„Ein schmutziges Urteil“
Das erste Urteil im Zusammenhang mit CumEx-Geschäften erscheint auf den ersten Blick milde gegenüber den Whistleblowern. Aber für die Pressefreiheit ist eine Begründung des Bezirksgerichts Zürich bedrohlich.
Das Bezirksgericht Zürich hat im Prozess gegen den Rechtsanwalt Eckhart Seith und zwei Whistleblower im Zusammenhang mit dem CumEx-Skandal ein überraschendes Urteil gefällt. Obwohl das Gericht die Beschuldigten von einem Großteil der Anklagepunkte freisprach, wird einer von ihnen dennoch wegen Wirtschaftsspionage verurteilt – weil er interne Bankdokumente der Presse zugespielt haben soll.
Aus mehreren Jahren Freiheitsstrafe, die den Angeklagten drohten, sind nur Geldstrafen und im Fall eines ehemaligen Mitarbeiters der Schweizer Bank Sarasin eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung geworden.
Die drei Deutschen hatten maßgeblich zu den deutschen Ermittlungen gegen betrügerische Cum-Ex-Geschäfte beigetragen, über die Aktienhändler die europäischen Staatskassen um mindestens 55 Mrd. Euro erleichterten. Der Prozess sollte klären, ob sie dabei Geschäftsgeheimnisse verraten, das Bankgeheimnis verletzt oder gar Wirtschaftsspionage betrieben hatten.
Letztlich ging es damit auch um die Frage, ob in der Schweiz das Interesse von Unternehmen an der Geheimhaltung illegaler Praktiken Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse hat.
„Kein Artenschutz für kriminelle Banken“
In der Urteilsbegründung folgt das Gericht der Argumentation der Verteidigung, dass ein Geheimnis Relevanz für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens haben muss, um überhaupt als Geschäftsgeheimnis zu gelten. Das sei hier nicht der Fall gewesen, weil die Informationen in den Dokumenten sich auf Bankprodukte bezogen, die zum Zeitpunkt der Übergabe gar nicht mehr angeboten wurden: CumEx-Fonds, in die Seiths Mandant, der Unternehmer Erwin Müller, 50 Mio. Euro gesteckt und letztlich verloren hatte.
„Wir haben keinen Artenschutz für kriminell agierende Schweizer Banken. Das ist die gute Botschaft“, sagte Eckart Seith nach dem Prozess.
Auch den Vorwurf des „wirtschaftlichen Nachrichtendienstes“, der Schweizer Ausdruck für Wirtschaftsspionage, wies das Gericht im Fall von Anwalt Seith zurück: Endabnehmer der internen Bankgutachten sei sein Mandant gewesen. Ausländische Privatpersonen gehörten jedoch nicht zum Adressatensegment des Straftatbestandes.
Anders beurteilt das Gericht die Situation im Fall des Whistleblowers. Der damalige Compliance-Chef der Bank Sarasin soll nicht nur an Seith Dokumente übergeben haben, sondern auch an den Journalisten Oliver Schröm, heute Chefredakteur von CORRECTIV. Schröm war damals Investigativ-Chef des stern und recherchierte zu Cum Ex. „Hier war Destinatär nicht eine Privatperson, sondern ein ausländisches Medienunternehmen“, sagte Richter Sebastian Aeppli. Hierfür wurde der Whistleblower zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Warum lediglich die Übergabe von Informationen an ein ausländisches Medienunternehmen einen Spionageakt darstellt, nicht aber die an ausländische Behörden, erklärte Aeppli nicht. Dabei hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass Seith die Gutachten auch an deutsche Staatsanwaltschaften und an die Finanzaufsicht Bafin weitergeleitet hatte, ebenfalls verwendet, um ihn des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu bezichtigen.
Auch heißt es in diesem Fall, an den stern sei ein Geschäftsgeheimnis verraten worden – obwohl das Gericht eben jenes teilweise geschwärzte Steuergutachten nennt, von dem es zuvor noch gesagt hatte, dass es keine Geschäftsgeheimnisse beinhalte.
Abschreckung für Whistleblower und Journalisten
Wie das Gericht dies im Einzelnen begründet, wird wohl erst in einigen Wochen aus dem schriftlichen Urteil zu erfahren sein. Das Signal an Whistleblower und Journalisten dürfte schon jetzt abschreckend sein: Ohne genauere Begründung wird die Übergabe interner Dokumente an Journalisten, die betrügerische Praktiken belegen, als Wirtschaftsspionage ausgelegt. Ein Akt, für den man ins Gefängnis kommt.
