Faktencheck

Sind AfD-Mitglieder nach Gerichtsbeschluss „alle Nazis“?

Das Offenburger Landgericht lehnte es ab, ein Strafverfahren gegen eine Grünen-Politiker durchzuführen, der einen Kollegen der AfD im Wahlkampf als „Nazi” bezeichnet hatte. „Journalistenwatch” schreibt nun, AfD-Mitglieder seien laut Gericht wohl „alle Nazis”.

von Caroline Schmüser

Das Offenburger Landgericht beurteilte das Wort „Nazi" im konkreten Fall nicht als strafbare Beleidigung.© Bubo (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Offenburg-Landgericht1-Bubo.JPG), „Offenburg-Landgericht1-Bubo“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

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Die verschiedenen gerichtlichen Begründungen zeigen, dass der Einzelfall entscheidet, wann der Begriff „Nazi“ gegen eine Person benutzt werden darf, und wann nicht.

Am 23. Dezember 2017 veröffentlichte „Journalistenwatch“ einen Beitrag mit dem Titel: „Gericht bestätigt: AfD-Mitglieder jetzt offiziell „alle“ Nazis!“. Der Text wird gerade wieder auf Facebook geteilt.

„Journalistenwatch“ kommentierte einen Artikel von „Focus“, laut dem das Landgericht Offenburg es abgelehnt hatte, ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen ein Mitglied der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ (Grüne) durchzuführen. Der Grünen-Politiker soll bei einer Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) als „Nazi“ bezeichnet haben.

Der Beitrag von „Journalistenwatch“ ist als „Meinung“ gekennzeichnet – die Aussage im Titel ist eine klare Überspitzung der Begründung des Offenburger Landgerichts, ein bestimmtes Strafverfahren nicht einzuleiten. Anhand der Pressemitteilung des Landgerichts erklärt CORRECTIV die Gründe für diese Entscheidung.

Der Offenburger Fall war außerdem nicht der erste, in dem ein AfD-Politiker Anzeige erstattet hatte, nachdem er als „Nazi“ bezeichnet worden war. In zwei Fällen kam es zu Gerichtsverfahren – CORRECTIV hat sich zu den Urteilsbegründungen kundig gemacht.

Bezeichnung durch Meinungsfreiheit gedeckt

Laut Offenburger Landgericht sei eine Verurteilung des Grünen-Mitglieds wegen Beleidigung nicht zu erwarten — daher würde man kein Strafverfahren einleiten. Die Begründung: Zwar würde es sich bei der Bezeichnung als „Nazi“ um eine Missachtung gegenüber dem AfD-Mitglied handeln, was den Tatbestand der Beleidigung erfülle – dies sei jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Auch ein Fall von „Schmähkritik“ würde nicht vorliegen – zumal der der Begriff „Nazi“ im Sprachgebrauch auch als bloße, wenn auch scharfe Bezeichnung für eine politisch rechte Einstellung verwendet würde.

Kritik an Partei, nicht an Einzelperson

Es würde viel dafür sprechen, dass die Bezeichnung als „Nazi“ eine „sachliche, wenn auch harsche Kritik“ an der Partei AfD gewesen sei, weniger eine Herabwürdigung des einzelnen AfD-Mitglieds. So habe sich der Grünen-Politiker laut eigener Aussage mit dieser Äußerung von der Partei AfD abgrenzen wollen – unter anderem wegen des Duldens rechtsradikaler Parteimitglieder bei gleichzeitigem Beanspruchen der bürgerlichen Mitte.

Dies würde dadurch gestützt, dass die Äußerungen im Rahmen des öffentlichen Landtagswahlkampfs gefallen und sich die Beteiligten bisher gänzlich unbekannt gewesen seien.

Klage von AfD-Spitzenkandidatin Weidel zurückgewiesen

Ähnliche Fälle wurden vor dem Landgericht Hamburg und dem Amtsgericht Potsdam ausgetragen.

So hatte AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel das NDR-Satiremagazin „extra3“ wegen des Begriffs „Nazischlampe“ verklagt. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ebenfalls zurück. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Die Begründung: Die umstrittene Aussage sei „in klar erkennbarer satirischer Weise“ geäußert worden, die im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Zuschauer begreife im konkreten Fall den Begriff „Nazi“ als grobe Übertreibung, nehme deswegen aber nicht an, dass die Antragstellerin Anhängerin der Nazi-Ideologie sei.

Geldstrafe wegen „Nazi“-Beleidigung gegen AfD-Politiker

Anders ging ein Urteil des Amtsgericht Potsdam aus. Laut einem Artikel der „Potsdamer Neueste Nachrichten“ war der AfD-Landtagsabgeordnete Steffen Königer von einem 31-Jährigen an seinem Wahlstand als „Nazi“ bezeichnet worden. Die Richterin verurteilte den Beschuldigten wegen Beleidigung und verhängte eine Geldstrafe.

Auf Anfrage wies das Amtsgericht Potsdam darauf hin, dass „der Angeklagte eine Auseinandersetzung nur mit dem Herrn Königer hatte und, dass sich die beleidigenden Äußerungen auch  nur auf den Herrn Königer bezogen haben“.