AfD

Die Identitäre Bewegung fordert von der AfD Anerkennung und „Dank“

Auf X streitet sich das völkische Lager in und außerhalb der AfD über den Umgang mit der IB. Der Grund: Offenbar wünschen sich einige AfD-Abgeordnete ein Verbot.

von Lena Köpsell, Marcus Bensmann

Die Identitäre Bewegung wird seit 2019 vom Verfassungsschutz beobachtet. Foto: Sachelle Babbar / picture alliance / ZUMAPRESS.com |

Die Identitäre Bewegung beschwört die enge Verbindung mit der AfD. In einem Video auf der Plattform X forderte am Wochenende die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Gruppierung ein „positives Bekenntnis“ und „Dank für zwölf Jahre friedlichen und disziplinierten Aktivismus“. Ihr Sprecher Maximilian Märkl begründet die Forderung so: „Aus unseren Reihen stammen die stärksten Medienleute, Journalisten, Unternehmer und Strategen und die AfD bedient sich gerne ihrer Arbeit“.

Im Video macht der Sprecher deutlich, dass die Identitäre Bewegung (IB) eine zentral gesteuerte Bewegung ist: „Ich kenne jeden einzelnen Aktivisten persönlich und kann mich dafür verbürgen“, und die IB verfolge seit zwölf Jahren organisiert und diszipliniert ihre Ziele.

Die IB, die sich 2012 nach dem Vorbild der französischen Gruppe „Bloc identitaire“ gegründet hat, vertritt das rassistische Konzept des „Ethnopluralismus“ und hetzt gegen einen angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ sowie die „ethnische Wahl“, ein Tarnwort für Überfremdung. Als Lösung fordert sie die „Remigration“. 

Das Bekenntnis des IB-Sprechers am Wochenende ist eine Reaktion auf einen Artikel von The Pioneer, in dem über die Folgen eines möglichen Verbots der IB für die AfD spekuliert wird. Der Artikel beschreibt das Dilemma für die AfD-Führung, sollte das Bundesinnenministerium die IB als Verein verbieten.

Martin Sellner gibt den Inquisitor in der AfD-Bundestagsfraktion

Entweder die AfD solidarisiert sich mit der IB, dann käme die AfD selbst einem Parteiverbotsverfahren näher, oder sie nutzt das Verbot, um die Verbindung zur IB endgültig zu kappen. Das würde aber einen Konflikt mit den völkischen Flügeln innerhalb der Partei provozieren. Der Artikel bezieht sich auch auf einige AfD-Bundestagsabgeordnete, die allerdings anonym angeben, ein Verbot der IB sogar zu befürworten, um anschlussfähig an die CDU zu werden. 

Die Reaktion auf den Artikel ließ nicht lange auf sich warten. AfD-Mandatsträger stiegen auf X in die Debatte ein. „Die Verlierertruppe soll mal einen Antrag auf dem Parteitag bringen“, höhnte Sven Tritschler, Landtagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen und stellvertretender Bundessprecher der AfD, auf X.

Der informelle Kopf der Identitären Bewegung, Martin Sellner, kündigte auf X über eine Anfrage an, AfD-Bundestagsabgeordnete zu outen, die sich nicht gegen ein Verbot der IB aussprechen würden. Damit versucht der Aktivist aus Österreich die AfD-Bundestagsfraktion von außen auf Linie zu bringen.

Daraufhin gab Dario Seifert, Bundestagsabgeordneter und Generalsekretär der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, eine Solidarisierungserklärung für die IB für den Landesverband ab.

Zwei enge Mitarbeiter von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke, Thomas Braga und Stefan Möller, diskutieren öffentlich, wie eng die AfD eine Verzahnung mit der IB zulassen will. Beide wollen die Unvereinbarkeitsliste überarbeiten, und sprechen sich gegen ein Verbot aus. Allerdings will Möller, der im Bundesvorstand sitzt, die IB gleichwohl mehr auf Distanz halten. Dabei hatte Möller Anfang des Jahres Sellner noch im Thüringer Landtag getroffen. Die Überarbeitung der Unvereinbarkeitsliste hat sich der Bundesvorstand auf dem vergangenen Parteitag in Erfurt auf die Agenda gesetzt, beschlossen wurde bislang nichts.

Dass es nun mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete geben soll, die sogar ein Verbot der IB begrüßen würden, ist neu. Unklar ist, ob das Bundesinnenministerium ein solches Verbot einleiten wird. Zu Verbotsüberlegungen äußert sich das Haus grundsätzlich nicht vorab.

