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Wenn Asylbewerber verreisen

Seit Beginn dieser Woche wird über Flüchtlinge diskutiert, die vorübergehend in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Das Faktencheck-Team von Correctiv hat die Diskussion verfolgt und die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

von Pauline Schinkels

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Es ist der 19. Juli, nicht weit vor Mitternacht, als beim Landtag Baden-Württemberg die Drucksache 16/2373 eingeht. Zwei Seiten lang ist das Dokument mit dem Titel: „Heimaturlaube anerkannter Asylbewerber“. Unterzeichnet hat Jörg Meuthen, Fraktionsvorsitzender im Landtag und Bundessprecher der Alternative für Deutschland (AfD).

Bei dem Schreiben handelt es sich um eine kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg. Jeder Parlamentarier hat das Recht, der Regierung so einen begrenzten Fragenkatalog einzureichen. Diese kleine Anfrage der AfD sorgt seit Montag bundesweit für Aufsehen.

Worum geht es?

Meuthen und die AfD-Fraktion wollten wissen, wie viele anerkannte Schutzberechtigte in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, aus dem sie offiziell geflüchtet waren. Die Autoren berufen sich unter anderem auf einen Focus-Artikel aus dem Jahr 1998, in dem es hieß, binnen vier Monaten hätten 200 Flüchtlinge Urlaub in ihrer Heimat gemacht. Und sie verweisen auf eine Debatte im vergangenen Jahr. Damals ging es um die Frage, ob das Jobcenter dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) melden muss, wenn den Mitarbeitern bekannt ist, dass anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind. Weil diese Menschen dann möglicherweise nicht nur einen unberechtigten Schutzstatus genießen, sondern hier auch unberechtigt Arbeitslosengeld II empfangen.

Knapp einen Monat dauert es, bis das baden-württembergische Innenministerium antwortete. In diesem Zeitraum befragte das Ministerium 44 Ausländerbehörden in Baden-Württemberg. Einige mailten zurück: Nein, ihnen sind derartige Fälle nicht bekannt. Andere konnten keine exakten Zahlen nennen. Wiederum andere sprachen von vereinzelten Fällen, zwei oder drei vielleicht. Und dann gibt es da noch die Stadt Heilbronn und den Landkreis Esslingen.

Beide meldeten dem Innenministerium um die 20 anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen, die seit 2014 in ihr Heimatland zumindest zeitweise zurückgekehrt sind. „Die Zahl stimmt, unter den 20 waren auch Familien mit Kindern“, bestätigte ein Sprecher der Stadt Heilbronn. Insgesamt summiert sich die Zahl auf etwa 160 Flüchtlinge, die seit 2014 in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind — macht bis dato etwa 45 baden-württembergische Flüchtlinge pro Jahr. 45 Flüchtlinge, die eine bundesweite Debatte losgetreten haben um die Frage, ob hier anerkannte Schutzberechtigte ihren Schutzstatus verlieren sollten, wenn sie zwischenzeitlich ihre Heimatländer besuchen oder ganz zurückkehren.

Warum reisen Geflüchtete in ihr Herkunftsland?

Das baden-württembergische Innenministerium hat weder abgefragt, wie alt die Flüchtlinge waren, die zurückreisten, noch wie lange sie ihr Herkunftsland besuchten, und sie fragten auch nicht, aus welchem Grund diese Reisen stattfanden.

Vor allem über letzteres wurde aber spekuliert. Vielfach hieß es in den Medien und in Debatten in sozialen Medien seitdem, die Geflüchteten seien zum „Urlaub“ in ihr Heimatland gereist. Ein Urlaub sei auch nicht ausgeschlossen, stellte ein Minister-Sprecher klar: „Es ist aber möglich, dass die Betroffen zurück gereist sind, um Ausweispapiere zu beantragen oder, wenn es Sterbefälle in der Familie gab.“

Wie viele Geflüchtete betrifft das in Baden-Württemberg?

Die AfD spricht von etwa 200, durch die Medien ging die Zahl 100, wer nachrechnet kommt auf etwa 160. Genau lässt sich die Zahl nicht beziffern, weil vereinzelte Ausländerbehörden keine genauen Angaben machten. 

Was ist erlaubt und was nicht?

In der Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums stellt die Behörde klar, dass Reisen in den Verfolgerstaat erstmal für sich genommen kein Grund dafür sind, dass der Schutzstatus automatisch entfällt. Allerdings könne im Einzelfall anders entschieden werden. Bei Asylbewerbern, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gelten Reisen in den Verfolgerstaat als Ablehnungsgrund.

Offizielle Statistiken führen die Ausländerbehörden darüber nicht. „Reisen von anerkannten Schutzberechtigten in das Herkunftsland werden den Ausländerbehörden in aller Regel auch nur durch Zufall bekannt“, schreibt das baden-württembergische Ministerium. Es gehe daher von einer gewissen „Dunkelziffer“ aus.

Generell fallen viele Flüchtlinge unter das Sozialgesetzbuch II. Und Arbeitslosengeld II-Empfänger haben ein Recht auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Es besteht eine Pflicht sich abzumelden. Den Urlaubsort muss allerdings niemand den Behörden nennen, das bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Deshalb werden Fälle, in denen anerkannte Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, selten bekannt „und wenn doch, wird das gemeldet.“ 

Wie positioniert sich die Bundesregierung?

Es könne sich „nur Ausnahmefälle“ handeln, sagte am Freitag (18. August) die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Sie sagte aber auch, dass es für solche Reisen gewichtige Gründe gegeben könne, die individuell geprüft werden sollten: „Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden, als eine Art Heimaturlaub.“

In den sozialen Medien hieß es daraufhin, die Staatsministerin rechtfertige den Urlaub von Flüchtlingen in ihrem Herkunftsland. Dem widersprach sie heute auf Nachfrage deutlich. „Ich hatte in meinem Zitat bei den Reisen in den Herkunftsstaat ausdrücklich von Ausnahmefällen gesprochen. Dass daraus die Überschrift und der Einstieg wurde, Integrationsbeauftragte rechtfertigt Reisen von Flüchtlingen in ihre Heimat, ist kein seriöser Journalismus.“ Ihre Aussagen zur Flüchtlingspolitik würden, so die Staatsministerin, insbesondere in den sozialen Netzwerken bewusst verkürzt, skandalisiert und instrumentalisiert.

Die AfD wollte in ihrer Kleinen Anfrage außerdem wissen, in wie vielen Fällen abgelehnten Asylbewerbern oder Asylbewerbern in einem laufenden Verfahren aus besonderen Gründen die Ausreise in ihr Herkunftsland erlaubt wurde. Das waren seit 2014 in Baden-Württemberg offiziell sechs Personen.

Weitere Links:

„Nicht akzeptabel“, am Donnerstag äußerte sich auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf