Faktencheck

Irreführende Behauptung zu angeblicher „Wahlbetrugs-Software“ und Briefwahl im Umlauf

In Sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, es sei im Zusammenhang mit der Briefwahl eine angebliche „Wahlbetrugs-Software“ im Einsatz, weshalb der Wahlsieger schon vor dem Ende des Wahlsonntags feststünde. In Deutschland wird jedoch nur zur Übermittlung vorläufiger Ergebnisse Wahlsoftware verwendet; damit werden alle Stimmen übermittelt, nicht nur Briefwahlstimmen.

von Till Eckert

Bundestagswahl - Auszählung Briefwahl in Bayern
Im Netz wird behauptet, es sei eine „Wahlbetrugs-Software“ im Zusammenhang mit der Briefwahl sei im Einsatz. (Symbolbild: Pixabay / Pexels)
Behauptung
Das Ergebnis der Bundestagsahl stehe bereits fest, weil im Zusammenhang mit der Briefwahl eine „Wahlbetrugs-Software“ im Einsatz sei.
Bewertung
Falsch. In Deutschland ist lediglich zur Übermittlung von vorläufigen Wahlergebnissen Software im Einsatz. Damit werden alle Stimmen übermittelt, nicht nur Briefwahlstimmen.

Auf Bildern, die in Sozialen Netzwerken kursieren (zum Beispiel hier auf Facebook oder Telegram), wird behauptet, es gäbe im Zusammenhang mit der Briefwahl eine „Wahlbetrugs-Software“. Daher stehe das Wahlergebnis bereits vor Ende der Bundestagswahl fest. 

Das ist irreführend. In Deutschland wird keine Software spezifisch für die Briefwahl oder die Auszählung von Briefwahlstimmen verwendet. Der Einsatz von Wahlcomputern ist seit 2009 verfassungswidrig. Es kann also nicht elektronisch gewählt werden. IT wird in Deutschland lediglich bei der Übermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses genutzt, worüber die Bundesregierung auf Ihrer Webseite informiert

Dieses Bild kursiert aktuell auf Telegram und Facebook. Einen Zusammenhang zwischen der Briefwahl und einer angeblichen „Wahlbetrugs-Software“ gibt es aber nicht. (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Bei der Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse werden alle Stimmen übermittelt, nicht nur Briefwahlstimmen

Für das vorläufige Wahlergebnis werden auf Papier ausgezählte Stimmen als Schnellmeldung übermittelt – von den Wahlvorstehenden zur Gemeindeleitung, von dort zur Kreiswahlleitung und dann weiter über die Landeswahlleitung zum Bundeswahlleiter. Für das amtliche Endergebnis werden im Unterschied dazu Niederschriften benutzt, in denen alle Schritte der Auszählung dokumentiert sind. 

Für die Übermittlung des vorläufigen Ergebnisses kommt in Deutschland bei der  Bundestagswahl Wahlsoftware zum Einsatz. Welche, entscheiden die Gemeinden und Wahlorgane in eigener Zuständigkeit, schreibt der Bundeswahlleiter. Etwaige Manipulationen oder Fehler der Software würden bei der Übermittlung des amtlichen Ergebnisses auffallen, da dieses nicht mittels Software geschieht. Zu der möglichen Anfälligkeit der Softwares für Cyberangriffe haben wir bereits 2019 eine Recherche veröffentlicht. 

Für diese Übermittlung der Ergebnisse ist unerheblich, wer wie gewählt hat. Den genauen Prozess der Briefwahl haben wir kürzlich in einem Hintergrundbericht erklärt. 

Redigatur: Alice Echtermann, Uschi Jonas