
Ermittlungspanne weitet sich aus
Eine zu geringe Dosierung von Antikörpern in Krebsmedikamenten ist bei Menschen nachweisbar. Das bestätigt jetzt auch Siegfried Giess vor dem Essener Landgericht, wo wegen der gestreckten Arznei aus der Bottroper Alten Apotheke verhandelt wird. Giess ist in dem Verfahren gegen Apotheker Peter Stadtmann der Sachverständige des bundeseigenen Paul-Ehrlich-Instituts. Fatal: Die Staatsanwaltschaft versäumte eine zeitnahe systematische Blutentnahme der betroffenen Patienten.