Augen zu und durch

Unsicherheit bis zum Schluss: Bundesjustizministerin Katarina Barley plant ein Gesetz, das die Pressefreiheit und Informationsfreiheiten der Bürger einschränkt. Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europa-Wahl sieht sich massiver Kritik ausgesetzt, auch aus der eigenen Partei. Ein Report über die Entstehung eines Gesetzes.

Pressefreiheit

Augen zu und durch

Unsicherheit bis zum Schluss: Bundesjustizministerin Katarina Barley plant ein Gesetz, das die Pressefreiheit und Informationsfreiheiten der Bürger einschränkt. Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl sieht sich massiver Kritik ausgesetzt, auch aus der eigenen Partei. Ein Report über die Entstehung eines Gesetzes.

28. Februar 2019

Der Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins im Januar ist eine dankbare Bühne für Katarina Barley. Die Justizministerin kann dort eine ihrer leichtfüßigen Reden halten, in ihrer angenehm klaren Sprache. Wenn sie dann noch sagt, sie sei „keine Freundin von Strafverschärfungen“, ist ihr der Beifall der Anwälte sicher.

Zu diesem Zeitpunkt tobt zwischen ihrem Ministerium und dem Parlament längst ein offener Kampf. Sie ringen um einen Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium, der als Nebenfolge investigative Journalisten und Whistleblower strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen droht, wenn sie über Firmeninterna berichten – selbst wenn die sich irgendwann als Wirtschaftsverbrechen herausstellen.

In einer ruhigeren Ecke während des Anwalts-Empfangs erzählt Barley CORRECTIV freundlich, sie habe sich von den „Experten in ihrem Haus erklären lassen“, dass der Schutz für Journalisten künftig sogar „weitreichender“ sei als bisher. Diese Linie haben Ministerialbeamte ausgegeben. Rechtsexperten und Parlamentarier widersprechen dem vehement. Sie fürchten eine Gefahr für den Schutz von Whistleblowern und Journalisten.

Jetzt, nur wenige Wochen später, wollen sich die Rechtsexperten der Fraktionen von CDU/CSU und SPD nach Informationen von CORRECTIV auf weitreichende Änderungen des Entwurfes verständigen. Das Gesetz soll in knapp drei Wochen verabschiedet werden. Sie müssten sich dabei gegen die ursprünglichen Pläne des Ministeriums durchsetzen. Barley hat sich bislang nicht geäußert, ob sie die geplanten Änderungen am Entwurf unterstützen wird.

Wie konnte es so weit kommen, dass ein Gesetz zu einer Hängepartie wird, weil sich Ministerium und Parlamentarier nicht über den Schutz von Whistleblowern und Journalisten einig werden? Die Frage ist nicht nur für die SPD und ihre Hoffnungsträgerin, Katarina Barley, interessant, sondern für alle Bürger. Denn im Kern wird mit diesem Gesetz die Pressefreiheit, ein Grundpfeiler der Demokratie, neu verhandelt. Und es zeigt, wie ein Gesetz fast unbemerkt durchgewunken worden wäre.

Um zu verstehen, warum auch die Abgeordneten erst spät im Gesetzgebungsverfahren aufwachen, warum das Ministerium hart bleibt, ist CORRECTIV in den Maschinenraum der Demokratie gestiegen. Wir waren bei öffentlichen sowie vertraulichen Sitzungen dabei und haben die unbeobachteten Phasen rekonstruiert, in denen Gesetze geplant werden. Wir haben beobachtet, wie sich eine Ministerialbürokratie verselbstständigen kann – wenn eine Ministerin die Brisanz eines Themas nicht erkennt, keine eigene Position entwickelt und zudem Pech mit dem Timing hat.

Ein Hinweis vorweg: CORRECTIV ist durch ein Ermittlungsverfahren selbst unmittelbar vom Thema betroffen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm wegen „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“. Eine Schweizer Privatbank hatte ihn angezeigt. Aber dazu später mehr.

28. Nov 2013

Der erste Entwurf

In der EU-Kommission wird der Entwurf für eine neue Richtlinie eingereicht. Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen sollen besser geschützt werden. Der Entwurf basiert auf einer Studie der Anwaltskanzlei Baker McKenzie.


Quelle: corporateeurope.org & bakermckenzie.com

27. April 2015

Der Einfluss der EU-Lobbyisten

Die NGO „Corporate Europe Observatory“ veröffentlicht einen 18-seitigen Report über den Einfluss der Industrielobby im EU-Richtlinienverfahren.


Quelle: corporateeurope.org

8. Juni 2016

EU-Richtlinie wird beschlossen

Am 8. Juni 2016 verabschiedet die EU eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (2016/943).


