Faktencheck

Nein — Kein generelles Gummibärchen-Verbot in Kindergarten

Laut „Pressefreiheit24“ herrscht in einem Niederösterreicher Kindergarten ein „Gummibärchen-Verbot“. Stimmt das?

von Caroline Schmüser

So betitelt die Website "Pressefreiheit24" ihren Artikel.

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Teilweise falsch
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In den Niederösterreichischen Kindergärten hat es nie ein allgemeines Gummibärchen-Verbot gegeben. Die Pädagoginnen können jedoch situationsbedingt Einzelentscheidungen fällen. Dies ist auch im speziellen Fall des Kindergarten Mödlingen geschehen.

„Wegen Muslime: Gummibärchen-Verbot in einem Kindergarten“ betitelt der WordPress-Blog „Pressefreiheit 24“ einen seiner Beiträge.

Dabei bezieht sich der Autor auf zwei Quellen: zum einen auf einen Beitrag der Website „netzplanet.net“, welcher nicht mehr aufrufbar ist, die Webseite wurde eingestellt. Zum anderen auf einen Artikel der österreichischen Gratiszeitung „Heute“.

„Heute“ berichtet von einem Vorfall in einem Kindergarten der Stadtgemeinde Mödling in Niederösterreich. Dort soll es beim Elternabend zu Streitigkeiten gekommen sein, nachdem eine Gruppenleiterin einer Mutter verboten hatte, einen Geburtstagskuchen mit Gummibärchen zu belegen. Die Gruppenleiterin begründete ihre Entscheidung damit, dass Haribo-Gummibärchen „Schweineschwartengelantine“ enthalten, und das muslimischen Kindern nicht zumutbar sei.

Der „Pressefreiheit24“-Autor schlussfolgert: „Exakt aus diesem Grund sollen nun alle Kinder darauf verzichten, zumindest in einem Kindergarten in Niederösterreich.“ Und weiter: „Sie kommen ungefragt nach Europa, lehnen hiesige Sitten und Gebräuche ab, aber fordern Toleranz für ihre Religion und Kultur.“

Gibt es ein Gummibärchen-Verbot im Mödlinger Kindergarten?

Auf unserer Anfrage hin teilte uns Marion Gabler-Söllner von der Abteilung „Schulen und Kindergärten“ der Landesregierung Niederösterreich (NÖ) mit: „In den mehr als 1.050 NÖ Landeskindergärten hat es nie ein Gummibärchenverbot gegeben, so wie es überhaupt keine generellen Lebensmittelverbote in den NÖ Landeskindergärten gibt.“

Sollte ein Kind bestimmte Lebensmittel nicht zu sich nehmen dürfen (z.B. aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen), müsse es dies selbstverständlich nicht. Dies bedeute aber nicht, dass dadurch automatisch alle anderen Kinder dieses Lebensmittel ebenfalls nicht zu sich nehmen dürften.

Die Pädagogen und Pädagoginnen achten laut Gabler-Söllner sehr genau darauf, welches Kind welche Lebensmittel zu sich nehmen darf, und differenzieren hier auch sehr genau. Dies gelte auch für den besagten Kindergarten in Mödling.

Haben muslimische Eltern ein Gummibärchen-Verbot eingefordert?

Der Beitrag von „Pressefreiheit24“ suggeriert, muslimische Eltern hätten ein Gummibärchen-Verbot eingefordert. Hiervon ist weder im „Heute“ Artikel, noch in der Stellungnahme der Landesregierung Niederösterreich die Rede. Das Verbot wurde situationsbedingt von einer Gruppenleiterin ausgesprochen.

Zudem betonte Martin Czeiner, Leiter der Abteilung für Kindergärten in der Stadt Mödling, in einer Pressemitteilung: „In den Kindergärten der Stadtgemeinde Mödling werden auch alle christlichen Feiern zelebriert und auch der Nikolaus kommt natürlich wieder!“ Christliche Sitten und Gebräuche werden in Mödlinger Kindergärten demnach nicht aufgegeben.