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Gutachten von München entlastet Bischof, der pädokriminellen Priester beaufsichtigte

Ein Bischof sollte den pädokriminellen Priester H. überwachen. Stattdessen deckte er dessen Taten. Das Münchener Gutachten der katholischen Kirche sieht nun keine Verantwortung des Bischofs. Brisant: Er war mit dem ehemaligen Papst befreundet.

von Marcus Bensmann , Justus von Daniels , Gabriela Keller

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Bischof Heinrich von Soden-Fraunhofen betreute zusammen mit dem pädokriminellen Priester H. sieben Jahre eine Gemeinde. Obwohl er von Gerüchten wußte, berichtete er nichts an die Kirchenführung. Foto: Rosemarie Anwander

Das Gutachten der Münchener Anwaltskanzlei WSW zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising entlastet überraschend einen Bischof, der in dem wohl bekanntesten Missbrauchsfall der katholischen Kirche eine zentrale Rolle spielt. Der Bischof sollte einen pädokriminellen Priester beaufsichtigen und meldete über Jahre keine Vorkommnisse, obwohl es Gerüchte und tatsächliche Taten gab.

Das Erzbistum München hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, in dem es um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs der Kirche zwischen 1949 und 2019 geht. Explizit wird die Verantwortung mehrerer hochrangiger Kleriker und Bischöfe bis hin zum ehemaligen Papst Joseph Ratzinger benannt. Unter anderem überführten die Gutachter den Papst emeritus Benedikt XVI einer Unwahrheit, die dieser nach Veröffentlichung des Gutachtens eingestehen musste. 

In einem über 360 Seiten starken Sonderband des Gutachtens werden die Taten des Priesters H. aufgearbeitet, der über 30 Jahre bis 2010 von Gemeinde zu Gemeinde im Bistum Essen und im Erzbistum München und Freising zog und dort ungehindert Jungen missbrauchte. Die bekannte Zahl der Opfer liegt  bisher bei 26. Das Gutachten beschreibt, wie der damalige Kardinal Ratzinger und dessen Nachfolger als Erzbischof in München, Kardinal Friedrich Wetter, sowie weitere Kleriker die Weiterbeschäftigung des Priesters H. ermöglichten.

Bei der Verantwortung des Bischofs, der H. kontrollieren sollte, bleibt das Gutachten dagegen im Ungefähren. Der Priester H. war über zwei Jahrzehnte Pfarrer in einer oberbayerischen Gemeinde, in der er trotz einer strafrechtlichen Verurteilung 1986 wegen mehrfachen Kindemissbrauch eingesetzt wurde. Um dort tätig zu sein, stellte ihm die Kirche einen Aufpasser zur Seite: den damaligen Weihbischof Heinrich von Soden-Fraunhofen. In dem Gutachten bestätigen mehrere Aussagen von Klerikern dessen Funktion als Kontrollperson über den Priester, der der Kirche als pädokriminell bekannt war. 

Ein Freund des ehemaligen Papstes

Die Rolle des Aufpassers ist brisant, weil er neben der übernommenen Verantwortung auch eine persönliche Nähe zu Joseph Ratzinger hatte und diese Freundschaft bis zu seinem Tod pflegte. Ratzinger hat den Bischof im Jahr 2000 in der Gemeinde, in der auch der Missbrauchs-Priester tätig war, besucht. Beide haben zudem in jungen Jahren gemeinsam die Priesterweihe empfangen. 

Von Soden-Fraunhofen war über die Gefährlichkeit des 1980 aus dem Bistum Essen nach Bayern versetzten Priesters H. bestens informiert. 1993 zog er in den Pfarrverband von H. und leitete bis zu seinem Tod 2000 zusammen mit H. die Gemeinde. In dieser Zeit kam es zu weiteren Missbrauchstaten. Doch von Soden-Fraunhofen schützte den Pfarrer und nicht die Kinder. Die Rolle des Weihbischofs wird ausführlich in der Recherche von CORRECTIV und dem Bayerischen Rundfunk (BR) beschrieben.

Die Münchener Anwälte bewerten die Rolle des Weihbischofs von Soden-Fraunhofen als „ungeklärt“, wie es der Rechtsanwalt Ulrich Wastl bei der Vorstellung des Gutachtens am vergangenen Donnerstag beschrieb. „Wenn jemand gar nichts tut“, sei es schwierig, etwas herzuleiten, sagte der Anwalt auf die Frage von CORRECTIV während der Vorstellung des Gutachtens. Der Anwalt mehrerer Betroffenen widerspricht der Einschätzung und sieht den begründeten Verdacht auf Beihilfe zum sexuellen Missbrauch durch Unterlassen.