Quelle: Auskunftsanfrage BMJV und Grünen-Politiker Sven Giegold

Am Anfang steht eine Initiative aus Brüssel. 2013 plant die EU eine Richtlinie, um härter und einheitlicher gegen Industriespionage vorzugehen. Unternehmen sollen ihre Geschäftsgeheimnisse vor der Konkurrenz schützen dürfen, indem sie Anzeige erstatten können. Diese sollen ihre Interna künftig leichter schützen können, indem sie selbst bestimmen könnten, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Kritiker halten die Richtlinie für ein Geschenk für Unternehmen.

Pikant: Die lobby-kritische Organisation Corporate Europe weist nach, dass der Entwurf der Richtlinie auf einer Studie der wirtschaftsfreundlichen Anwaltskanzlei Baker McKenzie beruht, die sich als „erste Adresse für deutsche und multinationale Unternehmen“ bezeichnet und damit die Interessen der Industrie vertritt.

Umstritten ist auch, wie man mit geleakten Unterlagen umgehen soll, die von der Presse veröffentlicht werden. Whistleblower und Journalisten betreiben in der Regel keine Spionage zugunsten dritter Unternehmen. Aber auch sie verraten bei einer Recherche Geschäftsinterna.

Nach einigem Hin und Her einigen sich die EU-Kommission und das EU-Parlament darauf, dass es eine Ausnahme für Journalisten geben soll. Unternehmen sollten ihre Geschäftsgeheimnisse schützen dürfen, aber die Pressefreiheit soll nicht als Nebeneffekt eingeschränkt werden.

In der Richtlinie steht unter der Überschrift „Ausnahme“, dass die EU-Staaten sicherstellen sollen, dass ein „Antrag abgelehnt“ wird, wenn eine Anzeige gegen Journalisten gestellt wird. Wie die einzelnen Länder diese Ausnahme umsetzen, wird ihnen überlassen.

Auch beim Geschäftsgeheimnis schreibt die EU in die Richtlinie eine Erklärung, dass nicht alles als Geschäftsgeheimnis deklariert werden könne. Wie das umgesetzt wird, überlässt sie den Mitgliedstaaten.

Der Diesel-Skandal, die Panama-Papers oder der CumEx-Skandal: die jüngsten großen journalistischen Scoops wären nicht ohne interne Unterlagen aus Unternehmen und Banken ans Licht gekommen. Bisher gehört zur Pressefreiheit, dass Journalisten nicht dafür angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden, Firmeninterna offenzulegen. Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln also nicht gegen sie. Wenn es zu unzulässigen oder unwahren Berichten kommt, können sich Unternehmen vor allem mit Unterlassungen und Schadensersatzforderungen gegen eine Redaktion wehren. Nach den Plänen des Justizministeriums könnten Unternehmen eine Strafermittlung gegen Journalisten auslösen, weil sie auf Grundlage von internen Papieren Skandale aufdecken.

24. Sep 2017

Bundestagswahl

Deutschland wählt. Es wird ein halbes Jahr dauern, bis die neue Regierung steht.


Herbst 2017

Erste Gesprächsrunde mit Interessenvertretern

Das Bundesjustizministerium führt mit mehreren Verbänden wie dem BDI und dem DGB erste Gespräche zum Gesetzentwurf.


Quelle: Auskunftsanfrage BMJV

6. Feb 2018

Der Referentenentwurf ist fertig

Das zuständige Referat stellt den Entwurf der Leitung des Ministeriums vor. Am selben Tag sitzen Union und SPD in einer 24-stündigen Marathonsitzung zusammen, an dessen Ende der Koalitionsvertrag steht. Das Justizministerium bleibt in der Hand der SPD. Wer es führen wird, ist noch offen.


Quelle: Auskunftsanfrage BMJV

Das Bundesjustizministerium wird beauftragt, ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu entwerfen. Der Bundestag wird, wie bei Gesetzen üblich, erst später in das Verfahren eingebunden.

Regierungsdirektor Jörg Rosenow, Referatsleiter für Wirtschaftsrecht, macht sich mit seinem Team an die Arbeit. Er wird mit einem ersten Entwurf beauftragt, die EU-Richtlinie in die Systematik des deutschen Rechts zu übertragen. Das Referat arbeitet vorerst im Stillen. Die nächsten eineinhalb Jahre wird sich außerhalb der Abteilung kaum jemand für das Gesetz interessieren.

Den ersten Entwurf entwickelt das Ministerium vor und nach dem Bundestagswahlkampf 2017. Das Haus ist in der Zeit mehr oder weniger führungslos. Rosenow und sein Referat haben freie Hand. Anfang Februar, mitten im Koalitions-Chaos, wird ein erster Entwurf an die Hausleitung geschickt. Für Journalisten und Whistleblower fällt er härter aus als die EU-Richtlinie.

