Faktencheck

„Tötet Ralf“

Man muss Politiker nicht liebhaben. Aber der Hass, der Ministern und Abgeordneten derzeit auf Facebook entgegen schlägt, ist nicht zuletzt ein Angriff auf unsere Demokratie – und damit auf uns alle. In dieser Woche soll im Bundestag das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet werden. Stegner begrüßt das Gesetz, Künast ist dagegen. Einen Begegnung mit zwei Politikern, die wissen, welche Wirkungen Hass entfaltet.

von Jutta Kramm

© Ivo Mayr

Der Mann steht früh auf. Zwischen 6 und 7 Uhr morgens weckt Ralf Stegner seine Freunde und Follower auf Facebook und Twitter: „Guten Morgen aus Bordesholm“ — „Guten Morgen aus Berlin“. Alle, die es mögen – und auch viele, die ihn offenbar so gar nicht nicht schätzen, können dann lesen, wie das Wetter im Norden oder in der Hauptstadt ist und was der Tag für Ralf Stegner, den stellvertretenden SPD-Chef und ersten Mann der schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten, bringt. „Wieder ein herrlicher Sommermorgen“, twittert Stegner. Dann schaut er voraus: „Heute beraten wir bei der Präsidiumssitzung der SPD im Willy-Brandt-Haus über das Steuerkonzept für die Bundestagswahl“. Später motiviert er sich selbst und seine Gefolgschaft aus den sozialen Netzwerken, immerhin fast 50.000 Menschen, mit einem Musiktipp: „Roxette: Listen to Your Heart.“

Die gute Laune währt nicht lang. Und im Fall von Ralf Stegner liegt das gewiss nicht am neuen Steuerkonzept der SPD. Im Laufe des Tages melden sich Menschen, die grundsätzlich wütend auf Politiker zu sein scheinen oder auf alles allergisch reagieren, was Stegner postet. Der Ton auf Facebook und Twitter ist oft rau, das weiß Stegner. Herben, konfrontativen Stil ist er gewohnt. Schließlich ist er selbst ein erklärter Anhänger der zugespitzten politischen Auseinandersetzung. Und Pöbeleien kennt er, seit er Schiedsrichter auf dem Fußballplatz war.

Doch der Hass, der sich vor allem von Rechts inzwischen seit Jahren über ihm entlädt, macht selbst Stegner manchmal zu schaffen. Stegner sagt, keinem anderen SPD-Politiker schlägt im Netz so viel Hass entgegen wie ihm und Justizminister Heiko Maas.

Stegner sitzt an diesem warmen Sommertag in seinem Berliner Büro und wirkt fast ein wenig resigniert. Stegners Mitarbeiterin zeigt am Computer, worum es geht:  

hass-stegner-img_1846.png__1140x0_q85_subsampling-2-02.png

Screenshot.

Ralle, ich hasse Dich. Deine Zeit läuft ab. Du wirst vor Gericht gestellt. Du verdienst den Strick. Ralle, Ralle, Ralle. Pöbel Ralle, has left his existence. Ich, persönlich, würde dich über Monate zu Tode foltern. Aber, die Bilder gönne ich Dir nicht.“

„Stegner, Ekel Ralle genannt, hat immer wieder Aufrufe gestartet gegend die demokratisch legitimierte Partei AfD, …. Langsam geht Euch deppen der deutschen Nation der Arsch auf Grundeis. Ab jetzt wird nicht mehr verbal zurück geschossen, sondern Konsorten wie Stegner, dürfen sich als Freiwild bezeichnen, denn jetzt wird mit gleicher Münze zurück gezahlt!“

„Viele Kommentare sind dumm und geschmacklos“, sagt Stegner. Freundliche, zustimmende Stimmen und Smilies sind in der Minderzahl. Ablehnung, Häme und Hass dominieren. „Das fasst mich schon an. Psychologisch ist das großer Mist“, sagt Stegner. Vor allem wenn es um seine Familie, um seine Frau und seine Söhne geht, die ebenfalls manchmal bedroht werden, macht er sich Sorgen. Einer der drei studiert in Halle und engagiert sich dort auch politisch. Auch er hat schon mehrmals Morddrohungen erhalten. Dann ist Polizeischutz notwendig.

Aber aufgeben will Stegner nicht. In seinen Büros in Kiel und Berlin sitzen Mitarbeiter und durchpflügen täglich die Kommentare, sie löschen, was gegen die Netiquette geht, und sie antworten, wo immer es geht. Allerdings: Wer sich von ihnen auf einen Disput einlässt, wird auch selbst oft Opfer von Hass und Drohungen.

