Faktencheck

Prämien für Bettenabbau während der Corona-Pandemie? Krankenhaus-Verordnung von 2015 wird irreführend interpretiert

In einem Blog-Artikel wird behauptet, Krankenhäuser würden während der Corona-Pandemie für den Abbau von Betten „fürstlich belohnt“. Das bezieht sich jedoch auf eine mehrere Jahre alte Verordnung, die einen anderen Hintergrund hat. Es geht nicht um Intensivbetten.

von Alice Echtermann

Symbolfoto Krankenhaus-Zimmer
Immer wieder wird behauptet, während der Corona-Pandemie würden in Deutschland Krankenhäuser geschlossen und Intensivbetten abgebaut. Diesmal soll eine Verordnung von Ende 2015 als Beleg dienen. (Symbolbild: Hush Naidoo Jade Photography / Unsplash)
Behauptung
Krankenhausbetreiber würden mitten in der Pandemie „fürstlich“ für Bettenabbau belohnt: Sie könnten laut einer Verordnung für jedes abgebaute Bett 4.500 bis 12.000 Euro bekommen.
Bewertung
Teilweise falsch
Über diese Bewertung
Teilweise falsch. Die Verordnung gibt es seit Ende 2015. Mit ihr sollten Überkapazitäten im Krankenhaussystem abgebaut werden. Laut Bundesregierung wurden damit seit März 2020 keine Vorhaben bewilligt, die den Abbau von Betten vorsahen. Während der Pandemie wurden keine Intensivbetten abgebaut. 

Hinweis, 3. Januar 2022: Der Blog-Artikel, auf den sich dieser Faktencheck bezieht, wurde am 26. Dezember korrigiert. Es wird nun darauf hingewiesen, dass während der Pandemie keine solchen Subventionen gezahlt wurden, und dass Zuschläge an Krankenhäuser pro Corona-Patient nur bei einer laborbestätigten Infektion gezahlt werden. Die neue Version des Blog-Textes finden Sie hier.

Am 25. November veröffentlichte der Journalist Norbert Häring einen Artikel auf seinem Blog, in dem er mehrere Behauptungen über die Corona-Lage in Krankenhäusern aufstellt. Seine Hauptthese: Mitten in der Notlage der Pandemie würden Krankenhausbetreiber „fürstlich“ dafür bezahlt, dass sie Betten abbauen. 4.500 bis 12.000 Euro könne es je nach Ausmaß des Bettenabbaus geben, das stehe so in der „Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich“. Zudem gebe es Zuschüsse dafür, wenn Krankenhäuser teilweise oder ganz geschlossen werden. 

Ein paar Tage nach Erscheinen des Blogartikels kursierte auf Facebook auch ein Bild, das diese Verordnung zeigt. Der Beitrag wurde mehr als 3.800 Mal geteilt. 

Die Krankenhaus-Verordnung auf die Corona-Pandemie zu beziehen, ist irreführend 

Die Verordnung gibt es seit Ende 2015. Es handelt sich also nicht um eine neue Regelung, die während der Pandemie entstanden ist. Der Inhalt wird korrekt zitiert: Laut Paragraph 12 der Verordnung werden „Vorhaben“ finanziell gefördert, durch die sich die Anzahl der Betten vermindert. Die maximale Summe ergibt sich aus den entstehenden Kosten, wenn ein Krankenhaus oder ein Standort vollständig geschlossen wird. 

Dieser Information fehlt jedoch der Kontext. 

Deutschland hat jahrelang den Abbau von „Überkapazitäten“ im Krankenhaussystem vorangetrieben, was den Abbau von Betten und die Konzentration von Standorten beinhaltete. Es muss aber zwischen normalen Krankenhausbetten und „Intensivbetten“ unterschieden werden. In der Corona-Pandemie sind vor allem Intensivbetten relevant – ihre Zahl wurde in Deutschland über die Jahre nicht reduziert, sondern erhöht. Aus Härings Text wird nicht klar, ob er sich lediglich auf normale oder auch auf Intensivbetten bezieht.

Die Verordnung belegt außerdem nicht, dass während der Pandemie Krankenhäuser dafür „belohnt“ wurden, Betten abzubauen. Es wurden laut Bundesgesundheitsministerium und Bundesamt für Soziale Sicherheit seit März 2020 keine neuen Vorhaben nach dieser Verordnung bewilligt, die den Abbau von Betten oder die Schließung eines Krankenhauses vorsahen. 

Facebook-Beitrag über Krankenhaus-Verordnung
Diesem Facebook-Beitrag mit einem Auszug der Verordnung von 2015 fehlt sämtlicher Kontext (Screenshot am 8. Dezember 2021 und Schwärzungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Worum geht es in der „Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich“?

Die Fördergelder in der Verordnung stammen aus dem Krankenhausstrukturfonds, den es seit Januar 2016 gibt. Ursprünglich war das Förderprogramm auf drei Jahre angelegt, ab 2019 wurde es aber nochmal bis 2024 verlängert.

