Faktencheck

„Grundimmunisiert“ statt „vollständig geimpft“: Umbenennung durch RKI hat keine Auswirkungen auf Statistik oder Impfstatus

Personen, die zwei Impfungen gegen Covid-19 erhalten haben, gelten rechtlich nach aktuellem Stand als vollständig geimpft. Das RKI hat eine Bezeichnung in einer Tabelle zum Impfmonitoring verändert – was in Sozialen Netzwerken für Spekulationen sorgte. Die Umbenennung führt aber nicht dazu, dass zweifach Geimpfte als „ungeimpft“ gelten.

von Sarah Thust

Menschen in Hannover
Das RKI bezeichnet Zweifach-Geimpfte im Impfquotenmonitoring seit Mitte Januar als „grundimmunisiert“, sie gelten aber deswegen nicht als ungeimpft, sondern weiterhin als „vollständig geimpft“ (Symbolbild aus Hannover: Picture Alliance / DPA / Julian Stratenschulte)
Behauptung
Das RKI bezeichne doppelt Geimpfte jetzt als „grundimmunisiert“ und zähle sie somit als ungeimpft beziehungsweise nicht vollständig geimpft. Damit würden diese Geimpften in der Statistik zu den Ungeimpften gezählt.
Bewertung
Falsch. Das Robert-Koch-Institut bezeichnet zweifach Geimpfte im Impfquotenmonitoring seit Januar als „grundimmunisiert“. Inhaltlich oder rechtlich ändert sich dadurch laut RKI aber nichts. Im Zusammenhang mit Coronaschutzmaßnahmen gelten zweifach Geimpfte nach aktuellem Stand weiterhin als „vollständig geimpft“. Sie zählen auch in der Statistik nicht als ungeimpft.

Eine Änderung im Impfquotenmonitoring des Robert-Koch-Instituts (RKI) am 18. Januar 2022 wird in Sozialen Netzwerken falsch interpretiert: Einige Nutzer auf Facebook und Telegram behaupten, doppelt Geimpfte würden dadurch nun als „Ungeimpfte“ oder „nicht vollständig Geimpfte“ in der Statistik auftauchen. Manche Nutzer verweisen als Quelle auf einen Artikel der Welt, sie haben daraus jedoch falsche Schlüsse gezogen. 

Was stimmt: Das Robert-Koch-Institut hat eine Bezeichnung im Impfquotenmonitoring geändert. Die Daten daraus werden unter anderem immer donnerstags im RKI-Wochenbericht veröffentlicht. Zweifach Geimpfte, die zuvor „vollständig geimpft“ genannt wurden, werden dort jetzt als „grundimmunisiert“ bezeichnet. Inhaltlich und rechtlich gesehen ändert sich laut RKI dadurch aber nichts. Wer zwei Impfungen erhalten hat, gilt im Zusammenhang mit Coronaschutzmaßnahmen aktuell als „vollständig geimpft“ (Stand: 28. Januar 2022). 

In seinen wöchentlichen Berichten hat das RKI zweifach Geimpfte und dreifach Geimpfte auch schon zuvor getrennt aufgelistet, es wurde also lediglich eine Bezeichnung geändert. Die Menschen werden in den Statistiken nicht als ungeimpft gezählt.

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Das RKI hat die Bezeichnung „vollständig geimpft“ durch den Begriff „grundimmunisiert“ ersetzt – deswegen gelten aber Zweifach-Geimpfte nicht plötzlich als ungeimpft (Quelle: Facebook; Screenshot am 26. Januar: CORRECTIV.Faktencheck)

RKI änderte Bezeichnung für „vollständig Geimpfte“

Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Welt einen Artikel mit der Überschrift: „Beim RKI gelten zweifach Geimpfte nicht länger als ‘vollständig geimpft’“. Darin heißt es, das RKI habe „gestern“ in seiner Statistik noch mehr als 60 Millionen Deutsche als „vollständig geimpft“ gelistet, seit Dienstag, 18. Januar, würden sie „nur noch“ als grundimmunisiert gezählt. Erwähnt wird in dem Bericht zwar, dass sich diese Änderung auf das Impfquotenmonitoring bezieht. Nicht erwähnt wird allerdings, dass der Begriff „grundimmunisiert“ bereits seit Wochen in den Berichten des RKI für zweifach Geimpfte verwendet wird.

Wir fanden einige Beiträge in Sozialen Netzwerken, die deutlich machen, dass der Bericht der Welt dort irreführend interpretiert wurde. Es wird behauptet, mit der Änderung würden Menschen, die zwei Impfdosen erhalten haben, als „ungeimpft“ gelten. Das stimmt jedoch nicht. Die Änderung der Bezeichnung hat keine weiteren Auswirkungen. 

