Faktencheck

Fall Susanna – Nein, der Verdächtige Ali B. soll nicht freigelassen werden

Nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna, behauptet der Blog „Halle-Leaks” in einer Überschrift, der Tatverdächtige werde wahrscheinlich wieder freigelassen. Das stimmt nicht.

von Cristina Helberg

Der Verdächtige Ali B. wird von Polizisten zu einem Hubschrauber gebracht, nachdem eine Ermittlungsrichterin am 10. Juni U-Haft angeordnet hat.© Polizei Westhessen auf Twitter

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Das ist falsch. Der Verdächtige sitzt laut Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann in Untersuchungshaft.

„Skandal: Merkel-Vergewaltigungs-Bestie Ali-B. kommt wahrscheinlich wieder frei“ betitelt der Blog „Halle-Leaks“ einen Artikel vom 13. Juni 2018. Diese Behauptung stellen die Autoren auf, ohne eine Quelle zu nennen. Teile des Textes werden aus einem Artikel der Seite „Tag24“ übernommen. Auch dort stellen die Autoren ohne Belege die Frage auf, ob der Verdächtige frei kommen könne. Stimmt das? Wir haben bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Wiesbaden nachgefragt.

Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann dementiert auf Nachfrage von EchtJetzt, dass der Verdächtige freigelassen werden soll. „Das stimmt nicht. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft“, sagt Winckelmann. Am 10. Juni hatte die zuständige Ermittlungsrichterin die Untersuchungshaft angeordnet. Zuvor hatte Ali B. laut Staatsanwaltschaft den Mord an Susanna F. gestanden.

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Screenshot der „Halle-Leaks“ Falschmeldung.

Überschrift als Clickbait

Offenbar soll die Überschrift Klicks und Empörung erzeugen. Denn im Text wird die Behauptung von den Autoren selbst widerlegt. „Es ist daher äußerst unwahrscheinlich, dass die Einwände der irakischen Regierung zu einer Freilassung Ali Bashars führen“, steht dort. Diese Einwände der irakischen Regierung sind jedoch zuvor gar nicht erwähnt worden.

Tatsächlich hatte die irakische Regierung die Übergabe von Ali B. an deutsche Behörden als Rechtsverstoß bezeichnet. Der Vorwurf: Weil es kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und dem Irak gebe, hätte nur die irakische Zentralregierung Ali B. übergeben können. Ali B.war aber von der kurdischen Regionalregierung an die Bundespolizei übergeben worden. Zusammen mit seiner Familie war er zuvor von Deutschland in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak gereist.