Hass im Netz ist weit verbreitet, das Dunkelfeld ist hoch. Nicht alles wird angezeigt. Der Hass richtet sich vor allem gegen Geflüchtete, vermeintlich Randständige, religiöse Gruppen, Lesben und Schwule, Ausländer, politische Initiativen, Bürgermeister und Landräte und eben auch professionelle Politiker. Und er kommt vor allem aus der rechten und rechtspopulistischen Szene (siehe Graphik des BKA zur politisch motivierten Kriminalität).

bka-DCv9m1pW0AA_wxw.jpg

Entwicklung der politisch motivierten Hasskriminalität im Netz in den vergangenen Jahren. Weit über 90 Prozent der Taten kommen von rechts. Quelle: BKA

In der vergangenen Woche hat das Bundeskriminalamt zum zweiten Aktionstag gegen Hasspostings in 14 Bundesländern Razzien veranstaltet. Es ist ein Signal, mehr nicht: Ermittelt wird gegen 36 Beschuldigte, davon 34 Personen aus dem rechten Milieu. Es geht um  Volksverhetzungen.

Mit gezielten Kampagnen und Hasspostings im Netz versuchen einzelne und organisierte politische Gruppen, den Diskurs zu dominieren und nach rechts zu verschieben. Hass und Wut, Beschimpfungen, Verunglimpfungen und Miesmachen gehören zu ihren Methoden. Ihr Hass soll Angst machen und spalten.

Ralf Stegner sieht eine schleichende Verrohung des politischen Klimas und er weiß, dass Hassreden nicht nur in der virtuellen Welt wirken. „Den Brandreden folgen auch die Brandsätze“, befürchtet er.

Stegner wehrt sich, nicht nur indem er antwortet und den Meinungsaustausch nicht den Schreiern überlässt. Zu schweigen, statt zu kontern, sich zurückzuziehen, um den Angriffen zu entgehen, ist für Stegner keine Option. „Schweigen passt nicht zu meinem Naturell.“ Er wehrt sich auch juristisch, wann immer es geht. Schmähungen zeigt er nicht an, aber Drohungen immer.

Das Problem der Anonymität

Inzwischen, sagt Stegner, unterschreibt er in großer Regelmäßigkeit solche Anzeigen, die Zahl liege längst im dreistelligen Bereich. Aber nur sehr wenige Fälle kommen tatsächlich vor Gericht. Vielleicht zehn Verfahren, schätzt der Politiker, endeten bislang in einer Verurteilung. Meist sind die Täter nicht ermittelbar, oder es gelingt ihnen, sich herauszureden. Man habe einen zuviel getrunken, werde dann zum Beispiel behauptet.

„Ich glaube, wir brauchen eine Debatte darüber, in welchen Bereichen Anonymität nötig ist“, sagt der Stegner. „Ja, wir brauchen ein Recht darauf an verschiedenen Stellen — bei Babyklappen, für Whistle-Blower zum Beispiel. Aber die Politik, politische Debatten, gehören nicht dazu.“ Stegner betritt damit, das ist ihm klar, heikles Gelände. Es geht um ein Kernthema der Demokratie. Es geht um die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Stegner glaubt, dass er und Justizminister Maas am meisten attackiert werden, weil sie beide sich am klarsten gegen rechte Hetzer stellten. Das Netz, bemerkt er, ist für Rechtspopulisten eine sehr gute Möglichkeit, einen Eindruck von Größe und Stärke zu erzeugen, der real gar nicht da sei. Im Netz könnten die Rechten sich größer machen als sie sind.

Stegner setzt darauf, dass mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Maas, das in dieser Woche noch in aller Eile in zweiter Lesung durch den Bundestag gebracht werden soll, ein Durchbruch erreicht wird im Kampf gegen die Hasspostings.

Doch die Digitalwirtschaft, netzpolitisch Engagierte und viele Rechtsexperten sehen das Gesetz äußerst skeptisch. Das Gesetz soll Hass im Internet eindämmen, die Opfer besser schützen und Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube dazu bringen, Beleidigungen, Diffamierungen und Volksverhetzung rasch zu löschen. Facebook drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie die Anforderungen an Löschpflichten und Transparenz nicht erfüllen. Nun fürchten viele, dass Facebook und Co im Zweifelsfall lieber mehr als weniger löschen — und sehen dadurch die Meinungsfreiheit in Gefahr. Zudem befürchten sie eine Privatisierung der Strafverfolgung. Auch die Opposition im Bundestag ist gegen das Gesetz in seine jetzigen Form. Gut gemeint, schlecht gemacht — so kann man die Kritik zusammenfassen.

Nicht alles, was grob ist, ist strafbar

Treffen mit Renate Künast. Die Grünen-Politikerin, auch sie hat fast 50.000 Follower, wird seit Jahren im Netz beschimpft. „Von Dir würde ich gerne ein Enthauptungsvideo sehen“ — „Du Hure“ — „Dich will ich auch mal auf dem Kölner Domplatz sehen“ — „Du dummes Stück grüne Scheiße“. Solche Sachen. Auch Künast hat von der Staatsanwaltschaft erfahren müssen, dass so etwas nicht strafbar ist. Weil die Meinungsfreiheit in Deutschland eben sehr weit geht. Nicht alles, was unanständig, grob und hässlich ist, ist strafbar.

