Faktencheck

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Warum ein Befangenheitsantrag gegen den Richter abgelehnt wurde

Die Seite „Journalistenwatch” berichtet über das Urteil im Streit um den Rundfunkbeitrag, lässt dabei jedoch relevante Informationen weg.

von Cristina Helberg

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem Urteil den Rundfunkbeitrag als verfassungsmäßig bestätigt. (Symbolbild).© Thomas Kienzle / AFP

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Dem Bericht fehlt Kontext. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter wurde abgelehnt; das Urteil haben acht Richter gemeinsam gefällt.

War der Richter im Prozess um den Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht befangen? Das suggeriert die Seite „Journalistenwatch“ in einem Artikel mit der Überschrift „GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder“ vom 19. Juli 2018. Der wurde inzwischen mehr als 24.000 Mal auf Facebook geteilt. Darin schreibt der Autor über den Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und seinen Bruder Paul Kirchhof.

Einen Tag vor Erscheinen des „Journalistenwatch“-Artikels, am 18. Juli, urteilte der Erste Senat des Bundesgerichtshof, dass der Rundfunkbeitrag mit der Verfassung vereinbar ist. Nur die Abgabe für Zweitwohnungen lehnte er ab.

Der Vorwurf von „Journalistenwatch“: Paul Kirchhof habe 2010 das „entscheidende Gutachten“ verfasst, als die öffentlich rechtlichen Anstalten überlegt hätten, „wie sie aus der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen“. Dass nun sein Bruder Ferdinand Kirchhof als Richter den Rundfunkbeitrag für verfassungskonform erklärte, sei nicht überraschend, weil er sich sonst „gegen seine eigene Verwandtschaft“ hätte stellen müssen.

Hier die relevante Stelle im Wortlaut:

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Screenshot des „Journalistenwatch“ Artikels, veröffentlicht am 19. Juli 2018

Richtig ist: Paul Kirchhof hat im Jahr 2010 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines geplanten Modells des Rundfunkbeitrags ein Gutachten verfasst. Es behandelte die Frage, ob es verfassungskonform sei, einen Beitrag unabhängig von Geräten zu erheben. Paul Kirchhof bejahte diese Frage und schätzte einen geräteunabhängigen Beitrag als verfassungsmäßig ein. Sein Bruder ist Ferdinand Kirchhof, Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Acht Richter entscheiden über Klagen

Ferdinand Kirchhof hat nicht alleine über die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag entschieden. Entschieden hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht. Und der besteht aus insgesamt acht Richtern und Richterinnen.

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Screenshot des Urteils vom 18. Juli 2018. Michael Eichsberger den Ersten Senat mit 65 Jahren verlassen. Sein Nachfolger heißt Henning Radtke.

Wir haben bei der Redaktion von „Journalistenwatch“ nachgefragt, warum in dem Artikel nicht auf die insgesamt acht Richter des Ersten Senats hingewiesen wird. Dadurch erfolgt auch keine Einordnung des Stimmanteils von Ferdinand Kirchhof.

Auf Nachfrage verweist die Redaktion von „Journalistenwatch unter anderem auf die Erwähnung des „Ersten Senat“ und die Allgemeinbildung ihrer Leser, denen klar sei, dass der Senat aus mehreren Richtern besteht.

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Screenshot Antwortmail der „Journalistenwatch“ Redaktion auf eine Presseanfrage von EchtJetzt

Das österreichische Faktencheck-Portal „Mimikama“ hat bereits am 21. Juli einen Faktencheck zu dem Thema veröffentlicht.

Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Der Autor von „Journalistenwatch“ erwähnt auch nicht, dass die Rolle des Bruders Paul Kirchhof im Prozess thematisiert wurde und Gegenstand eines Befangenheitsantrags gegen den Richter war.

Am 24. April lehnte der Erste Senat des Gerichts einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Ferdinand Kirchhof ab. Darin ging es um seinen Bruder. In der ausführlichen Pressemitteilung zur Ablehnung des Befangenheitsantrags wird seine Rolle dargelegt.

Das Verfassen des Gutachtens im Jahr 2010 durch Paul Kirchhof reichte vor Gericht nicht aus, um seinen Bruder und Richter Ferdinand Kirchhof im aktuellen Verfahren für befangen zu erklären. Zwar seien die beiden verwandt, aber Paul Kirchhof habe keine konkrete Beziehung zum Gegenstand des Verfahrens, heißt es in der Ablehnung des Befangenheitsantrags des Ersten Senats. „Es sind keinerlei relevante unmittelbare Vorteile oder Nachteile erkennbar, die Paul Kirchhof aus einer Entscheidung des Senats erwachsen könnten“, steht dort weiter.

Die Erklärung im Wortlaut:

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Screenshot der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2018 zum abgelehnten Befangenheitsantrag

Über den Befangenheitsantrag gegen Ferdinand Kirchhof hat der Erste Senat nur mit sieben Richtern entschieden, ohne Ferdinand Kirchhof.

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Screenshot von der Ablehung des Befangenheitsantrages gegen Ferdinand Kirchhof von der Website des Bundesverfassungsgerichts

Die fehlende Erwähnung des Befangenheitsantrags erklärt die Redaktion von „Journalistenwatch“  in einer Mail an uns damit, dass dies ein „übliches Instrument juristischer Auseinandersetzungen“ sei und nichts an der Verwandtschaft der beiden Brüder ändere.

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Screenshot Antwortmail der „Journalistenwatch“ Redaktion auf eine Presseanfrage von EchtJetzt

Hat der Richter sein Urteil abgeschrieben?

In seinem Artikel schreibt der Autor von „Journalistenwatch“ auch über „auffällige Formulierungs-Ähnlichkeiten“. „Wie eine ‘jouwatch’-Analyse ergibt, ähneln sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten“, behauptet er. Als Beispiele werden verschiedene Passagen angeführt, die sich jedoch nur in einigen Begriffen ähneln.

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Screenshot des „Journalistenwatch“ Artikels, veröffentlicht am 19. Juli 2018.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?

Auf Anfrage von CORRECTIV nimmt das Bundesverfassungsgericht ausführlich Stellung zu der Behauptung, dass sich Passagen im Urteil und im Gutachten ähneln würden. „Das Bundesverfassungsgericht verwendet für seine Urteile keine fremden Vorlagen; schon gar nicht schreibt es seine Urteile aus Gutachten ab“, heißt es in der Antwort.

Zudem betont das Gericht, dass das Urteil nicht von Richter Ferdinand Kirchhof alleine gefällt oder formuliert wurden, sondern von allen acht Bundesverfassungsrichtern. „Bei den beiden von ‘Journalistenwatch’ zitierten angeblichen Ähnlichkeiten unterscheiden sich der Text des Urteils und der des Gutachtens in der Formulierung jeweils deutlich“, schreibt das Gericht. Einzelne Begriffe seien Teil des „Fachvokabulars“ und würden „naturgemäß in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnt“.

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Screenshot Antwortmail des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2018 auf eine Presseanfrage von EchtJetzt