Fakten-Check

Fall Susanna – Nein, der Verdächtige Ali B. soll nicht freigelassen werden

Nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna, legt die Seite „Tag24” nahe, dass der Tatverdächtige wieder freigelassen werden soll. Das stimmt nicht.

von Cristina Helberg

Der Verdächtige Ali B. wird von Polizisten zu einem Hubschrauber gebracht, nachdem eine Ermittlungsrichterin am 10. Juni U-Haft angeordnet hat.© Polizei Westhessen auf Twitter

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Das ist falsch. Der Verdächtige sitzt laut Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann in Untersuchungshaft.

„Fall Susanna: Kann Ali Bashar womöglich wieder frei kommen?“, titelt die Seite „Tag24“ am 10. Juni 2018. Am selben Tag war Ali B. von einer Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Wiesbaden befragt worden. Der Artikel erschien um 17:45 Uhr, zu dem Zeitpunkt gab es noch keine offiziellen Informationen zum Ergebnis des Verhörs.

Wörtlich heißt es in dem Artikel: „Ein Ergebnis wurde zunächst nicht mitgeteilt. Kommt der 20 Jahre alte Iraker also womöglich wieder auf freien Fuß?“. Um 21:15 Uhr am selben Tag veröffentlichten die Wiesbadener Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidiums Westhessen eine gemeinsame Pressemitteilung. Demnach gestand Ali B. den Mord an Susanna F.. Die zu zuständige Ermittlungsrichterin habe Untersuchungshaft angeordnet.

Andreas Winckelmann, Oberstaatsanwalt in Wiesbaden, dementiert auf Nachfrage von CORRECTIV die Behauptung, dass der Verdächtige freigelassen werden soll. „Das stimmt nicht. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft“,  sagte Winckelmann am 20. Juni 2018.

Überschrift als Clickbait

Offenbar soll die Überschrift Klicks und Empörung erzeugen. Denn im Text wird die Behauptung einer möglichen Freilassung von den Autoren selbst widerlegt. „Das gilt allerdings als äußerst unwahrscheinlich“, steht dort weiter unten im Text. Die Mitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft vom Abend des 10. Juni wurde von den Autoren zwar als Update unter den Text geschrieben, doch die Überschrift blieb unverändert irreführend.