Der Bischof, der im Gutachten unsichtbar bleibt

Im Gutachten der Anwälte taucht von Soden-Fraunhofen anonymisiert nur als ein „Weihbischof“ auf. In der abschließenden Bewertung schreiben die Anwältinnen und Anwälte dem Weihbischof zwar „eine undurchsichtige Rolle“ zu, „tatsächlich greifbare Nachweise für ein Fehlverhalten des Weihbischofs haben sich aus den Akten sowie den Befragungen von Zeitzeugen jedoch nicht ergeben“. Aus den sachlichen und örtlichen Beschreibungen ergibt sich zweifellos, dass es sich bei dem anonymisierten Bischof um Heinrich von Soden-Fraunhofen handelt.

Das Ergebnis des Gutachtens ist erstaunlich, da sich sowohl aus den Äußerungen anderer Bischöfe als auch aus öffentlich bekannten Quellen eine Verantwortung des Bischofs aufdrängt.

Vor allem Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter beschreibt die Rolle des Weihbischofs. Wetter war Nachfolger von Ratzinger als Erzbischof von München und Freising. In seine Zeit fiel die Entscheidung, Priester H. Ende der 1980er Jahren in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl er zuvor wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war: „Es musste entschieden werden, ob er noch einmal in die Seelsorge eingesetzt werden kann“, beschreibt der Wetter eine Sitzung im Jahr 1987. An der Sitzung hätten „Weihbischöfe, Domkapitulare und Ordinaritatsräte“ teilgenommen. Es wurde beschlossen, H. wieder einzusetzen, aber „nur unter strenger Aufsicht“, schreibt Wetter. Der damalige Weihbischof von Soden-Fraunhofen, der später auch in den Nachbarort der Gemeinde des Priesters H. zog, habe sich angeboten. Kardinal Wetter schreibt zudem, dass der Weihbischof die Überwachung des Priesters bereits übernommen habe, bevor er 1993 in die Gemeinde von H. zog. 

Die Kirche hat den Bischof beauftragt, den pädokriminellen Priester zu beaufsichtigen

Die Verantwortlichen des Bistums haben damit von Soden-Fraunhofen ausdrücklich mit der Rolle des Aufpassers beauftragt. „Aufgrund dieses Ergebnisses und der Überwachung durch Weihbischof (Name geschwärzt) habe ich (Name geschwärzt) mit der Seelsorge betraut“, schreibt Wetter. Und der Erzbischof hat dem Versprechen des Weihbischofs vertraut, „denn mir lag daran, dass kein Kind belästigt oder missbraucht wurde“. 

Wetter antwortet auf die Fragen der Gutachterinnen und Gutachter, er habe sich auch immer wieder bei dem Bischof erkundigt, „mit dem Ergebnis, dass (Name geschwärzt) normal arbeite“. Der Weihbischof berichtete, so schreibt Wetter, dass H. „eine sehr gute Ministrantenarbeit leiste“. Allein diese Nachricht hätte für Wetter allerdings schon ein Warnsignal sein müssen.

Ein Kardinal habe „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ geleistet

Das Gutachten fällt über den ehemaligen Erzbischof Wetter ein klares Urteil und misst ihm eine Mitverantwortung zu. Auch wenn die Taten verjährt sind, liegt nach juristischer Einschätzung bei Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch vor“. Denn in der Gemeinde, in der H. eingesetzt wurde, kam es laut des Gutachtens erneut zum mehrfachen Missbrauch. 

Das bestätigt auch die Recherche von CORRECTIV und des BR, die vor Veröffentlichung des Gutachtens erschien. Dort berichtet zum ersten Mal ein Zeuge, wie er seit Anfang der 1990er Jahre mehrere Jahre von H. missbraucht wurde. Der ehemalige Erzbischof Wetter hat sich am Dienstag für die Entscheidung, H. nach der Verurteilung 1986, wieder in die Gemeindearbeit eingesetzt zu haben, entschuldigt. In der Erklärung betont Wetter nochmals, dass er eine „strenge Überwachung von H. in Garching angeordnet“ und sich selbst immer wieder erkundigt habe. Gleichwohl missbrauchte H. Jungen in Garching. „Warum hat mir das niemand gesagt?“, fragt nun der ehemalige Erzbischof Wetter in der Erklärung. 

Die Aufpasser-Funktion des Bischofs von Soden-Fraunhofen wird im Gutachten auch von den zwei Generalvikaren Gerhard Gruber und Robert Simon bestätigt. „In Anbetracht des Priestermangels und der außerdordentlichen Fähigkeiten“ sei „die Frage nach der Wiedereinsetzung des Priesters in der Pfarrseelsorge aufgeworfen worden“, so die Aussagen des Generalvikars Gruber im Gutachten, „der zuständige Weihbischof habe intensiv für einen Einsatz plädiert und angeboten, selbst auf die Tätigkeit des Priesters X achtzugeben, wenn er demnächst in der Nachbarschaft seinen Ruhestandsitz nehme“. 

Das Gutachten wirft auch dem Generalvikar Gruber, der in die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung von H. eingebunden war, ebenfalls „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ vor. Nicht so im Fall des Bischofs, der ganz nah an H. dran war und über dessen Verhalten nach München berichtete.