Gefördert werden Vorhaben, die die Strukturen der Krankenhausversorgung verbessern sollen. Auf der Webseite des zuständigen Bundesamts für Soziale Sicherung ist zu lesen, dass es dabei vor allem um den „Abbau von Überkapazitäten“ und „Konzentration von Versorgungsangeboten und Standorten“ gehen sollte. Das erklärt, weshalb überhaupt Vorhaben, mit denen Betten verringert oder Krankenhäuser geschlossen werden, gefördert werden. 

BMG: Seit März 2020 keine neuen Vorhaben mit Bettenabbau bewilligt

Die Corona-Pandemie hat neue, außergewöhnliche Bedingungen geschaffen. Auf Nachfrage schrieb uns ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) per E-Mail: „Seit März 2020 ist im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds nach § 12a KHG kein Vorhaben bewilligt worden, das den Abbau von Betten vorsah.“ Das bestätigte uns auch das Bundesamt für Soziale Sicherheit auf Nachfrage, und ergänzte, dass seitdem auch kein Vorhaben zur Schließung eines Krankenhauses bewilligt worden sei.

Der Sprecher des BMG erklärte weiter: Der Hintergrund der Verordnung sei, dass es in Deutschland „im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele, häufig auch sehr kleine Krankenhäuser und eine hohe Zahl an Krankenhausbetten“ gebe. Die Entscheidung, welche Strukturen abgebaut werden, treffe nicht der Bund, sondern die Bundesländer „im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen“. Die Bundesländer sind in Deutschland nämlich für die Krankenhausplanung zuständig

Der Pressesprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Jörn Wegner, antwortete per E-Mail auf unsere Anfrage zu der Verordnung: „Die Krankenhäuser müssen ihre Projekte bei den Ländern beantragen. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit. Es ist nicht möglich, wie vielfach behauptet wird, dass Krankenhäuser Betten abbauen und dafür einfach eine Art Rechnung einreichen.“

Debatte über Überkapazitäten im Krankenhaussystem wird seit Jahren geführt

In der aktuellen Pandemie klingt es paradox, dass in Deutschland Überkapazitäten abgebaut werden sollten. Doch es wird schon lange darüber diskutiert, die Zahl der Krankenhäuser zu verringern und vor allem kleine Standorte zu schließen. Im Juli 2019 gab es beispielsweise eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, laut der 600 große Krankenhäuser in Deutschland ausreichen würden. Anstatt vieler kleiner Kliniken plädierte die Stiftung damals für wenige Häuser mit besseren Fachabteilungen. Kleine Krankenhäuser verfügten oft nicht über die nötige Ausstattung und Erfahrung, um lebensbedrohliche Notfälle zu versorgen, hieß es. Zudem würden durch die Reduzierung Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal verringert. Die Studie führte zu kontroversen Debatten

Fakt ist: Die Zahl der Krankenhäuser und Betten sinkt in Deutschland seit 30 Jahren. 1991 gab es laut Statistischem Bundesamt mehr als 2.400 Krankenhäuser – 2019 waren es 1.914. Die Zahl der aufgestellten Betten sank im selben Zeitraum von rund 666.000 auf rund 494.000. Trotzdem werden heute pro Jahr mehr Patienten versorgt als damals. Das ist auch deshalb möglich, weil sich die durchschnittliche Zeit, die Menschen im Krankenhaus verbringen, in diesen 28 Jahren ungefähr halbiert hat. Deshalb war trotz allem auch die durchschnittliche Bettenauslastung in den Krankenhäusern 2019 mit rund 77 Prozent geringer als 1991 (rund 84 Prozent). 

Der Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft schrieb uns, die Phase des Bettenabbaus sei „seit etwa zehn Jahren gestoppt“. Die Gesamtzahl der Betten habe sich auf einen Wert von knapp 500.000 „eingependelt“. Tatsächlich ist diese Aussage aber nicht präzise: Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Zahl der Betten von 1991 bis 1999 um rund 100.000 gesunken ist, von 1999 bis 2009 um rund 62.000 und von 2009 bis 2019 um rund 9.000 (von 503.341 auf 494.326 Betten). Der Rückgang wurde also in den letzten zehn Jahren nicht gestoppt, hat sich aber stark verlangsamt. Von 2017 auf 2018 stieg die Bettenzahl einmalig leicht an. Mehr zur Krankenhausstatistik haben wir auch in diesem Faktencheck erklärt.

Kein Abbau von Intensivbetten – aber Versorgungsprobleme durch Personalmangel

Es gibt einen Unterschied zwischen normalen Krankenhausbetten und Intensivbetten. In der Pandemie sind vor allem letztere relevant. Ihre Zahl ist in Deutschland nicht gesunken, sondern in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen: laut Statistischem Bundesamt von 1991 bis 2018 um 36 Prozent. Auch gibt es demnach mehr ärztliches Personal; die Zahl der Pflegekräfte sei 2018 allerdings nur geringfügig höher gewesen als 1991.  

In den vergangenen Monaten wurde immer wieder behauptet, dass während der Pandemie Krankenhäuser geschlossen wurden (hier und hier) oder Intensivbetten „abgebaut“ worden seien. Wie wir bereits in mehreren Faktenchecks recherchiert haben (hier und hier), bezieht sich die Aussage über Intensivbetten auf eine andere Statistik von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). 

