Angriff auf die Briefwahl

So sicher wie die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten ist der wiederkehrende Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl. Zuletzt wurde er geschürt von der AfD in Sachsen-Anhalt.

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es gab in der vergangenen Woche einen Hackerangriff auf das Berliner Landesnetz, dessen Auswirkungen jüngst bekannt wurden und der Teile der Verwaltung lahmlegte. Wer die Attacke auf die Berliner Verwaltung lanciert hat, ist noch nicht bekannt. Zeitweise war auch das Portal zum Beantragen der Briefwahl nicht erreichbar. 

Und da ist es also wieder, das Thema Briefwahl. Und so zuverlässig, wie die Wahlbescheide bei den Wählerinnen und Wählern eingehen (wie gerade in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt), ploppt gleichzeitig ein immerwährender Zweifel auf: Ist meine Stimmabgabe bei der Briefwahl sicher? Diesen Zweifel verstärkte die AfD in Sachsen-Anhalt – um was es genau ging und was dran ist, lesen Sie im Thema des Tages.

An dieser Stelle will ich Sie noch auf eine neue Veröffentlichung aufmerksam machen: Was wissen wir nach der Recherchereise unseres Reporters Max Bernhard über die Vorkommnisse in der spanischen Exklave Ceuta? Das ordnet er im neuen Artikel ein. Und zeichnet im Videogespräch mit unserem Kollegen Marcus Bensmann und dem Migrationsforscher Gerald Knaus das größere Bild dahinter, warum die Darstellung eines vermeintlichen Kontrollverlustes nicht stimmt – und trotzdem Nachbesserungsbedarf herrscht. 

Thema des Tages: Angriff auf die Briefwahl

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: „Die EU hat derzeit kein Konzept“: Migrationsforscher Knaus über Ceuta 

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Warum Jugendzentren unsere Demokratie schützen

Faktencheck: Statistiken belegen nicht, dass Berlin krimineller ist als Polen

Gute Sache(n): 3-D-Modell gegen Alzheimer • Knobloch fordert AfD-Verbotsverfahren – so steht es in der Debatte • Landtagswahl: Alternativen zum Wahl-o-mat

CORRECTIV ganz persönlich: Härtere Strafen für Umweltkriminalität

Grafik des Tages: Historischer Tiefststand beim Anteil junger Menschen in Deutschland

Insbesondere rechte Parteien, die das Funktionieren des demokratischen Staates ohnehin ständig infrage stellen, bedienen sich gerne dieses Narratives.

Auftritt AfD: 
Aktuell kolportiert der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, in einem Video: Bei der Briefwahl könnten leicht Stimmen manipuliert werden – weil Angehörige der Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen diese bei der Stimmabgabe beeinflussen würden. 

Er habe zwar keine Belege dafür, räumt Siegmund ein, aber er forderte dennoch die Pflegekräfte im Land auf, genau hinzuschauen, damit den Bewohnerinnen und Bewohnern bei der Stimmabgabe sozusagen nicht die Hand gelenkt werde.

Zweifel säen, Entrüstung ernten
Diese Wahlkampftaktik ist zwar ziemlich durchschaubar, könnte aber bei denen verfangen, die die Sicherheit der Briefwahl ohnehin schon in Zweifel ziehen. 

Wir haben deshalb bei mehreren Verbänden und Vertretungen von Pflegeeinrichtungen nachgefragt, ob an dieser Behauptung etwas dran sein könnte. Die Reaktionen variierten von Entrüstung bis Bestürzung darüber, dass man dem Pflegepersonal eine – egal welche – Form der Einmischung unterstellt. 

Klare Anweisung an Pflegepersonal
Vom Arbeitgeberverband Pflege haben wir Einsicht in die Richtlinien bekommen, die in den im Verband angeschlossenen Einrichtungen gelten. Dort heißt es unter anderem, dass die Hilfsperson das Kreuz nur so setzen darf, wie es die pflegebedürftige Person ausdrücklich verlangt (durch Worte oder Zeigen): „Eine eigene Entscheidung der Hilfsperson ist strafbare Wahlfälschung.“ Für die Briefwahl gilt, dass „auch hierbei die Hilfsperson den Zettel nur nach Anweisung ausfüllen“ darf.

Auch die Bundeswahlleiterin teilt uns mit, dass es nicht die Aufgabe einer Hilfsperson und deshalb unzulässig sei, durch Befragungen den Willen der wahlberechtigten Person zu „erforschen“. Eine solche „Willenserforschung“ berge die Gefahr, mit der Art und Weise von Fragen, sei es bewusst oder unbewusst, auf die Bildung des Willens und den Entscheidungsprozess einzuwirken. 

Das gilt eben sowohl für die Personen, denen Siegmund in seinem Video etwaige Manipulation unterstellt, als auch den von ihm zur Mithilfe aufgeforderten Pflegekräften. Sein Appell ist also hinfällig und reines Wahlkampf-Getöse.

