Pressefreiheit

Barley auf der Zielgeraden ausgebremst

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt bis zum Schluss eine Zitterpartie. Am Mittwoch wird es im Rechtsausschuss des Bundestages beraten, danach kann es verabschiedet werden. Mit einer Einigung würden sich Abgeordnete gegen einen Entwurf des Justizministeriums durchsetzen, der massiv kritisiert wurde.

von Justus von Daniels , Jonathan Sachse

Barley fotografiert die Presse
Katarina Barley fotografiert die Presse während ihrer ersten Sitzung als Justizministerin im März 2018. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Gesetz auf dem Tisch, das die Pressefreiheit und Informationsfreiheiten der Bürger einschränkt. Credits: Odd Andersen / AFP

Am vergangenen Dienstag war es offiziell. Drei Minuten vor Ablauf der Frist haben die Unterhändler der Fraktionen der Großen Koalition einen hart erkämpften Änderungsantrag zur Abstimmung im Rechtsausschuss eingereicht. Damit kann das Parlament diese Woche darüber abstimmen, ob wichtige Rechte für Journalisten und Whistleblower geschützt bleiben. Die Abgeordneten der CDU und der SPD verändern mit dem Antrag wesentliche Teile des Entwurfes, den das Justizministerium unter der Führung von Katarina Barley (SPD) erstellt hatte.

Noch sind einige Abgeordnete allerdings nervös. Sie wollen lieber nicht über den geglückten Kompromiss sprechen, den die beiden Koalitionsfraktionen erzielt haben, bis die Abstimmung im Bundestag voraussichtlich am Donnerstag vorbei ist.

Für sie ist es ein Wagnis, weil sie sich intern gegen ein Ministerium und die eigene Ministerin durchsetzen wollen. Und weil sie etwas vereinbart haben, mit dem Wirtschaftslobbyisten auf den letzten Metern die wirtschaftsnahen Fraktionskreise beider Parteien gegen das Gesetz aufstacheln könnten. Zusätzlich steigerte ein Gutachten die Nervosität.

In den letzten beiden Monaten haben die Abgeordneten von CDU und SPD fieberhaft verhandelt, um einen Entwurf des Justizministeriums zu verbessern, der vorher massiv in der Kritik stand. Dafür gibt es nun von vielen Seiten Lob, der Rechtsexperte und Sachverständige für das geplante Gesetz, Christoph Partsch, nennt es sogar eine „Sternstunde des Parlamentes“.

CORRECTIV hatte über die Hintergründe des Gesetzesentwurfes, den Streit und die Wende berichtet. Das Justizministerium plant seit 2017 ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das als Nebenfolge die Arbeit von investigativen Journalisten und Whistleblowern nach der Einschätzung vieler Experten empfindlich bedroht hätte. Seit einem Jahr hagelte es von Arbeitnehmerverbänden, von Rechtsexperten und Journalistenverbänden Kritik. Unter anderem wiesen sie darauf hin, dass das Ministerium weit strenger sei als es die EU-Richtlinie vorgebe, die mit der geplanten Regelung umgesetzt werden soll.

Nach einer Anhörung von Sachverständigen im Bundestag im Dezember entschieden sich Abgeordnete von SPD und CDU, den Gesetzentwurf des Justizministeriums deutlich zu verändern. Sie wollten klarstellen, dass journalistische Recherchen nicht Teil eines Gesetzes sein sollten, das darauf gerichtet ist, Unternehmen vor Industriespionage zu schützen.

Für viele Abgeordnete war die Anhörung eine Zäsur, auch weil kurz zuvor öffentlich wurde, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm seit Monaten wegen Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ermittelt. Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige einer Schweizer Privatbank zurück. Schröm hatte auf Grundlage interner Unterlagen deren CumEx-Geschäfte aufgedeckt, mit denen die Bank für Kunden Steuergelder vom deutschen Fiskus erschlichen hatte.

Vergangene Woche reichten SPD und CDU/CSU offiziell ihren fünfseitigen Änderungsantrag ein, über deren Inhalt CORRECTIV und der NDR vorab berichtet hatten.

Demnach sollen Journalisten nicht mehr als „Rechtsverletzer“ gelten. Sie müssten dann keine strafrechtlichen Ermittlungen befürchten, wenn sie über Firmeninterna berichten. Auch sollen sie nicht als Zeuge vor Gericht geladen werden, um nach Quellen befragt zu werden. Auch Whistleblower müssten, verglichen mit dem Entwurf des Ministeriums, weniger befürchten. Die Beamten sahen vor, dass Hinweisgeber auch eine ethische Motivation nachweisen müßten. Diesen von Kritikern als „Gesinnungsprüfung“ bezeichnete Vorsatz haben die Unterhändler aus dem Entwurf gestrichen.

Die Sachverständigen, die an dem ursprünglichen Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium viel zu kritisieren hatten, sind mit den Änderungen des Parlamentes einverstanden. Und selbst aus der Opposition kommt Lob.

„Die wesentlichen Verschärfungen aus dem Hause Barley, die sich zu Ungunsten von Journalisten und Informanten ausgewirkt hätten, wurden am Ende einkassiert  – das ist ein großer Erfolg“, sagt Anton Hofreiter, Vorsitzender der Grünen.

„Dass der Regierungsentwurf neben politisch-inhaltlichem Änderungsbedarf schlicht grobe handwerkliche Patzer gehabt hat, haben die Koalitionsfraktionen erfreulicherweise erkannt“, sagt Niema Movassat, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken.

„Für uns war wichtig, dass Journalisten nicht in Gefahr kommen, nicht mehr ausreichend recherchieren zu können. Das ist wohl jetzt gegeben“, sagt Jürgen Martens, rechtspolitischer Sprecher der FDP.

