Pflege

Wenn die Pflege-WG zur Falle wird

Altenheime haben einen schlechten Ruf. Die Politik fördert als Alternative betreute Pflege-Wohngemeinschaften. Doch da werden Rechte von Pflegebedürftigen mitunter beschnitten. Und schwarze Schafe in der Pflegebranche profitieren.

von André Ricci

Die Lebensumstände in einer Pflege-WG werden nur lasch kontrolliert.© Ivo Mayr / Correctiv

Die Grundidee klingt verlockend: Pflegebedürftige leben gemeinsam in überschaubaren Wohngruppen und entscheiden selbst, welche Leistungen sie von wem in Anspruch nehmen. Sie sind weder den rigiden Regeln von Heimleitungen ausgeliefert noch haben sie mit einem Pflegepersonal zu tun, das sich nicht um sie kümmert. Dem sie, wenn es zu Spannungen kommt, nur durch Auszug entkommen können.

Das findet auch Klaus Göttsch attraktiv, der nach negativen Erfahrungen mit einem ambulanten Pflegedienst und einem stationären Heim nach einer Alternative für seine an Demenz leidende Mutter sucht. Nicht weit von seinem Wohnort im niedersächsischen Bremer Umland entsteht da gerade etwas Neues: eine betreute Wohngemeinschaft. Die Einrichtung macht einen freundlichen Eindruck, ist baulich einwandfrei, liegt im Grünen. Der Mietvertrag wird unterschrieben, danach greift alles eingespielt ineinander: die Mutter zieht ein, der Pflegedienst übernimmt. Alle vier Wochen unterschreibt der Sohn die Leistungsnachweise.

In die WG einziehen wie in ein Heim – das ist der Standard. Aber Wohngruppen sind rechtlich keine Heime, sie werden viel lascher kontrolliert und für sie gelten bis hin zum Brandschutz geringere Standards. Wer in eine WG statt in ein Heim zieht, tauscht staatlichen Schutz gegen mehr Selbstbestimmung – so die Theorie. Die Praxis ist oft eine andere. Pflegedienste betreiben Wohngemeinschaften, sind die wahren Herren im Haus und verdienen gut dabei.

Auch Göttsch kommen bald Zweifel. Ist seine Mutter wirklich gut untergebracht? „Pausenlos wurde versucht, ihre Medikamenteneinnahmen zu erhöhen“, schildert er seinen Eindruck.

Eine ärztliche Bedarfsverordnung erlaubt dem Pflegedienst die Gabe von Schmerzmitteln innerhalb eines Korridors. Der Sohn befürchtet, dass die Grenzen zu stark ausgereizt werden. Der Hausarzt will seine Verschreibung nicht rückgängig machen. Göttsch sucht einen Facharzt auf. Der bestätigt: Die Mutter braucht keine regelmäßige, variable Verabreichung von Schmerzmitteln. Nach drei Arztbesuchen ist die Verordnung des Hausarztes endlich vom Tisch.

Nach sieben Monaten bekommt Göttsch plötzlich einen auf den Tag des Einzugs rückdatierter Pflegevertrag vorgelegt – und soll zuzahlen. Zwischen den Zahlungen der Krankenkasse und den Forderungen des Pflegedienstes klafft eine monatliche 300-Euro-Lücke. Göttsch unterschreibt nicht. Stattdessen schaut er sich die Leistungsnachweise der vergangenen Monate an und entdeckt Unregelmäßigkeiten.

Der Pflegedienst rechnet ein tägliches Wannenbad ab, obwohl es in der WG nur Duschen gibt. Fahrkosten werden falsch in Rechnung gestellt, weil eine veraltete Adresse genannt ist. Tatsächlich hat der Pflegedienst seinen Sitz längst auf das Nachbargrundstück verlegt. Auch werden Einzelanreisen geltend gemacht, obwohl der Pflegedienst mit einem Besuch alle zwölf Parteien der WG betreut. Hauswirtschaftliche Leistungen werden in Rechnung gestellt, obwohl sie privat beglichen werden. Erst nach Protest händigt der Pflegedienst für einen Monat eine korrekte Abrechnung aus.

Göttsch kündigt den WG-Mietvertrag. Der Vermieter besteht auf einer dreimonatige Kündigungsfrist wie bei einem ganz normalen Wohnungsmietvertrag. Es kommt zum Rechtsstreit. Die mutmaßlich betrogene Krankenkasse erklärt, sie könne nichts machen, schließlich habe Göttsch alle Leistungsnachweise unterzeichnet.

