Faktencheck

Saarbrücken: Ja, gegen eine Frau wird ermittelt, weil sie auf Plakaten Russlands Krieg gegen die Ukraine billigte

Eine Frau in der saarländischen Gemeinde Quierschied wird beschuldigt, ein Plakat mit Verschwörungsmythen und Falschinformationen in ihr Fenster gehängt zu haben. Weil darauf der Krieg gegen die Ukraine ausdrücklich gutgeheißen wird, läuft nun ein Ermittlungsverfahren gegen sie. Ein russisches Medium nutzt den Fall, um Stimmung gegen Deutschland zu machen. 

von Alice Echtermann

Amtsgericht Saarbrücken Symbolbild vom Eingang
Das Amtsgericht Saarbrücken stellte im Mai 2022 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung einer Frau aus, weil dort im Fenster Plakate hingen, auf denen der Krieg gegen die Ukraine gebilligt wird (Symbolbild von 2018: Picture Alliance / Oliver Dietze)
Behauptung
Eine Frau aus Saarbrücken sei angeklagt worden, weil sie in einem handschriftlichen Plakat den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützte. Ihr drohten drei Jahre Haft. 
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Größtenteils richtig. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt, dass gegen eine Frau aus der saarländischen Gemeinde Quierschied ermittelt wird, weil in ihrem Fenster ein Plakat hing, auf dem der Krieg Russlands gegen die Ukraine gebilligt wird. Anklage wurde bisher nicht erhoben. Da deutsche Ermittlungsbehörden den Angriffskrieg als Straftat einstufen, kann es strafbar sein, diesen öffentlich zu befürworten. 

Gegen eine Frau aus dem Saarland läuft ein Ermittlungsverfahren, weil sie mutmaßlich handschriftliche Plakate in ihr Fenster gehängt hatte, auf denen sie den Krieg gegen die Ukraine lobt. Die Plakate sind darüber hinaus gespickt mit Verschwörungsmythen und Falschinformationen. Unter anderem wird behauptet, die US-Wahl sei Donald Trump „eindeutig gestohlen“ worden. Das stimmt nicht – ebenso wenig wie die Behauptung, der Impfstoff-Hersteller Pfizer plane, 50 Prozent der Menschheit zu töten. 

Konkrete Folgen hatte jedoch die Tatsache, dass auf dem Plakat Wladimir Putin gedankt wird, dass er das angebliche „Naziregime“ in der Ukraine stürze. Für die Behauptung, die Regierung der Ukraine bestehe aus Neonazis, gibt es keinerlei Beweise; es handelt sich um einen Vorwand, mit dem Russland den Angriffskrieg rechtfertigt. 

Die Äußerungen zum Ukraine-Krieg auf dem Plakat könnten eine Straftat darstellen – nach Recherchen von CORRECTIV.Faktencheck läuft bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren deswegen. Es wurde noch keine Anklage erhoben. Der Fall wird dennoch von pro-russischen Kanälen und einer russischen Zeitung genutzt, um Stimmung zu machen. 

Ein Foto des Plakats tauchte erstmals in einem russischen Telegram-Kanal auf 

Zuerst griff der russische Telegram-Kanal „Shot“ am 16. Juni die Geschichte auf. Es ist ein Foto des Plakats zu sehen, dazu steht auf Russisch (übersetzt mit Deepl): „Einer deutschen Frau drohen drei Jahre Gefängnis, weil sie Plakate zur Unterstützung des Sondereinsatzes in der Ukraine aufgehängt hat. Clara S[…], 64 Jahre, aus Saarbrücken, klebte sie an ihr Fenster. Die Rentnerin wurde bereits offiziell unter dem Paragrafen ‘Ermutigung und Billigung von Straftaten’ angeklagt.“ Der Beitrag wurde mehr als 282.000 Mal gesehen. 

Einen Tag später teilte der Telegram-Kanal „Neues aus Russland“ der pro-russischen Bloggerin Alina Lipp die Meldung. Dann kursierte die Geschichte auch auf Englisch auf einer Webseite und der Plattform Reddit, sowie in deutschen und italienischen Twitter-Beiträgen.  