Die Geschichte könnte hier als Paradebeispiel beendet werden, wie die Demokratie funktioniert. Wie ein bis dahin im Verborgenen diskutiertes Gesetz zu einer öffentlichen Debatte wurde. Wie Parlamentarier ein Gesetz retten, das aus Sicht Vieler nicht gut geplant war. Aber abgeschlossen ist sie noch nicht.

Hinter den Kulissen gibt es die Befürchtung, dass selbst kurz vor der Endabstimmung ein wesentlicher Änderungsvorschlag auf der Kippe stehen könnte. Es geht um das Interesse der Unternehmen, möglichst viele Interna als geheim einzustufen. Und darum, dass sich Ministerin Barley offiziell immer noch nicht geäußert hat, ob sie die Änderungen unterstützt.

Nach Informationen von CORRECTIV stellte offensichtlich bereits vor Wochen ein Abgeordneter eine Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Abgeordnete können diesen Service im Bundestag nutzen und zu einem Thema eine individuelle Analyse erstellen lassen.

Es ging um die Frage, ob in dem Gesetz stehen darf, dass ein Geschäftsgeheimnis nur dann als geheim gilt, wenn es ein „berechtigtes Interesse“ an der Geheimhaltung gibt.

Mit Berufung auf Geschäftsgeheimnisse verweigern Unternehmen allzu gern Informationen. Da per Gesetz bisher nicht definiert ist, was als Geschäftsgeheimnis gilt, gelten die höchstrichterlichen Entscheidungen als Maßstab. Die Entscheidungen der Gerichte sind eindeutig. Unternehmen müssen darlegen, warum sie ein „berechtigtes Interesse“ an der Geheimhaltung von Firmeninterna haben, was bei Straftaten schwer sein dürfte. Diese rechtliche Praxis wollen die Parlamentarier nun auch explizit ins Gesetz schreiben.

Das sei wichtig, um Rechtssicherheit zu schaffen, meint Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat, der bereits als Sachverständiger im Rechtsausschuss zum Gesetz geladen wurde. „Ohne eine explizite Nennung des berechtigten Interessen können sich Unternehmen selbst aussuchen, was sie als geheim definieren“, meint Semsrott. Das gehe alle Bürgerinnen und Bürger etwas an. „Denn auch Auskunftsanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wären davon betroffen.“

Während die Unterhändler im Parlament im Februar über letzte Änderungen diskutieren, trifft die dreiseitige Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes, die mittlerweile veröffentlicht wurde, am 12. Februar ein. Nach Ansicht der Gutachter dürfe die Definition des Geschäftsgeheimnisses nicht um den Punkt „legitimes Interesse“ erweitert werden. Auch wenn das „legitime Interesse“ ausdrücklich im Begleittext der Richtlinie erwähnt wird, begründen die Gutachter ihr Ergebnis damit, dass der Gesetzestext nicht „von den Bestimmungen des Richtlinientextes abweichen“ dürfe.

Zwei Tage nach Fertigstellung des Gutachtens treffen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit Vertretern des Justizministeriums, um über die Änderungsvorschläge des Parlaments zu diskutieren. Es bleibt unklar, ob einer der beteiligten Abgeordneten das Gutachten in Auftrag gab und ob die Analyse bei diesem Treffen thematisiert wurde. Nach dem Treffen beschließen die Fachpolitiker, das „berechtigte Interesse“ in die Gesetzesänderung aufzunehmen – entgegen der Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes.

Die Schlussfolgerung der Gutachter ist durchaus umstritten. Der Urheberrechtsexperte Ronny Hauck, Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin, begleitet seit längerer Zeit das Gesetzesvorhaben. Für ihn ist es selbstverständlich, dass ein Unternehmen ein „legitimes Interesse“ haben muss, wenn es eine Information zurückhalten möchte. Er glaubt, dass dies zur Klarstellung auch in das Gesetz aufgenommen werde könne, ohne dass die EU-Richtlinie falsch übertragen werde.

Sein Kollege Matthias Ruffert, Europarechtsexperte an der Humboldt-Universität, sieht das anders. „Die Einschätzungs des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages scheint mir plausibel“, sagt er. Wenn es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, müsse daraus die Definition übernommen werden, „auch wenn der Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten dadurch auf den ersten Blick eingeschränkt wird.“

Die Fachpolitiker im Bundestag, die über das Gesetz verhandelt haben, entschieden sich dazu, im Gesetz möglichst klar zu formulieren, was schon jetzt gängige Praxis ist.

Am Mittwoch stimmen die Fraktionen im Rechtsausschuss ab, ob der Antrag als Gesetz beschlossen werden soll. Der medienpolitische Sprecher der SPD, Martin Rabanus, geht davon aus, dass die „gefundene Einigung in den beteiligten Ausschüssen eine Mehrheit finden wird.“ Wenn es schnell geht, könnte das Gesetz bereits am Donnerstag oder Freitag verabschiedet werden.

Die zuständige Justizministerin Katarina Barley hat sich auf Anfrage von CORRECTIV nicht zu den Änderungen geäußert. Im Februar hatte sie auf eine Anfrage eines Bürgers auf der Plattform abgeordnetenwatch.de noch geschrieben, dass das Ministerium „die Regelung zum Anlass“ genommen habe, „den investigativen Journalismus im Bereich der Geschäftsgeheimnisse deutlich zu stärken.“ Dabei bezog sie sich noch auf den ursprünglichen Plan. Jetzt wurde Barley von den Abgeordneten – auch aus ihrer eigenen Partei – ausgebremst.