
CORRECTIV setzt sich gegen Bundesrechnungshof durch: Bundesbehörde ist zur Auskunft gezwungen
CORRECTIV hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den Bundesrechnungshof gewonnen. Die Bundesbehörde muss Auskunft geben zu den Prüfergebnissen im Bundeskanzleramt, im Ministerium für Verkehr und digitaler Infrastruktur, im Ministerium für Wirtschaft und Energie sowie im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.