Abgeordnete widersprechen: Petition zum Migrationspakt nicht gelöscht
Im Internet kursiert die Behauptung, der Petitionsausschuss des Bundestages habe eine Petition gegen den Migrationspakt der UN gelöscht. Was steckt dahinter?

„Petitionsausschuss des Bundestages löscht Petition zum UN-Migrationspakt”, diese Meldung veröffentlichte die Webseite EpochTimes am Samstag. Zuvor hatte der Autor David Berger, eine ähnliche Meldung auf seinem Blog Philosophia Perennis veröffentlicht. Der Artikel der EpochTimes wurde auf Facebook bisher knapp 650 Mal geteilt.
Der Migrationspakt der Vereinten Nationen soll internationale Migration regeln und besser zwischen den Mitgliedsstaaten koordinieren. Im Dezember soll der Pakt auf einer Gipfelkonferenz formell angenommen werden. Das will die Petition verhindern.
Wurde die Petition tatsächlich gelöscht?
Die Redaktion der EpochTimes verweist in ihrem Artikel darauf, dass die Petition auf der Seite des Petitionsausschusses nicht zu finden sei. Allerdings sind Petitionen dort nicht ab ihrer Einreichung einsehbar, sondern erst wenn über ihre Veröffentlichung entschieden wurde.
Eine neu eingereicht Petition bekommt eine Petitions-Nummer. Bevor sich der Ausschuss inhaltlich mit der Forderung der Petition auseinandersetzt, wird über die Veröffentlichung entschiedenen. Die Verwaltung orientiert sich an Richtlinien und gibt eine Empfehlung ab, ob die Petition veröffentlicht werden sollte oder nicht. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung treffen die Obleute des Petitionsausschusses. Das ist je ein Abgeordneter pro im Bundestag vertretener Partei.
Diese Entscheidung der Obleute hat im Fall der Petition zum Migrationspakt jedoch nach Aussagen mehrerer Obleute noch gar nicht stattgefunden.
Die Bundestagsverwaltung hat eine Anfrage von CORRECTIV zu der Petition und der angeblichen Löschung mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantwortet. „Zu solchen Angelegenheiten müssen Sie allerdings wissen, daß sich die Bundestagsverwaltung mit Blick auf den Datenschutz zu einzelnen Petitionen öffentlich nicht äußern kann”, schreibt die Verwaltung.
Wir haben Obleute und Abgeordnete des Petitionsausschusses aller Parteien gefragt, ob die Behauptung „Petitionsausschuss des Bundestages löscht Petition zum UN-Migrationspakt“ den Tatsachen entspricht.
Das sagen die Mitglieder des Petitionsausschusses:
„Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Bisher gibt es im konkreten Fall keine Entscheidung der zuständigen Abgeordneten über die Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung. Eine Löschung fand ebenfalls nicht statt.“ Martina Stamm-Fibich (SPD), Stellvertretende Ausschussvorsitzende des Petitionsausschusses.
„Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Die Petition wurde nicht gelöscht. Die weitere Behandlung der Petition erfolgt im Rahmen des allgemeinen (und üblichen) Petitionsverfahrens.“ Corinna Rüffer (Grüne), Obfrau im Petitionsausschuss.
„Diese Darstellung entspricht nicht den Fakten. Es wurde lediglich eine Nichtveröffentlichung der Petition von der Verwaltung empfohlen.” Kerstin Kassner (Die Linke), Obfrau im Petitionsausschuss.
„Der Deutsche Bundestag löscht keine Petitionen. Alle Eingaben werden behandelt.” Manfred Todtenhausen (FDP), Obmann im Petitionsausschuss.
„Nein, eine Petition zum Migrationspakt ist nicht gelöscht.” Johannes Huber (AfD), Obmann im Petitionsausschuss.
„Restdatei“ als angeblicher Beleg
Als angeblichen Beweis für die Löschung der Petition führt die Redaktion in ihrem Text an, dass man eine „Restdatei” der Petition auf den Seiten des Ausschusses finde. Doch für diesen Link und den angezeigten Eintrag „Diese Petition ist derzeit nicht einsehbar” gibt es eine plausible Erklärung.

„Jede eingereichte Petition wird zunächst in einem nicht-öffentlichen Verzeichnis des Portals gespeichert”, schreibt Martina Stamm-Fibich (SPD), Stellvertretende Ausschussvorsitzende.
Die EpochTimes selbst, rudert nach der Überschrift übrigens schon im Teaser etwas zurück. Dort steht: Die Petition „wurde gelöscht bzw. nicht zur Unterzeichnung freigeschaltet” habe. Letzteres trifft laut Aussagen mehrere Abgeordneter zu: Bisher wurde die Petition nicht veröffentlicht.
Dass eine Petition unabhängig von ihrer Veröffentlichung inhaltlich behandelt wird, legt die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen fest. Dort steht:
„Öffentliche Petitionen werden ebenso wie nicht öffentliche Petitionen entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen behandelt. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile.”