Inzwischen lebt die Mutter wieder im Pflegeheim. Und Göttsch fragt sich rückblickend: Was genau war eigentlich vorher anders? Besser?

Seine Schilderungen sind kein Einzelfall. Die Unterschiede zwischen Heim und WG verschwimmen. Trotzdem gelten für WGs weniger Vorschriften.

Einer, der die Anfänge gut kennt, ist Klaus-Werner Pawletko. Der Geschäftsführer des Berliner Vereins „Freunde alter Menschen“ ist quasi der Erfinder der innovativen Wohnform zwischen Heim und Wohnung. Mit Mitstreitern gründete er 1995 in Berlin die erste Demenz-WG Deutschlands. „Damals konnten Heime noch nicht mit Dementen umgehen, die Verhältnisse waren schlimm“, sagt er. Eine Wohnform für Pflegebedürftige außerhalb des Heimrechts sei politisch nicht gewollt gewesen. Doch die Heimaufsicht hätte das Projekt nicht verboten, mangels Zuständigkeit. „Die Idee war: Kontrolle von innen statt von außen“, sagt Pawletko.

Doch die Idee ist in die Jahre gekommen. Seit 2009 sind die Bundesländer für das Heim-Ordnungsrecht zuständig. Andere rechtliche Aspekte sind jedoch weiter auf Bundesebene geregelt. Es ist ein Flickenteppich aus verschiedenen Gesetzen entstanden. Und damit auch Intransparenz, die zum Missbrauch einlädt.

„Gewinner sind die, die sich auskennen“, sagt Rechtsanwältin Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen (Biva). „Einige Einrichtungen haben in der Vergangenheit gezielt ihre Verträge so umgearbeitet, dass die ordnungsrechtlichen Regelungen keine Anwendung mehr finden“, so die Juristin.

Die Kontrolldichte schwankt extrem. Manche Bundesländer, zum Beispiel Bayern, kontrollieren Heime und kommerziell betriebene Wohngemeinschaften in etwa gleich häufig. Die meisten gehen jedoch laxer vor: Nach einer Erstprüfung folgen nur noch anlassbezogene Kontrollen. Kommt der Behörde keine Klage zu Ohren, lässt sie die WG-Betreiber in Ruhe.

In Deutschland fehlen Pflegeplätze. Die Politik setzt als Lösung auch auf mehr Wohngruppen. Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen etwa will laut Gesundheitsministerium die stark wachsende Zahl von Pflegebedürftigen „im Wesentlichen durch ambulante Angebote auffangen“. Das entspreche auch den Wünschen der Betroffenen, so der Freiburger Sozialexperte Professor Thomas Klie, Mitverfasser einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Situation ambulanter Wohngruppen in Deutschland. „Nur zwei Prozent der Bevölkerung gibt an, im Heim sterben zu wollen“, sagt er.

Um das Wachstum im WG-Sektor zu befeuern, gibt es verschiedene Hebel. Generell gilt: Je liberaler die Gesetzgebung, desto attraktiver wird es für potenzielle Betreiber. Beispiel Niedersachsen: Dort ist es seit rund einem Jahr nun möglich, dass der Vermieter einer Immobilie zumindest im ersten Jahr mit einem Pflegedienst seiner Wahl kooperiert und sich die Bewohner den Pflegedienst damit nicht mehr selbst aussuchen können.

Nach einem Jahr wird die freie Wahl eines Pflegedienstes zwar nachträglich eingeräumt – aber das ist graue Theorie. Die WG läuft bereits, und zwar mit den Strukturen, die die Betreiber vorgesehen haben. Für neu einziehende Pflegebedürftige heißt es: friss oder stirb. Wer etwas ändern will, wird zum Störenfried.

Anzahl ambulant betreuter Wohngruppen pro Bundesland

Vielleicht ist Niedersachsen nur ehrlicher als andere, hat seine Gesetze konsequenter der Realität angepasst. Denn von Bewohnern initiierte betreute Wohngruppen sind zur Rarität geworden. „Die Pflegedienste haben den Markt für sich entdeckt“, sagt WG-Pionier Pawletko. „So war das eigentlich nicht gemeint.“ In Berlin, dem Geburtsort der Dementen-WG, gibt es inzwischen im Schnitt die meisten ambulant betreuten Wohngruppen pro Kopf. Die Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums geht von 690 Pflege-Wohngemeinschaften mit mehr als 4.600 Bewohnern aus. Ordnungsrechtlich kontrolliert werden sie kaum. Experten sprechen von „Berliner Verhältnissen“ und verdrehen dabei die Augen.

