattenfall. Beim ersten Verfahren gab es eine Einigung, das zweite Verfahren läuft noch. Dort geht es um den Atomausstieg 2011 und die Stilllegung von zwei Atommeilern, die Vattenfall betrieben hatte. Im Extremfall muss die Bundesrepublik dem Atomkonzern einen Schadensersatz für den entgangen Gewinn zahlen, weil Vattenfall bei dem Erwerb der Atomkraftwerke darauf vertrauen durfte, dass diese nicht vor dem Ablauf der Betriebsgenehmigung stillgelegt werden. Bislang kamen die meisten Klagen vor Schiedsgerichten von Unternehmen aus EU-Ländern, die gegen Staaten auf anderen Kontinenten klagten.

Unternehmen können mit den Klagen keine neuen Gesetze oder Verordnungen für nichtig erklären, sondern nur Schadensersatz einfordern, wenn ihre Investitionen aufgrund der neuen Regelungen vernichtet werden. Doch allein diese Aussicht auf mögliche Schadensersatzforderungen könnten nach Ansicht von Kritikern schon dazu führen, dass Staaten auf schärfere Umwelt- oder Gesundheitsgesetze verzichten, um ausländische Investoren nicht zu Klagen zu provozieren.

Gegner der Schiedsgerichte sagen, dass Verfahren nach dem Prinzip von Schiedsgerichten bei etablierten Rechtsstaaten nicht nötig seien. In den USA und den EU-Staaten reiche der Schutz durch nationale Gerichte bereits jetzt aus, da grundlose Enteignungen nicht rechtens seien. Die Gegner fordern, ganz auf diese Verfahren zu verzichten.

Zudem sind die Schiedsgerichte im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, weil sie nicht transparent genug sind. In der Regel bestimmen die streitenden Parteien selbst, wer als Schiedsrichter über ihre Ansprüche entscheiden soll. Oft werden Wirtschaftsanwälte mit dieser Aufgabe betraut. Die EU hatte bereits vor Beginn der TTIP-Verhandlungen angekündigt, die Transparenz dieser Verfahren zu verbessern. Grundsätzlich sollte es aber bei dem privaten Schiedsverfahren bleiben.

Nun schlägt die Handelskommissarin Malmström in ihrem Eckpunktepapier vor, die Verfahren etwas gerichtsähnlicher zu gestalten. Die EU-Kommission will eine feste Liste mit genehmigten Schiedsrichtern veröffentlichen, die von den Staaten benannt werden. Die Schiedsrichter auf dieser Liste sollen im besten Fall als Berufsrichter tätig sein. Bisher war geplant, dass Unternehmen und Staaten die Schiedsrichter frei bestimmen können. Es soll zudem eine zweite Instanz geben, damit Urteile auch in einer Art Berufung überprüft werden können. Auch das war bisher so konkret nicht vorgesehen. Zudem soll im Freihandelsabkommen TTIP klar gestellt werden, dass jeder Staat das Recht hat, Gesetze zum Allgemeinwohl zu erlassen. Gegen diese „Allgemeinwohlgesetze“ soll kein Konzern klagen können. „Öffentlich bestellte, unabhängige Richter sind ein Sprungbrett zu einem permanenten staatlichen Handelsgericht“, sagt Viviane Reding, ehemalige Justizkommissarin der Europäischen Kommission (Konservative, Luxemburg).

Den Kritikern gehen die Vorschläge der EU-Kommission weiterhin in die falsche Richtung. Pia Eberhardt von der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Oberservatory (CEO) sagt: „Es bleibt die grundsätzliche Frage: warum sollen Investoren bei TTIP Extra-Rechte erhalten, die die Demokratie und das Rechtssystem bedrohen?“  Nationale Gerichte wären auch für Unternehmen vollkommen ausreichend.

