Fakten-Check

Fall Susanna — Nein, Verdächtiger Ali B. soll nicht freigelassen werden

Nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna, legt die Seite „Tag24” nahe, dass der Tatverdächtige wieder freigelassen werden soll. Das stimmt nicht.

von Cristina Helberg

Der Verdächtige Ali B. wird von Polizisten zu einem Hubschrauber gebracht, nachdem eine Ermittlungsrichterin am 10. Juni U-Haft angeordnet hat.© Polizei Westhessen auf Twitter

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Das ist falsch. Der Verdächtige sitzt laut Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann in Untersuchungshaft.

„Fall Susanna: Kommt Ali Bashar eventuell wieder frei?“, fragt die Seite „Tag24“ über einen Artikel vom 13. Juni 2018. Als möglicher Grund für eine Freilassung wird der Protest der irakischen Regierung an der Übergabe des Verdächtigen an deutsche Behörden genannt.

Tatsächlich hatte die irakische Regierung die Übergabe von Ali B. an deutsche Behörden als Rechtsverstoß bezeichnet. Der Vorwurf: Weil es kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und dem Irak gebe, hätte nur die irakische Zentralregierung Ali B. übergeben können. Ali B.war aber von der kurdischen Regionalregierung an die Bundespolizei übergeben worden. Zusammen mit seiner Familie war er zuvor von Deutschland in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak gereist.

Mittlerweile hat Ali B. laut Staatsanwaltschaft den Mord an Susanna F. gestanden. Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann dementiert auf Nachfrage von CORRECTIV die Behauptung, dass der Verdächtige freigelassen werden soll. „Das stimmt nicht. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft“,  sagt Winckelmann. Am 10. Juni hatte die zuständige Ermittlungsrichterin die Untersuchungshaft angeordnet.

Überschrift als Clickbait

Offenbar soll die Überschrift Klicks und Empörung erzeugen. Denn im Text wird die Behauptung von den Autoren selbst widerlegt. „Es ist daher äußerst unwahrscheinlich, dass die Einwände der irakischen Regierung zu einer Freilassung Ali Bashars führen“, steht dort.