Auskunftsrechte

Kosten

Ein Problem des IFG: Behörden können eine Entschädigung für Aufwand und Material verlangen. Das können pro Antrag 10, 100, aber auch 500 Euro sein. Die Statistik zeigt, dass rund 75% der Anfragen kostenlos beantwortet werden.. Schreibe trotzdem immer in Deinen Antrag, dass Du einen Kostenvoranschlag wünschst. So kannst Du immer noch entscheiden, ob Dir die Auskunft das Geld wert ist.

Du solltest dich zudem auf §2 der Gebührenordnung berufen. Der besagt, dass bei Bedürftigkeit oder aus Gründen des öffentlichen Interesses die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt werden kann. In ganz besonderen Fällen kann die Gebühr auch ganz erlassen werden. Journalisten können im Zweifel immer versuchen, ein besonderes öffentliches Interesse geltend zu machen.

Falls Du mit einer Kostenentscheidung nicht einverstanden sind, melde dies dem Bundes- oder Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. Dieser kann Deinen Fall als unabhängiger Ansprechpartner prüfen und zwischen Dir und der Behörde vermitteln.

Welche Ausnahmen gibt es? Was passiert nach einem Antrag?