
Das war das 3. Quartal 2020
Ein Rückblick auf Recherchen und Projekte bei CORRECTIV von Juli bis September 2020.
Ein Rückblick auf Recherchen und Projekte bei CORRECTIV von Juli bis September 2020.
Gabriela Keller wird Investigativ-Reporterin bei CORRECTIV
In einem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe entschied das Gericht, dass CORRECTIV einen Faktencheck-Hinweis auf Facebook in einer bestimmten sprachlichen Formulierung nicht mit einem Beitrag des Blogs „Achgut“ verknüpfen darf. Der CORRECTIV-Artikel (Faktencheck) wurde nicht beanstandet. Dieser wird daher unverändert online verfügbar sein. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.
Mit der Auszeichnung werden die Recherche CumEx-Files sowie die investigative Arbeit von CORRECTIV gewürdigt.
Update vom 08.04.2022: Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt in weiten Teilen die Berichterstattung von CORRECTIV, gab aber in einem Punkt der AfD recht. In erster Instanz hatte CORRECTIV den Prozess gewonnen.
Das EU-Parlament wollte mehr über unsere Recherche zur „Gazprom-Lobby“ wissen – und hofft auf weitere Enthüllungen
Wie viele NRW-Kommunen haben eigentlich noch Kohlekraftbeteiligungen? Das wollten wir mit einer Crowd-Recherche herausfinden. Schülerinnen und Studenten aus Fridays for Future-Kreisen haben sich an einer breit angelegten Datenerhebung beteiligt. Bei den Anfragen an die Kommunen wurden wir mit Widerständen konfrontiert. Deswegen weiten wir unsere Bürgerrecherche nun aus und machen die Antworten der Kommunen öffentlich.
Unsere Recherche #GrandTheftEurope gewinnt den Deutsch-Französischen Journalistenpreis in der Kategorie Multimedia.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Formulierung in einer Verknüpfung eines CORRECTIV-Faktenchecks mit einem Artikel des Blogs „Tichys Einblick“ auf Facebook „missverständlich“ sei. CORRECTIV hat sie in diesem Einzelfall entfernt. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Der Faktencheck selbst sowie die Kooperation mit Facebook zur Reduzierung von Falschmeldungen wurden nicht beanstandet.
In einem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe entschied das Gericht, dass eine Formulierung in einer Verknüpfung eines CORRECTIV.Faktenchecks mit einem Post auf Facebook „missverständlich“ gewesen sei. CORRECTIV hat die Verknüpfung in diesem Einzelfall vorerst entfernt. Die Faktenchecker arbeiten wie gehabt weiter. Weder das System der Faktenchecks noch der konkrete Faktencheck selbst wurden beanstandet.
Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen. Frühe Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen wird immer wichtiger. CORRECTIV gründet deshalb eine eigene Jugendredaktion: „Salon5“ – ein Medienangebot von Jugendlichen für Jugendliche.
Wie können wir alle die Methoden des konstruktiven Journalismus einsetzen, um zur Lösung der Corona-Krise beizutragen.