1600px-OLG_KA
In eigener Sache

Urteil: OLG Karlsruhe beanstandet nicht Faktencheck von CORRECTIV, sondern nennt einzelne Verknüpfung missverständlich

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Formulierung in einer Verknüpfung eines CORRECTIV-Faktenchecks mit einem Artikel des Blogs „Tichys Einblick“ auf Facebook „missverständlich“ sei. CORRECTIV hat sie in diesem Einzelfall entfernt. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Der Faktencheck selbst sowie die Kooperation mit Facebook zur Reduzierung von Falschmeldungen wurden nicht beanstandet.

Karlsruhe_OLG_2
In eigener Sache

Zum Urteil des OLG Karlsruhe: Keine Auswirkungen auf künftige Faktenchecks von CORRECTIV

In einem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe entschied das Gericht, dass eine Formulierung in einer Verknüpfung eines CORRECTIV.Faktenchecks mit einem Post auf Facebook „missverständlich“ gewesen sei. CORRECTIV hat die Verknüpfung in diesem Einzelfall vorerst entfernt. Die Faktenchecker arbeiten wie gehabt weiter. Weder das System der Faktenchecks noch der konkrete Faktencheck selbst wurden beanstandet.

jonathan_lokal06
In eigener Sache

Ausbau von CORRECTIV.Lokal

CORRECTIV baut sein Netzwerk für investigative lokale Recherchen aus. Das Team wird mit einer neuen Stelle erweitert, die den Austausch zwischen den Lokaljournalisten intensiviert. Bei der Leitung von CORRECTIV.Lokal gibt es einen Wechsel.

urteil_tichy
Aktuelles

Gericht stärkt Faktenchecks von CORRECTIV

Der rechtsgerichtete Blog „Tichys Einblick“ hatte CORRECTIV verklagt, weil es Faktenchecks seiner Artikel auf Facebook unterbinden wollte. Das Landgericht Mannheim wies die Klage auf eine einstweilige Verfügung im November ab. Nun folgte eine ausführliche Begründung des Urteils, das die Praxis der Faktenchecks stärkt.

sigmar-gabriel
Reaktion auf CORRECTIV-Recherche

„Gazprom-Lobby“-Recherche: Gabriel zieht gegen CORRECTIV vor Gericht

Sigmar Gabriel sieht sich in Bezug auf seine Forderungen nach dem Abbau von Russland-Sanktionen 2016 durch die „Gazprom-Lobby“-Recherche in ein falsches Licht gerückt. Der Ex-Wirtschaftsminister (SPD), der 2015 dem Verkauf von Gasspeichern an Gazprom zustimmte, zieht nun wegen einer Formulierung vor Gericht. CORRECTIV wehrt sich.

oliver-schroem-correctiv
In eigener Sache

Schweizer Ermittlungen gegen Oliver Schröm eingestellt

Unser ehemaliger Chefredakteur Oliver Schröm gehörte 2014 zu den ersten Journalisten, die auf Basis interner Unterlagen über Cum-Ex-Geschäfte berichtete. Daraufhin geriet er als Journalist ins Visier der Schweizer Behörden, die über Jahre Ermittlungen gegen ihn führten. Im März 2018 übernahm die Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften sind jetzt endgültig eingestellt. Ein persönlicher Rückblick von Oliver Schröm.