Alte Apotheke

NRW-Gesundheitsminister Laumann macht Zugeständnisse im Fall der Alten Apotheke

Ein Erfolg für alle Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals: Nach der intensiven Berichterstattung über die schlechteren Krankheitsverläufe von Krebspatienten, die ihre Chemotherapien aus Bottrop bekommen haben, macht die Landesregierung nun Zugeständnisse. Bei den Apothekenkontrollen, einer Patientenvergleichsstudie und der Patienteninformation.

von Bastian Schlange

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)© Patrik Stollarz / AFP

Vergangene Woche traf sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit 13 Betroffenen zum Fall der Alten Apotheke. Gut eineinhalb Stunden saß der CDU-Politiker im Besprechungsraum 5140 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit Vertretern seines Stabes und den Geschädigten aus Bottrop und Düsseldorf sowie dem Whistleblower Martin Porwoll zusammen. Zentrale Fragen zum besseren Umgang mit dem Medizinskandal wurden diskutiert. Laumann bezeichnete das Gespräch als „gut und konstruktiv“.

Die Betroffenen dagegen bleiben skeptisch. „Es kommt alles etwas spät. Aber besser spät als nie. Und auch nur nachdem Druck aufgebaut wurde“, sagt Heike Benedetti, die ihre Medikamente aus der Alten Apotheke bekam und nun die regelmäßigen Mahnwachen für die Geschädigten in Bottrop organisiert.

Hintergrund: Die Geschichte der Onko-Mädels (CORRECTIV.Ruhr)

Viel zu lange wurde der Apothekenskandal in Düsseldorf ignoriert und die Betroffenen allein gelassen. Das soll sich laut Laumann ändern. Aber was wurde genau festgehalten?

1. Patientenvergleichsstudie:

Wir berichten seit längerem über die Möglichkeit einer Patientenvergleichsstudie – das heißt, dem Vergleich der Krankheitsverläufe von Krebspatienten, die ihre Medikamente aus Bottrop erhielten, mit den Krankheitsverläufen ähnlicher Patienten, die allerdings aus einer anderen Apotheke versorgt wurden. Zwar kann eine solche Studie keine Gewissheit im Einzelfall geben, aber beweisen, dass im Fall der Alten Apotheke nicht nur Wirkstoffe unterschlagen, sondern auch Lebenszeit genommen wurde. Wir haben eine solche Studie schon im September vergangenen Jahres gefordert. Anfang der Woche berichteten wir dann über eine interne Auswertung der AOK Rheinland/Hamburg, die uns zugespielt wurde. Für die AOK-Mitglieder, die aus Bottrop Medikamente bezogen haben, hat die Krankenkasse genau das getan. Das Ergebnis ist zwar – aufgrund der geringen Datenlage – statistisch nicht haltbar, gibt aber einen deutlichen Hinweis darauf, wie verheerend die Folgen des Panschskandals für die betroffenen Patienten sind: Vier von fünf AOK-Patienten, die mit Zytostatika aus Bottrop behandelt wurden, starben. In der Vergleichsgruppe überlebte jeder zweite.

Das Ministerium will nun von einem unabhängigen Gutachter prüfen lassen, ob eine derartige Vergleichsstudie Sinn macht und die Studie dann gegebenenfalls in Auftrag geben. „Das MAGS wird klären, ob hier ein unabhängiges Gutachten wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse liefern kann, und wenn das so ist, dieses Gutachten in Auftrag geben. Das MAGS wird dabei auch den Dialog mit den Krankenkassen suchen.“

2. Apothekenkontrollen:

Alle Zyto-Apotheken in NRW, das heißt, alle Apotheken, die Chemo-Therapien für Krebspatienten anmischen dürfen, werden bis zum 30. Juni dieses Jahres durch die Gesundheitsbehörden unangekündigt überprüft. Die Ergebnisse der Inspektionen werden anschließend „zeitnah und in geeigneter Weise im Internet veröffentlicht“, bestätigte das Ministerium. Pro Apotheke wird bei den Untersuchungen mindestens eine Probe zum Zwecke der amtlichen Untersuchung entnommen und anschließend vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) untersucht. Bis zum 15. Juli müssen die Gesundheitsbehörden dem Ministerium über die Ergebnisse der Inspektionen schriftlich berichten. Soweit sind sich alle Anwesenden des Treffen mit Laumann einig. Beim weiteren Vorgehen gibt sich das Ministerium allerdings etwas unverbindlicher, als es die Betroffenen nach dem Termin im Ministerium in Erinnerung hatten.

Statt verbindlich zuzusagen, dass in dieser Form alle zwei Jahre unangekündigte Kontrollen stattfinden werden, schreibt das Ministerium auf Nachfrage: „Zunächst einmal müssen die Ergebnisse der oben genannten Überprüfungen vorliegen, um über die Frage entscheiden zu können, welche Intervalle bei den Prüfungen nötig und sinnvoll sind. Klar ist aber, dass nach Ansicht von Minister Laumann inhaltlich und zeitlich engmaschige Kontrollen erforderlich sind.“

Hintergrund: Apotheken-Kontrollen: Ein Erlass ohne Wirkung (CORRECTIV.Ruhr)

Hintergrund: Drei Apotheken-Kontrollen – kein Effekt (CORRECTIV.Ruhr)

3. Patienteninformation:

„Immer noch wissen nicht alle Patienten, dass sie überhaupt betroffen sind“, sagt Martin Porwoll. Der ehemalige kaufmännische Leiter der Alten Apotheke hatte mit einer Kollegin zusammen die Panscherei seines Ex-Chefs bekannt gemacht. „Insbesondere Dorsten und südliches Münsterland, Niederrhein und Düsseldorf sind immer noch weitestgehend schwarze Flecken auf der Skandalkarte. Das Ministerium wird jetzt juristisch prüfen lassen, ob die Namen der betroffenen Ärzte genannt werden dürfen. Das ist neben der Patientenvergleichsstudie das zweite große Ergebnis dieser Diskussion.“ Das Ergebnis dieser juristischen Prüfung soll bis Pfingsten vorliegen, schreibt das Ministerium.

CORRECTIV im Postfach
Lesen Sie von Macht und Missbrauch. Aber auch von Menschen und Momenten, die zeigen, dass wir es als Gesellschaft besser können. Täglich im CORRECTIV Spotlight.