14. März 2018

Katarina Barley wird Justizministerin

Das Kabinett Merkel IV steht. Die bisherige Familienministerin Katarina Barley wird Justizministerin. „Ich kehre zurück zu meinen beruflichen Wurzeln“, sagt die Juristin.


Quelle: Vorstellungsvideo der SPD

3. April 2018

Leak des Gesetzentwurfs

Die Plattform netzpolitik.org veröffentlicht den geheimen Entwurf. „Fehlender Schutz für Whistleblower“ lautet die Überschrift.


Quelle: netzpolitik.org

19. April 2018

Ministerium macht Referentenentwurf offiziell

Das Justizministerium reagiert auf den Leak und veröffentlicht den Referentenentwurf. Am selben Tag nimmt der zuständige Beamte erstmals öffentlich Stellung zu dem von seinem Team erarbeiteten Entwurf.


Quelle: Auskunftsanfrage BMJV

Die neue Justizministerin Katarina Barley ist erst vier Wochen im Amt, da muss ihr Ministerium den Entwurf notgedrungen veröffentlichen. Die Plattform netzpolitik.org leakt den Gesetzesplan am 03. April. Denn der hat es in sich. Ein Beispiel: In der EU-Richtlinie wird eine „Ausnahme“ für Journalisten festgehalten. Im deutschen Entwurf liest sich das anders. Unternehmen können demnach Journalisten bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, sobald über interne Dokumente berichtet wird. Die Staatsanwaltschaft muss dann prüfen. Das kann dauern. Und die Journalisten sind so lange unter Verdacht, eine Straftat begangen zu haben.

Um festzustellen, ob eine Straftat vorliegt, kann eine Staatsanwaltschaft ihr Instrumentarium auspacken – etwa vernehmen und durchsuchen. Dabei würde das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz verletzt, selbst wenn am Ende der Staatsanwalt das Verfahren einstellen muss, weil er zu dem Schluss kommt, die Arbeit des Journalisten sei gerechtfertigt.

Der Gesetzesentwurf gipfelt in der Absurdität: Die Arbeit von Journalisten sei in der Regel gerechtfertigt. Aber ermittelt werden darf schon.

Es sei zu erwarten, so in einem Gutachten der Journalistenverbände zum Gesetzesentwurf, dass Journalisten eher vor Recherchen künftig zurückschrecken werden, wenn sie fürchten, wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen verfolgt zu werden. Für Journalisten und Redaktionen bedeutet das mehr Unsicherheit. Unternehmen könnten Redaktionen in Zukunft in solche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zwingen.

Auch Whistleblower – in Deutschland ohnehin schon deutlich schlechter geschützt als etwa in den USA – droht das Gesetz zusätzlich zu verunsichern. Sie sollen laut Entwurf nachweisen, dass sie „in der Absicht“ gehandelt haben, dem öffentlichen Interesse zu dienen. Edward Snowden müsste also darlegen, dass er mit der Veröffentlichung der illegalen Überwachungsmaßnahmen der US-Geheimdienste und deren Verbündeten ein ethisches Ziel verfolgt hat.

Bisher liegt es bei den Journalisten, zu prüfen, ob eine Information für die Öffentlichkeit relevant ist. Ob der Hinweisgeber nun aus Eigennutz oder aus ethischer Gesinnung handelt, spielt schließlich keine Rolle – solange durch die Veröffentlichung ein Missstand aufgedeckt wird. Umgekehrt kann sich der Hinweisgeber nicht nur darauf berufen, dass er aus guten Motiven handelte.

Vor allem weil die geforderte Absicht des Whistleblowers für Kritiker nach „Gesinnungsstrafrecht“ klang, stellt netzpolitik.org den Entwurf ins Internet. Wellen schlägt der Leak jedoch kaum. Zwei Wochen später veröffentlicht das Ministerium den Entwurf.

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Ein weiterer Kritikpunkt: Was ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis ist, sollen künftig Unternehmen selbst entscheiden dürfen. Selbst Belege für Straftaten könnten sie so zu Geschäftsgeheimnissen stilisieren. Bislang müssen Unternehmen darlegen, dass sie ein „berechtigtes Interesse“ an der Geheimhaltung haben, was bei Straftaten schwer sein dürfte.

Diese Einschränkung findet sich in dem Gesetzentwurf nicht. Ob Firmen künftig Dokumente leichter zum Geschäftsgeheimnis erklären können, wird in dem Entwurf nicht abschließend geklärt. Das könnte wiederum die Informationsfreiheit aller Bürger mindern.