Jetzt wird gerechnet: 
Wir haben uns auch angeschaut, wie wichtig die Briefwahl für die Wahl in Sachsen-Anhalt überhaupt ist. 

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen lag laut Pflegestatistik 2023 landesweit bei 204.200 Personen. Das sind knapp zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Pflegebedürftig mit den Pflegestufen drei bis fünf (häusliche und stationäre Pflege) waren laut Statistik rund 88.940 Personen. Das heißt natürlich nicht, dass alle Briefwahl beantragen und/oder beim Ausfüllen Hilfe benötigen. Zahlen hierzu sind nicht erfasst. 

Bei der vergangenen Wahl lag die Wahlbeteiligung im Bundesland bei 60,3 Prozent; das waren 1,063 Millionen abgegebene Stimmen (bei 1,7 Millionen Wahlberechtigten). 

Das heißt: Je 10.630 Menschen entsprechen etwa einem Prozent des Wählerpotenzials. Damit machen die oben genannten Pflegebedürftigen etwa acht Prozent des Wählerpotenzials aus –theoretisch. 

Nicht wenig in einer Wahl, bei der nur wenige Prozentpunkte der AfD eine absolute Mehrheit bringen könnte. 

Unermüdlicher Widerspruch
Unterdessen wird das Faktencheck-Team von CORRECTIV nicht müde und widerlegt immer wieder aufs Neue Falschbehauptungen rund um die Briefwahl. Lesen Sie hier etwas darüber, warum die Angst vor Betrug generell unbegründet ist, oder hier etwas darüber, dass es keinen Unterschied macht, ob man seine Stimme per Urnengang oder Briefwahl abgibt.

Dobrindt will Grenzkontrollen verlängern
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will offenbar die Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen um weitere sechs Monate verlängern – sie gelten seit September 2024. Der CSU-Politiker hatte die Verlängerung bereits Ende Juli angekündigt, nachdem zehntausende Migrantinnen und Migranten versuchten, die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika zu erreichen. Veranlasst hatte die Grenzkontrollen bereits die ehemalige Innenministerin Nancy Faeaser (SPD). Kritiker weisen darauf hin, dass sie europäischem Recht widersprechen.  
tagesschau.de

Marokkanische Sicherheitskräfte (im Hintergrund oben) und Fahrzeuge der spanischen Armee (im Vordergrund) patrouillieren am 15. August 2026 an der spanisch-marokkanischen Grenze. Quelle: Antonio Sempere / AP Photo / Picture Alliance.
Symbolbild: Klaudia Radecka / NurPhoto / Picture Alliance

So geht’s auch
Ein 3D-Gewebemodell aus menschlichen Hirnzellen soll bei der Suche nach neuen Wirkstoffen gegen Alzheimer helfen. Es bildet typische Veränderungen während einer Erkrankung ab. Entwickelt haben es Forschende der Ludwig-Maximilians-Universität München.
br.de 

Endlich verständlich
Die ehemalige Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, fordert im Kampf gegen die AfD „radikale Mittel“: Sie plädiert für ein neues Verbotsverfahren und zieht Parallelen zwischen AfD und NSDAP. Doch wie würde ein solches Verfahren ablaufen – und wie sind die Chancen darauf? Das finden Sie auf unserer Übersichtsseite: 
correctiv.org

Fundstück
Wen soll ich wählen? Vor dieser Frage stehen in wenigen Wochen die Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt. Der bekannteste Wahlhelfer, der die Positionen der Parteien vergleicht, ist der Wahl-o-mat. Doch es gibt weitere Alternativen mit anderen Schwerpunkten. Der Stern liefert den Überblick:
stern.de


Als Reporter, der sich schwerpunktmäßig mit Verbrechen gegen die Umwelt beschäftigt, verfolge ich diese Entwicklung genau. Bis zum 21. Mai 2026 sollten die Vorgaben aus Brüssel eigentlich umgesetzt werden. Diese Frist hat Deutschland überschritten. Mittlerweile hat die Bundesregierung aber einen Gesetzentwurf vorgelegt. 

Drei Neuerungen sind aus meiner Sicht besonders hervorzuheben:

  1. Mit dem Begriff „Ökosystem“ soll – neben Wasser, Boden, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit – ein weiteres Schutzgut im Umweltstrafrecht verankert werden.
  2. Die Höchstgrenze für Bußgelder gegen Unternehmen soll erhöht werden, von zehn Millionen auf 40 Millionen Euro.
  3. In besonders schweren Fällen von Umweltkriminalität soll die Polizei künftig die Telekommunikation von Tätern überwachen dürfen.

Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte: Anfang Juli gab es dazu eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Anette Dowideit, Till Eckert, Sebastian Haupt und Pamela Kaethner.