Den drei Beschuldigten werden ansonsten vor allem wegen einer Verletzung des Bankgeheimnisses Geldstrafen auferlegt. Dafür wird lediglich eine interne Kundenliste mit fünf Namen herangezogen, von der Seith sagt, dass sie für den Fall völlig irrelevant sei. Bis zur Anklage habe er nicht einmal etwas von dem Dokument gewusst. Drei der Namen bezögen sich zudem auf einen Versicherungsmantel, ein weiterer sei ihm schon zum Zeitpunkt der Übergabe bekannt gewesen.
„Es ist klar, dass das in einer zweiten Instanz nicht halten wird“, sagte Seith nach der Urteilsverkündung. Er legte sofort Berufung ein. „Es wäre eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass die Justiz anerkennt: Ja, wir haben Unrecht getan. Wir haben fünf Jahre versucht, die Organisierte Kriminalität zu schützen“, sagte er.
In einem Berufungsverfahren will Seith das gesamte Untersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zürich erneut auf den Prüfstand stellen. Die Verteidigung hatte den bis 2016 in dem Fall ermittelnden Staatsanwalt Peter Giger als parteiisch und befangen erklärt und dessen Ermittlungsergebnisse damit als nicht verwertbar. Dies lehnte das Zürcher Bezirksgericht ab.
Mit einem kompletten Freispruch hätten die angeklagten Whistleblower Entschädigungen für ihre sechs- beziehungsweise dreimonatige Untersuchungshaft sowie für die Zerstörung ihrer beruflichen Existenz verlangen können. Seith zufolge ging es dem Gericht mit dem milden Urteil auf Basis von Nebenaspekten allerdings nicht in erster Linie darum, der Stadt Zürich Entschädigungen zu ersparen. „Es ging darum, recht zu behalten. Es ist ein schmutziges Urteil in einem empörenden Verfahren.“
Staatsanwalt Maric Demont bezeichnet es nach dem Urteil als „normales Strafverfahren“, von einem politisierten Prozess will er nichts wissen. „Der Beschuldigte Seith hat damit ein bisschen gespielt und so sich etwas als eine Art Robin Hood darstellen wollen. Ob es jetzt so funktioniert hat oder nicht, ist offen.“
Disclaimer
Bei dem Prozess in der Schweiz ging es auch um CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Seit 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Zürich gegen ihn, ebenfalls wegen Wirtschaftsspionage. Oliver Schröm, damals Leiter der Investigativen Recherche des Magazins stern, soll einen der nun verurteilten Ex-Banker angestiftet haben, ihm interne Bankunterlagen zu geben, die die Verwicklungen der Schweizer Privatbank Sarasin in CumEx-Geschäfte dokumentieren. Laut der Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft soll er dem hochbezahlten Compliance-Chef der Bank Sarasin dafür 3000 Euro bezahlt haben.
Hintergrund: Im März 2014 hatte Oliver Schröm auf Grundlage interner Dokumente im stern aufgedeckt, wie die Schweizer Privatbank Sarasin und deutsche Investoren um Carsten Maschmeyer im hohen zweistelligen Millionenbereich in Cum Ex-Geschäfte verwickelt waren. Presserechtlich gingen weder die Investoren noch das Geldinstitut gegen die Veröffentlichung vor. Stattdessen erstattete die Bank Sarasin Anzeige gegen Oliver Schröm. Seitdem ermittelt die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Wirtschaftsspionage, zunächst in demselben Ermittlungsverfahren mit dem Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith. Später wurden die Verfahren getrennt.
Schröm wurde in der Schweiz bislang nicht angeklagt. Stattdessen übergab die Zürcher Staatsanwaltschaft im März 2018 den Fall an die Hamburger Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautet nun nicht mehr Wirtschaftsspionage, sondern „Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“.
Das „Übernahmeersuchen“ der Zürcher Staatsanwaltschaft erfolgte im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu den CORRECTIV-Enthüllungen über die fragwürdigen Ermittlungsmethoden des Schweizer Staatsanwaltes Giger. Unter der Federführung von Oliver Schröm hatten mehrere Medien in Deutschland und in der Schweiz diese Skandalgeschichte gemeinsam recherchiert und publiziert.
Erst im Herbst 2018 erfuhr Oliver Schröm durch Zufall von den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft. CORRECTIV schaltete umgehend den Hamburger Anwalt Jes Meyer-Lohkamp ein, der auf Anfrage dann von der Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt bekam, dass gegen Oliver Schröm ermittelt wird.
Im Januar 2019 gab Meyer-Lohkamp gegenüber der Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Stellungnahme ab und forderte die Einstellung des Verfahrens. Bis heute hat sich die Hamburger Staatsanwaltschaft dazu nicht geäußert. Mit Hinblick auf das laufende Verfahren in Hamburg gibt deshalb Oliver Schröm auf Empfehlung seines Anwaltes keine Erklärung zu den Vorwürfen der Schweizer Justiz ab.
Cum-Ex-Themenseite – Häufig gestellte Fragen und aktuelle Recherchen