Gerade Politiker müssen sich viel Pöbeleien gefallen lassen. Das sei, sagt die Grüne, im Netz nicht anders als im analogen Leben. Auch dort gebe es übrigens Anonymität. Wenn aus einer Demonstration geschimpft und gehetzt wird, werde auch nicht gleich die Kundgebung aufgelöst. Sie rät zur Vorsicht und warnt davor, das Recht auf Anonymität preiszugeben.

Rund 50 Anzeigen hat Künast in den vergangenen Jahren erstattet. Die meisten Verfahren wurden eingestellt. Aber trotzdem ist es wichtig, sich so zu wehren, sagt sie. Immerhin merkten die Täter, dass es ein Entdeckungsrisiko gebe, wenn die Polizei vor der Tür steht. Außerdem müsse sich die Dimension von Hass im Netz auch in der Kriminalstatistik zeigen, und das geht eben nur, wenn man Anzeige erstattet.

Künast hat im vergangenen Jahr sogar einige ihrer Hater persönlich besucht und im Gespräch gestellt. Und dabei unter anderem gelernt, dass viele, gerade in der Mittelschicht, sich vernachlässigt fühlen und mehr Ansprache wünschen. Sie wollen, dass auch ihre Sorgen und Themen öffentlich Gehör finden.

Künast hat über das Thema gerade ein Buch geschrieben: „Hass ist keine Meinung. Was die Wut in unserem Land anrichtet“, es wird Ende August im Heyne-Verlag erscheinen.

Sie betont, wie wichtig das Vorgehen gegen Hass im Netz ist. Und auch sie erkennt, dass ein gesetzlicher Rahmen fehlt. Facebook kann und darf sich nicht weiter hinter US-Regeln und irischen Freizügigkeiten verstecken, sondern muss sich an deutsches Recht halten, sagt sie. Nur hätte sie sich mehr Sorgfalt und vor allem auch mehr Zeit für eine gesellschaftliche Debatte gewünscht. Immerhin geht es darum, in einem neuen und zunehmend wichtigen Lebensbereich Freiheit und Schutz des einzelnen auszutarieren. „Die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte ist im Gesetz nicht gelungen“, urteilt sie.

Dass das drohende Gesetz und der allgemeine Druck auf Facebook wirken, konnte Künast als Vorsitzendes des Rechtsausschusses des Bundestags Mitte Juni bei einem Besuch im Facebook-Löschzentrum in Berlin begutachten. Zum ersten Mal gewährte der Weltkonzern mit fast zwei Milliarden Nutzern einem Politiker Einblick, wie Beschwerden geprüft und wie gelöscht wird. Es bewegt sich was, aber das reicht noch lange nicht, ist Künasts erstes Fazit.

Deutsches Gesetz als internationales Vorbild

Am Maas-Gesetz, das also schon Wirkung entfaltet, bevor es überhaupt gilt, hat sie einiges auszusetzen. Es gebe viel zu viele Anreize zum löschen, und eine Clearingstelle für Beschwerden fehle.

Dabei könnte Deutschland ein Modell, ein Vorbild werden im Kampf gegen den Hass. Immerhin wagt man hier gerade etwas historisch Neues. Wenn das Gesetz am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, wäre das eine große verpasste Chance. Gerade deshalb ärgert sich die Oppositionspolitikerin so über Maas. „Noch kein anderes Land der Welt hat so intensiv versucht, sich dem Thema juristisch zu nähern. Wir stehen unter internationaler Beobachtung.“

Das stimmt. Sogar der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hat jüngst Vorbehalte gegen das Gesetz geäußert. Die EU-Kommission beobachtet das Verfahren, hat aber inzwischen signalisiert, dass sie das Vorhaben nicht blockieren will. Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa interessiert sich für das deutsche Vorgehen. Beim Medienfreiheitsbeauftragten  der OSZE liegt nach Informationen von CORRECTIV seit Wochen ein Gutachten zum Thema. Aus dem  Auswärtigen Amt heißt es, es sei inzwischen an mehrere Ministerien in Berlin weitergeleitet worden. Derzeit werde das Gutachten geprüft. Dann will die Bundesregierung Gespräche mit dem Büro des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit aufnehmen. Klar ist: „Verfassungsrechtlich bedenkliche Schwächen“, lautet die Bilanz des Verfassers Bernd Holznagel, Professor für Internetrecht an der Universität Münster.

Noch wird im Bundestag an letzten Änderungen zum NetzDG gefeilt. Wie auch immer die Entscheidung in dieser Woche ausgeht: Die gesellschaftliche Debatte, woher der Hass kommt und wie man ihm begegnen kann, hat erst begonnen.

Wie man sich gegen Hass wehren kann:

Hass ist keine Meinung. No Hate-Speech

Durchhalten im Hate-Storm. HateAid

Jugendschutz.net. Mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche im Netz

Deklaration für die Meinungsfreiheit

Mehr von CORRECTIV lesen auf correctiv.org