Für eine faktenbasierte, journalistische Berichterstattung zum Coronavirus: CORRECTIV zum Urteil des OLG Karlsruhe
In einem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe entschied das Gericht, dass CORRECTIV einen Faktencheck-Hinweis auf Facebook in einer bestimmten sprachlichen Formulierung nicht mit einem Beitrag des Blogs „Achgut“ verknüpfen darf. Der CORRECTIV-Artikel (Faktencheck) wurde nicht beanstandet. Dieser wird daher unverändert online verfügbar sein. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.