Parteirechtlerin: IB-Verbot ist nicht abwegig

Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält ein Verbot der IB „nicht für abwegig“. Es könnte allerdings einen Fallstrick geben: Die Bundeswahlleiterin führt die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) seit Ende 2025 als Partei. Eine Parteigründung könnte der Bewegung grundsätzlich helfen, einem Vereinsverbot zu entgehen.

Dazu müsste sich die IB laut Schönberger aber tatsächlich als Partei aufstellen und entsprechend agieren: „Sie müsste dann aber auch die Anforderungen des Parteiengesetzes erfüllen und zum Beispiel jährliche Rechenschaftsberichte abgeben.“ Allein die Hinterlegung von Unterlagen bei der Bundeswahlleiterin reiche nicht aus, sagte Schönberger von der Freien Universität Berlin gegenüber CORRECTIV. Entscheidend sei vielmehr, ob die Vereinigung hinreichend organisiert sei und tatsächlich an Wahlen teilnehmen wolle.

Während die AfD um den Umgang mit der IB streitet, weist Frankreich Sellner aus

 Bisher war bekannt, dass der Bundestagsabgeordnete Maximillian Krah seit 2025 die AfD vor einem Verbot der IB warnt und die Partei auffordert, sich von der IB zu trennen.

Die Unterscheidung von Staatsbürgern in ethnischen Kategorien ist dann verfassungsfeindlich, wenn daraus eine politische Zielsetzung erwächst, die die rechtliche Gleichheit der Staatsangehörigen infrage stellt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 klar definiert. 

Ebenfalls eine verfassungsfeindliche Zielsetzung hat laut Bundesverwaltungsgericht Martin Sellners Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger. Dieses wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung für den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ beworben, um die „ethnische Wahl“, Tarnbegriff für Überfremdung, zu verhindern. Diese Verschwörungserzählung behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt.

Der Kampfbegriff „Remigration“ auch für Staatsbürger fußt auf völkischer Ideologie und ist im rechtsextremen Vorfeld der AfD maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner markiert in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen den Schutz der „ethnokulturellen Identität“ als zentrales Ziel der rechten Bewegung.

Da Sellners Forderung nach „Remigration“ auch auf Staatsbürger zielt, ordnet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch diese als „menschenwürdewidrig“ und verfassungsfeindlich ein. 

CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären und Teilnehmern über die „Remigration“ referierte, die sich offenbar selbst als bürgerlich-konservativ beschreiben. Im Zuge der Gespräche erklärte er „nicht-assimilierte Staatsbürger“ zum größten Problem, dem man aber mit „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderten Gesetzen“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ begegnen könne.

Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration“ immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Gleichzeitig gibt es viele AfD-Mandatsträger und Funktionäre, die offen eine Nähe zu Sellner und seinem Konzept zeigen.

Auch gibt es unzählige Posts in den sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Markus Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache.

Der Grund ist das „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner, das sich auch auf Staatsbürger bezieht. Mehrere Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bewerten das „Remigrationskonzept“ auch für Staatsbürger als „menschenwürdewidrig“ und verstoße gegen das Grundgesetz. Und ein Verein könnte verboten werden, in dem ein solches Konzept „prägend“ wäre.

Das Grundgesetz und führende Gerichte haben um die rechtliche Gleichstellung von Staatsbürgern ungeachtet ihrer Herkunft eine Brandmauer gezogen, allein die „Infragestellung“ verstößt gegen Menschenwürde und Grundgesetz. Die Nähe zu Sellner, zur IB  und ein „Remigrationskonzept“, das auch auf Staatsbürger abzielt, sei für die AfD riskant, warnt Krah deswegen seit Jahren. Man könne eine härtere Migrationspolitik fordern, müsse aber den Staatsbürger in Ruhe lassen. Nun folgen laut dem Artikel bei Pioneer auch weitere AfD-Abgeordnete dieser Position.

 Während in der AfD der Streit um den Umgang mit der IB entbrannt ist, zieht Frankreich eine klare Kante. Martin Sellner wurde aus Frankreich ausgewiesen, als er dort an einer Remigrations-Konferenz teilnehmen wollte. Selbst die rechte französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen distanziert sich von einem „Remigrationskonzept“, das auch auf Staatsbürger zielt.

Redaktion und Faktencheck: Martin Murphy

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