Russische Zeitung: „Plakat mit freundlichen Worten über Putin“

Zwei Tage nach der ersten Veröffentlichung auf Telegram griff außerdem eine russische Zeitung die Geschichte auf. Am 18. Juni erschien ein Artikel auf der Webseite der Komsomolskaja Prawda (KP), für den Details recherchiert wurden. Darin steht, die Frau heiße „Heidemarie Klara S[…]“ und wohne in der saarländischen Gemeinde Quierschied. Sicherheitskräfte hätten ihre Wohnung durchsucht. 

Die Zeitung behauptet, die dankenden Worte an Putin brächten „die Gefühle der Menschen in Deutschland treffend zum Ausdruck“. Dass auf dem Plakat von verschiedenen Verschwörungsmythen die Rede ist, unter anderem eine Referenz auf „Reptiloiden“, wird im Text nicht erwähnt. Auch nicht, dass im Fenster ein großes rotes Q zu sehen ist, ein Erkennungszeichen der Verschwörungsgläubigen von QAnon. Stattdessen schreibt die russische Zeitung von einem „pro-russischen Plakat“ mit „freundlichen Worten für Putin“.

Die Wohnung der Frau in Quierschied wurde im Juni durchsucht

Im Artikel von KP sind Fotos eines Durchsuchungsbeschlusses vom Amtsgericht Saarbrücken eingefügt. Er ist datiert auf den 2. Mai 2022, das Plakat wurde laut dem Dokument im April 2022 aufgehängt.

Wir schickten den Artikel dem Amtsgericht Saarbrücken. Sprecher Michael Wernet bestätigte uns per E-Mail, dass die Akten zu dem Fall dort vom 2. bis 4. Mai vorlagen, bevor sie zurück an die Staatsanwaltschaft geschickt wurden. Das passt zeitlich zur Erstellung des Durchsuchungsbeschlusses; die in der Zeitung abgebildeten Dokumente sind somit mutmaßlich authentisch. Bei einer Durchsuchung wird der betroffenen Person stets der Durchsuchungsbeschluss von der Polizei ausgehändigt – mutmaßlich hat die Zeitung KP das Dokument also von der Beschuldigten erhalten.

Bilder des Durchsuchungsbeschlusses für die Frau im Saarland
Diese Fotos eines Durchsuchungsbeschlusses vom Amtsgericht Saarbrücken sind in dem Artikel einer russischen Zeitung zu sehen (Quelle und rote Markierungen im Dokument: KP.ru; Screenshot und Schwärzungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Mario Krah, teilte uns auf Nachfrage per E-Mail mit, der Durchsuchungsbeschluss sei am 15. Juni vollstreckt worden – also einen Tag bevor der Fall von dem russischen Telegram-Kanal verbreitet wurde. 

Es gehe bei dem Ermittlungsverfahren um den Verdacht der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch. „Anknüpfungspunkt des Verdachts ist ein im Fenster der Wohnung der Beschuldigten angebracht gewesenes Plakat, das auf den Krieg in der Ukraine Bezug nimmt“, schrieb der Pressesprecher.

Da die Ermittlungen nicht abgeschlossen seien, wurde bisher keine Anklage erhoben. 

E-Mail der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Auszug aus der E-Mail des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Bundesinnenministerium: „Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Straftat“

Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs stellt das „Belohnen und Billigen“ von Straftaten unter Strafe. Demnach ist es verboten, rechtswidrige Taten öffentlich, zum Beispiel in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts, gutzuheißen. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. 

Am 28. März twitterte das Bundesinnenministerium: „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich strafbar machen.“ 

In dem mutmaßlichen Durchsuchungsbeschluss heißt es, die Billigung einer Straftat liege vor, wenn eine „Durchschnittsperson“ aus den Handlungen einer anderen Person schlussfolgern würde, dass diese eine positive Haltung zu einer Straftat (hier dem Angriffskrieg) habe. Das sei bei dem Plakat „aufgrund der eindeutigen Ausführungen der Fall“.

Tatsächlich berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland im April von rund 140 Verfahren gegen Menschen, die den Krieg gegen die Ukraine befürworten. Meistens gehe es dabei um die Verwendung des Z-Symbols, mit dem die russischen Armee ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet. 

Alle Faktenchecks, die wir im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine veröffentlicht haben, finden Sie hier.

Redigatur: Sophie Timmermann, Sarah Thust