Der Bischof hat Hinweise auf sexuellen Missbrauch unter den Tisch gekehrt

Nachdem Weihbischof von Soden-Fraunhofen 1993 nach Engelsberg, einem kleiner Ort, wenige Kilometer von Garching an der Alz entfernt zog, betreute er zusammen mit dem Missbrauchs-Priester H. sieben Jahre lang bis zum Tod des Bischofs gemeinsam die beiden Gemeinden.

Von Hinweisen auf sexuellem Mißbrauch berichtete von Soden-Fraunhofen jedoch nicht. Auch nicht, als Gerüchte im Ort aufkamen, die die Gemeinde in Aufruhr versetzten. Nach Recherchen von CORRECTIV und BR kam es 1994 zu einem Eklat, bei dem der Bischof den Gerüchten über sexuellen Missbrauch seines Kollegen aktiv entgegen trat. Am Tage eines geplanten Sommerfestes der Gemeinde prangerte ein Graffiti auf einer Mauer des Kirchhofes den Missbrauch durch H. an Jugendlichen im Ort an. Das damalige Opfer des Missbrauchs, das auch von den Gutachterinnen und Gutachtern ausführlich befragt wurde, berichtet, dass es in der Nacht vor dem Fest im Pfarrhaus übernachtet habe.

In der Gemeinde entstand Aufruhr, es gab Fragen an H. und den Bischof, der seinerseits nach Aussage mehrerer Gemeindemitglieder den Gerüchten widersprach. Einen Bericht über diesen Vorfall oder sogar über die Gerüchte zu dem Verhalten von H. hat der Bischof nicht nach München geschickt.

Das Gutachten geht sogar auf das Pfarrfest ein und beschreibt, dass ein Zeuge nach dem Vorfall dem Weihbischof kritische Fragen gestellt habe, und wurde von „diesem  zurechtgewiesen“. Ihm wurde deutlich gemacht, „dass ihn dieser Vorgang nichts angehe“. Die Gutachterinnen und Gutachter verzichten allerdings auf eine Bewertung des Verhaltens von Soden-Fraunhofen und sehen trotz der Aussagen nicht genügend Hinweise auf ein „Fehlverhalten“ des Weihbischofs.

Das Gutachten stiftet mit der Entlastung des Bischofs Unruhe in der Gemeinde

In der Gemeinde, in der H. bis 2010 tätig war und weiter Jungen missbrauchte, haben sich seit 2020 Menschen organisiert, die Aufklärung fordern. Das Engagement wird im Gutachten als beispielhaft beschrieben. Die Gruppe „Sauerteig“, die sich 2020 nach einer ersten Recherche von CORRECTIV und ZDF Frontal gebildet hat, ist nun verunsichert. 

Für die Sprecherin Rosi Mittermeier ist die ausbleibende Bewertung der Kontrollfunktion des Weihbischofs unverständlich. „Für unseren Pfarrverband ist es bedauerlich, dass in dieser Frage keine Einschätzung erfolgt ist, weil der Pfarrverband diesbezüglich wieder im Ungewissen gelassen wird und gespalten bleibt“, sagt Mittermeier gegenüber CORRECTIV.

Die Garantenstellung des Bischofs

Für den Anwalt einiger Betroffener, Andreas Schulz, ist die Zurückhaltung im Gutachten in der Bewertung problematisch.

Die Aussagen des Erzbischof Wetter sowie der Vikare zeigten, so der Anwalt, dass Weihbischof von Soden-Fraunhofen auf der Sitzung 1987 eine „Garantenpflicht“ angenommen habe, in dem er die Überwachung von H. angeboten habe. Der Bischof habe „dem Erzbistum über H. auch regelmäßig berichtet und Hinweise auf ein Fehlverhalten von H. entkräftet“, sagt der Anwalt. „Damit besteht der begründete  Verdacht, dass sich von Soden-Fraunhofen der Beihilfe durch Unterlassung schuldig gemacht haben könnte.“ 

Der Weihbischof ist mittlerweile zwar verstorben, aber das Gutachten hätte diese Verantwortung wie bei Wetter und Gruber klar benennen können, sagt Rechtsanwalt Schulz. 

Die Einschätzung des Opferanwalts widerspricht den Aussagen der Gutachterinnen und Gutachter, die das „Nichtstun“ als strafrechtlich irrelevant einstufen. Rechtsanwalt Wastl von der Kanzlei WSW, die das Gutachten erstellt hat, wollte auf Anfrage die Bewertung des Bischofs im Gutachten nicht kommentieren. 

„Das Gutachten entlastet den Weihbischof, und durchbricht so eine weitere Verantwortungskette zu dem Ex-Papst und früheren Kardinal Ratzinger“, sagt Anwalt Schulz. Mit dieser Aussage deutet er auf das enge Verhältnis zu Ratzinger, das beide bis zum Tod des Bischofs von Soden-Fraunhofen im Jahr 2000 pflegten, als Ratzinger ihn in Garching besuchte. 

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller forderte nach unserer Recherche eine Sonderuntersuchung der Rolle des Weihbischofs von Soden im Fall H.