RKI-Berichte zeigen: Daten für einmal, zweimal oder dreimal Geimpfte werden schon länger getrennt ausgewiesen

Im Impfquotenmonitoring sammelt das RKI die Zahl gemeldeter Impfungen nach Bundesländern sowie die Impfquoten nach Altersgruppen. Die Ergebnisse veröffentlicht das RKI regelmäßig als Tabelle und greift sie in den Wochenberichten auf. 

Wir haben die entsprechende Tabelle im Impfquotenmonitoring des RKI vom 17. Januar (archivierter Link zum Download) und die Tabelle vom 18. Januar (archivierter Link zum Download) miteinander verglichen. Bis zum 17. Januar gab es folgende Kategorien: „mindestens einmal Geimpfte“, „vollständig Geimpfte“ und „Personen mit Auffrischungsimpfungen“. In der Tabelle vom 18. Januar wurden die „vollständig Geimpften“ in „Grundimmunisiert“ umbenannt. 

Änderung in der RKI-Tabelle zum Impfquotenmonitoring
Oben die Bezeichnungen in der Tabelle vom 17. Januar 2022, darunter die Tabelle mit der geänderten Beschreibung vom 18. Januar (Quelle: RKI; Screenshot, Collage und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

In den Wochenberichten verwendet das RKI die Bezeichnung „grundimmunisiert“ für zweifach Geimpfte nach unseren Recherchen bereits seit Ende 2021. Die Bezeichnung wurde jedoch erst nach und nach in den Diagrammen im Bericht eingeführt – so wurden beispielsweise am 23. Dezember erstmals die Inzidenzen explizit für „Grundimmunisierte“ aufgeführt. Die Bezeichnung in den Tabellen zu den Impfquoten in der Gesamtbevölkerung wurden erst im Wochenbericht vom 13. Januar geändert (PDF, Seite 20). Bis zum 6. Januar wurden zweifach Geimpfte dort noch als „vollständig geimpft“ bezeichnet (PDF, Seite 19). 

Die Berechnung der Impfquoten ist laut RKI relevant für die Bewertung von Inzidenzen, Impfdurchbrüchen und Impfeffektivität. Bereits Mitte Dezember 2021 wurden dafür doppelt geimpfte Fälle, Fälle mit Auffrischimpfung oder ungeimpfte Fälle getrennt in den Wochenberichten abgebildet. Es hat sich also am 18. Januar lediglich eine Bezeichnung in der Tabelle zum Impfquotenmonitoring geändert. 

Durch die Änderung der Bezeichnung ändert sich nichts für zweifach Geimpfte

Wir haben beim Robert-Koch-Institut nachgefragt, ob sich durch die Umbenennung von „vollständig geimpft“ zu „grundimmunisiert“ etwas für doppelt Geimpfte geändert hat. Die Sprecherin schrieb uns, die Bezeichnung sei lediglich an die Begriffe in den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission angepasst worden. Inhaltlich habe sich aber nichts verändert. 

Die Umbenennung habe auch keine rechtlichen Konsequenzen, da die Corona-Schutzverordnungen hinsichtlich der Definition von „vollständig geimpft“ nicht auf das Impfquotenmonitoring des RKI verweisen, sondern auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). 

Laut PEI erfordert ein vollständiger Impfschutz bei allen Impfstoffen derzeit zwei Dosen (Stand: 28. Januar 2022). Wenn also beispielsweise in der Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung und der Einreise-Verordnung von „vollständig geimpft“ die Rede ist, dann sind nach aktuellem Stand der Dinge zweifach Geimpfte gemeint. 

Tabelle des PEI
Diese Tabelle auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts zeigt, wie viele Impfungen nötig sind, um derzeit als vollständig geimpft zu gelten (Quelle: PEI; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Fazit: Personen, die zwei Impfungen gegen Covid-19 erhalten haben, gelten weiterhin als vollständig geimpft. Sie werden in den Statistiken nicht als ungeimpft gezählt. Das RKI hat lediglich eine Benennung im Impfquotenmonitoring angepasst. Inhaltlich oder rechtlich ändert sich dadurch nichts. Daten zu doppelt und dreifach Geimpften werden in den Berichten des RKI schon seit Wochen getrennt ausgewiesen. 

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • RKI-Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen: Archiviert am 17. Januar 2022 (Link zum Download), archiviert am 18. Januar (Link zum Download)
  • Alle Wochenberichte des RKI: Link

Update, 31. Januar: Wir haben einige Textstellen angepasst, damit deutlich wird, dass es sich bei den Angaben zum rechtlichen Status Zweifach-Geimpfter um den aktuellen Stand vom 31. Januar in Deutschland handelt.