In einer anonymen Großstadt wie Berlin gibt es besonders viele Pflegebedürftige ohne Angehörige, die sich um sie kümmern. Ihnen werden gesetzliche Betreuer zur Seite gestellt, die oft überlastet und generell unterbezahlt sind. Was in den einzelnen Wohngruppen täglich vor sich geht, kann niemand verlässlich sagen.

Klie warnt: „Hermetisch isolierte, faktisch von Pflegediensten betriebene Wohngemeinschaften sind unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten zum Teil hochgefährlich. Sie entsprechen weder dem Freiburger Modell noch dem Leitbild des Gesetzgebers.“

Das „Freiburger Modell“ beschreibt Qualitätsmaßstäbe für Wohngruppen für Demenzkranke. Ein Grundgedanke: die WG-Bewohner oder ihre Vertreter sollen gemeinsam Entscheidungen treffen. Dabei erhalten sie professionelle Unterstützung von außen. Vermietung und Pflege sind getrennt.

In manchen Bundesländern, etwa in Hamburg, gibt es solche Ansätze. Ohne klaren Ordnungsrahmen drohen dagegen gefährliche Fehlentwicklungen. Die wären nur folgerichtig, so Klie: „Man kann Wohngruppen nicht einfach dem Markt überlassen und sich dann wundern, dass lauter Kleinstheime entstehen.“  Mini-Heime, die sich Wohngruppen nennen und doch nur Etikettenschwindel betreiben. In denen man im schlimmsten Fall in die Lage eines Ausgelieferten geraten kann: hilflos und von der Heimaufsicht vergessen.

Tipps für die Auswahl einer ambulant betreuten WG

Eine gute Pflege-WG ist kein Heim, sondern ein aus mehreren Elementen zusammengesetzter Baukasten. Erheblich pflegebedürftige Menschen bedürfen daher der Unterstützung durch Angehörige oder Vertrauenspersonen, damit Versorgung und Mitwirkung auch tatsächlich funktionieren.

Wir haben bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen (Biva) nachgefragt, worauf man bei der Auswahl einer ambulant betreuten WG achten sollte. Aus der Antwort haben wir eine Checkliste zusammengestellt.

1.  Meist werden Wohngruppen gesucht, in die Bewohner ähnlich wie in ein Heim einziehen können. Man kann aber auch selbst mit Freunden eine eigene Pflege-WG gründen. Ratgeberbücher geben Auskunft, was dabei zu beachten ist.  

2. Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland. Übersichten bieten z. B. Aufsichtsbehörden, Pflegestützpunkte und -beratungsstellen sowie Vereine, die WG-Gründungen unterstützen.

3. Zu klären ist, welche Leistungserbringer in der WG wirken und ob sie gewechselt werden können. Oft sind Verträge so formuliert, dass jeder Bewohner theoretisch einen eigenen Pflegedienst wählen kann. In der Praxis sind aber WGs schon fest von einem Pflegedienst betreut. Benötigt jemand rund um die Uhr Betreuung, verschärft sich das Problem und es bleibt oft nur der Auszug.

4. Für weglaufgefährdete Personen sind Pflege-WGs eher nicht geeignet, weil eine unablässige Beaufsichtigung nicht möglich ist. Für freiheitsentziehende Maßnahmen wie abgeschlossene Türen sind immer richterliche Beschlüsse nötig.

5. Gibt es für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung?

6. Werden Leistungen transparent dokumentiert und abgerechnet?

7. Wer trägt bei mehreren Leistungserbringern die Verantwortung?

8. Wer verwaltet die Finanzen?

9. Wem obliegt die Haushaltsführung?

10. Wer gestaltet die Planung des Alltagslebens?

11. Wer legt die Hausordnung fest?

12. Wer gestaltet die Räume?

13. Wer übt das Hausrecht aus?

14. Wer entscheidet über den Einzug von Bewohnern?

15. Verträge vor der Unterzeichnung zu Hause in Ruhe prüfen, möglichst zusammen mit einem Juristen. Die Biva bietet Vertragsprüfungen an.

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