Diese Statistik wurde erst aufgrund der Corona-Pandemie im April 2020 neu geschaffen und dient vor allem der Überwachung von freien Kapazitäten in Krankenhäusern. Die Zahlen werden von den Krankenhäusern selbst gemeldet. Der Rückgang der „freien Intensivbetten“ ist zu großen Teilen mit Personalmangel zu erklären. Wichtig ist nämlich: Es geht anders als beim Statistischen Bundesamt hier nicht um vorhandene Betten, sondern um die tatsächlich mit Personal ausgestatteten und somit „betreibbaren“ Intensivbetten. Der Mangel an Pflegepersonal hat sich nach Einschätzung von Experten während der Pandemie nochmal verschärft

Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums schrieb auf unsere Anfrage für diesen Faktencheck: Welche Auswirkungen die Epidemie auf die „vielfach diskutierte Frage einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung“ haben werde, und welche Konsequenzen man daraus ziehen müsse, werde „nach Abklingen der Pandemie zu bewerten sein“. Es sei aber schon erkennbar, dass nicht alle Krankenhäuser gleichermaßen betroffen seien: „Besonders belastet sind derzeit die Krankenhäuser, auf deren Intensivstationen eine große Zahl von mit SARS-CoV-2 infizierter Patientinnen und Patienten behandelt wird.“ Bei anderen Häusern gebe es deutliche Patientenrückgänge im Vergleich zu 2019.

Weitere Behauptung im Blog-Artikel über Krankenhäuser ist falsch

In dem Artikel von Norbert Häring werden noch weitere irreführende Behauptungen aufgestellt. Zunächst schreibt er, pro Covid-Fall gebe es für Krankenhäuser Ausgleichszahlungen für die zusätzlich notwendige Versorgung von bis zu 9.500 Euro. Das ist richtig; wie uns der Sprecher des Bundesgesundheitsministerum per E-Mail bestätigte, können zwischen 4.500 und 9.500 Euro pro Fall gezahlt werden. Häring behauptet jedoch weiter, dass hierfür auch Patienten zählen, die nicht positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, sondern nur „gewisse typische Symptome“ aufweisen. Das ist falsch: Die Ausgleichszahlungen gelten definitiv nur für Patienten mit einem laborbestätigten direkten Virusnachweis (Paragraph 21a Infektionsschutzgesetz). 

Als Quelle für eine weitere Behauptung, in Krankenhäusern habe es zeitweise dreimal so viele Covid-19-Fälle ohne wie mit Virusnachweis gegeben, nennt Häring einen Bericht der Initiative Qualitätsmedizin. Es fehlt jedoch als Kontext, dass sich dieser nur auf das erste Halbjahr 2020 bezog, als man noch wenig Erfahrung mit der Meldung von Corona-Verdachtsfällen hatte und weniger getestet wurde. Der Bericht wurde schon vor Monaten falsch interpretiert, wie wir für einen Faktencheck im Januar 2021 recherchierten.

Häring behauptet außerdem, laut Bundesrechnungshof solle es „schon vielfach vorgekommen sein“, dass Krankenhäuser ihre Intensivbetten „künstliche reduziert“ hätten. Der Bundesrechnungshof hat allerdings keine solchen Praktiken nachgewiesen; das haben wir in diesem Hintergrundbericht erklärt.  

Redigatur: Uschi Jonas, Tania Röttger

Update, 3. Januar 2022: Wir haben diesen Faktencheck an einigen Stellen ergänzt und korrigiert. Bei der „Behauptung“ haben wir die Formulierung „bekämen“ in „könnten … bekommen“ geändert. Im ersten Satz haben wir statt „Mitte November“ das Datum 25. November eingefügt. In dem Absatz über den Bericht der Initiative Qualitätsmedizin haben wir präzisiert, dass Häring von einer „zeitweisen“ Erfassung schrieb und dieser Aussage lediglich Kontext fehlt. 

Häring stellt außerdem in einer schriftlichen Stellungnahme an uns klar: „In meinem Beitrag geht es nicht um Intensivbetten und muss es in einem kurzen Beitrag über den Abbau von Krankenhausbetten auch nicht. Ich erwecke auch nicht den Eindruck, dass es darum ginge.“ 

Wir haben außerdem auf Härings Hinweis hin einen Absatz im Text ergänzt, der die Aussage des Sprechers der DKG, die Phase des Bettenabbaus sei seit zehn Jahren gestoppt, einordnet: Der Bettenabbau ist anders als behauptet nicht gestoppt, sondern hat sich stark verlangsamt.

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV): Link
  • Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) § 12a, Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019: Link
  • Bundesamt für Soziale Sicherung über den Krankenhausstrukturfonds: Link
  • Krankenhaus-Statistik des Destatis 1991 bis 2019: Link
  • Pressemitteilung des Destatis zu Intensivbetten 1991 bis 2018: Link
  • Bertelsmann-Stiftung (2019), „Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich“: Link