Gabriel will staatlichen Investoren-Gerichtshof

Erst im Februar hatte Bundeswirtschaftsminister Gabriel gemeinsam mit sechs Handelsministern aus EU-Staaten ein Umdenken gefordert. Anstatt private Schiedsgerichte zu verbessern, sollte ein internationaler Gerichtshof für Investitionen ins Leben gerufen werden. Letzte Woche legte er einen konkreten Plan vor. Der Investitions-Gerichtshof soll zunächst im Rahmen des TTIP-Handelsabkommens versuchen, Streitigkeiten zwischen Europa und den USA zu lösen, sollte sich ein Unternehmen durch neue Gesetze benachteiligt fühlen. Andere Staaten, die nicht zum TTIP-Raum gehören, sollten diesem Investitions-Gerichtshof später beitreten können.

Unterstützt wird Gabriel auch von Sozialdemokraten aus dem Europäischen Parlament. Das Parlament bereitet zur Zeit eine Resolution vor, in der sich die Abgeordneten gegen die bisherigen EU-Pläne zum Investorenschutz aussprechen, wie aus Kreisen des Handelsausschusses des Europäischen Parlamentes bekannt wurde. In ersten Abstimmungen der Fachausschüsse des Parlamentes gab es bislang keine Mehrheiten für die bisherigen EU-Pläne.

Zur Idee Gabriels, einen Investitions-Gerichtshof einzuführen, sagte EU-Kommissarin Malmström: sie seien „interessant“. Malmström hält es allerdings für unrealistisch, dass bereits im TTIP-Handelsabkommen ein staatliches Gericht vereinbart werden könne. Die Kommission setzt sich daher weiterhin für ein privates Schiedsgericht ein, das mit neuen Elementen ausgestattet werden soll. In ihrem Positionspapier schreibt sie, dass die entsprechenden Verfahren „näher an ein festes Gericht“ rücken werden müssten.

Mit dem nun vorgelegten Vorschlag will Malmström einen EU-internen Kompromiss erreichen. Sie stellt langfristig das Ziel in Aussicht, ein internationales Investitionsgericht aufzubauen. Die Arbeit dazu „habe schon begonnen“, heißt es in dem Papier der Kommission. Gleichzeitig will sie die Verhandlungen um TTIP nicht an den Schiedsgerichten platzen lassen. Die USA setzen auf die seit Jahren erprobte Lösung mit privaten Schiedsrichtern. Die Kommission will mit ihrem Vorschlag die Initiative in der Debatte um den Investorenschutz zurückgewinnen.

EU will Initiative zurück

Offen ist, ob sich das Europäische Parlament mehrheitlich von der Initiative Malmströms überzeugen lässt und in ihrer Resolution im Juni die neuen Pläne der EU-Kommission unterstützt. „Bisher drängt sich der Eindruck auf, dass die Kommission auf Zeit spielt. Wenn sie jetzt ernsthaft ein echtes Gericht mit den USA voran treibt, könnte es eine breite Mehrheit geben“, sagte der EU-Abgeordnete Joachim Schuster (SPD). Schuster bereitet im Handelsausschuss die Resolution mit vor. Noch bleibt der Abgeordnete skeptisch, denn die Vorschläge der Kommission sehen weiterhin vor, dass Investoren privaten Rechtsschutz außerhalb der nationalen Rechtswege erhalten. Das will die Kommission auch bei dem Handelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht mehr ändern. Der Hinweis auf die Idee eines zukünftigen internationalen Investitionsgerichts ist in dem Positionspapier sehr vage formuliert.

Von den USA gibt es bisher keine Reaktion auf die Vorschläge innerhalb der EU. Sie verhandeln auf Grundlage ihrer eigenen Vertragsmuster. Und die sehen ausnahmslos ein privates Schiedsverfahren vor. Aber auch dort wächst die Kritik an dem Investorenschutz. Eine Gruppe von Kongressabgeordneten der Demokraten sprach sich in einem Brief an US-Präsident Barack Obama gegen die Aufnahme von Schiedsverfahren für Investoren in künftige Handelsverträge aus.