Faktencheck

Nein – die Datenschutz-Grundverordnung soll nicht „Massenimmigration“ verschleiern

Ein Blog behauptet, die neue Datenschutz-Verordnung der EU werde Fotografie unmöglich machen – und habe einen perfiden Grund. Wir haben das überprüft.

von Tania Röttger

Wie bisher darf für den privaten Verbrauch fotografiert werden. Für die Veröffentlichung gelten besondere Regeln – wie zuvor auch. (Symbolbild: Menschen fotografieren eine Parade in London)© Yolanda Sun / Unsplash

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Die Behauptungen stimmen nicht. Weder leitet die DS-GVO das Ende der Fotografie ein, noch kommt die Verordnung, um „Massenmigration“ zu verheimlichen.

„EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein“, heißt es im Titel eines Beitrags auf dem „Conservo Blog“, der vom „Michael Mannheimer Blog“ übernommen wurde. Und weiter: „Sie werden nicht glauben, was die EU geplant hat.“

Demnach sei Fotografie ab dem 25. Mai, an dem die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft tritt, „gar nicht mehr möglich“. Weder Hochzeiten noch Touristenattraktionen könne man dann noch fotografieren – weder Schloss Neuschwanstein noch die Zugspitze. Weil man eine schriftliche Einwilligung von den Personen brauche, die abgebildet werden.

Die Behörden widersprechen

Das Justizministerium schreibt: „Zunächst ist zu beachten, dass Aufnahmen, die zu rein privaten Zwecken gemacht werden, nicht dem Anwendungsbereich der DS-GVO unterfallen.“ Das täten sie erst, wenn sie für künstlerische oder kommerzielle Zwecke gemacht werden.

Allerdings war das auch schon vor Einführung der DS-GVO so. Das Kunsturhebergesetz regelt nämlich, in welchen Fällen Personen einwilligen müssen, wenn ihr Abbild veröffentlicht wird, und wann es keine Einwilligung braucht. Zum Beispiel, wenn „Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“, oder sie an Versammlungen teilnehmen.

Das Justizministerium meint: „Die Vorschriften der DS-GVO führen zu keiner Einschränkung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotografien.“ 

Außerdem gebe es Schranken für den Datenschutz, so das Innenministerium. Nämlich Meinungs- und Informationsfreiheit. Dazwischen werde abgewogen, auch in Hinblick auf die gesellschaftliche Funktion.

DS-GVO um „Massenmigration“ zu verheimlichen?

Der Grund für die DS-GVO, so der „Michael Mannheimer Blog“, könne nur ein einziger sein: „Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen.“

Ob das stimmt? Der Sprecher der Datenschutzbeauftragten schreibt dazu knapp: „Da die Behauptung – Fotografie sei künftig nicht mehr möglich – nicht zutrifft, erübrigt sich eine Antwort.“