Am 19. April 2018 findet in der Humboldt Universität in Berlin eine Fachtagung zu dem Gesetz statt, dessen Entwurf das Ministerium am selben Tag veröffentlicht. Auf dem Podium sitzt Referatsleiter Jörg Rosenow. Laut Tagungsbericht streitet er Widersprüche zur EU-Richtlinie ab. Er sagt, „dass die Whistleblowing-Regelung bei der Umsetzung an die deutsche Gesetzessystematik angepasst worden sei und inhaltlich keine Abweichungen hätten entstehen sollen.“

Das Ministerium vertritt den Standpunkt, die Richtlinie eins zu eins umgesetzt zu haben. Selbst ein Übersetzungsfehler der deutschen Version der Richtlinie wird extra übernommen, um nicht von der Richtlinie abzuweichen, wie der Netzaktivist Arne Semsrott herausfand.

Der Übersetzungsfehler betrifft ausgerechnet die problematische Gesinnungsprüfung für Whistleblower. In der deutschen Version der Richtlinie heißt es: Whistleblower müssten „in der Absicht handeln“, dem öffentlichen Interesse zu dienen. In der englischen Fassung der EU-Richtlinie muss der Whistleblower lediglich „for the purpose of“, „zum Zweck“ des Schutzes öffentlicher Interessen handeln. Es geht also um den objektiven Nutzen seines Handelns, nicht um seine Motivation. So übernahm das Justizministerium die Formulierung in der deutschen Fassung.

Und so wird die Umsetzung des EU-Gesetzes zu einem Kampf um Worte und den Spielraum, den die Richtlinie bietet. Und darum, wie viel Unsicherheit ein Gesetz erzeugen kann.

Die Uni-Tagung zu dem Gesetz hat Juraprofessor Ronny Hauck organisiert. Rosenow habe sich über seinen Anruf gefreut, weil er der „Erste gewesen sei, der sich extern für das Gesetz interessierte“, erinnert sich Hauck an das Gespräch. Das Ministerium wolle sich ja grundsätzlich Input von außen holen.

ab April 2018

Die Zeit der Interessenvertreter

In den nächsten Wochen veröffentlicht das Justizministerium rund 30 Stellungnahmen von Interessenvertretern. Darunter Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Journalistenvereinigungen.


Quelle: Auskunftsanfrage BMJV & Übersichtsseite zum Gesetzgebungsverfahren

9. Juni 2018

Frist läuft ab

Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie läuft ab. Deutschland ist spät dran.


Quelle: EU Publications Office & Auskunftsanfrage BMJV

4. Juli 2018

Treffen zwischen Beamten, Abgeordneten und Medienvertretern

„Keine wesentlichen Änderungen“: Der parlamentarische Staatssekretär Christian Lange informiert in einem Hintergrundgespräch eine achtköpfige Runde über das Gesetzgebungsverfahren. Zwei Wochen später wird der offizielle Regierungsentwurf veröffentlicht.


Quelle: Kleine Anfrage der Linken & Gespräche mit Beteiligten

Im April 2018 dürfen Verbände schriftliche Stellungnahmen abgeben, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Verband der elektrotechnischen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund. Insgesamt werden 30 Stellungnahmen eingereicht, viele fordern Nachbesserungen bei Details.

Einige der Lobby-Gruppen treffen sich auch mit Vertretern des Ministeriums. Auf Nachfrage von CORRECTIV führt das Ministerium in einer schriftlichen Antwort sechs Gespräche an, aber es könnten auch mehr sein. Das Ministerium wisse das „mangels Dokumentation der Gespräche auf Fachebene“ nicht genau. Treffen mit Lobbyisten werden in Ministerien noch immer nicht systematisch erfasst.

Medienverbände schicken eine gemeinsame Stellungnahme an das Ministerium. Es ist ein Aufschrei, der die Beamten überrascht. Die Bundesverbände der Zeitungsverleger, der Zeitschriftenverleger, die Journalistenverbände und der Presserat schreiben gemeinsam, die „Wahrscheinlichkeit, dass z.B. PanamaPapers, Dieselmanipulationen oder Steuerskandale zukünftig recherchiert und/oder veröffentlicht werden können,“ werde durch die Neuregelung „deutlich reduziert, wenn nicht zunichte“ gemacht.

Auch der Schutz von Whistleblowern stelle gegenüber der EU-Richtlinie „eine Verschlechterung dar.“ Sie fordern für Whistleblower und Journalisten eine Ausnahme vom Gesetz.

Barley hat sich zu dem Zeitpunkt noch nicht öffentlich geäußert. Sie ist gerade erst Ministerin geworden.

„Angriffe auf die Pressefreiheit sind Angriffe auf uns alle! Denn ohne eine freie und unabhängige Presse kann kein demokratischer Rechtsstaat funktionieren.“

Dr. Katarina Barley zum Tag der Pressefreiheit 2018

Dass in ihrem Ministerium parallel ein Gesetz entsteht, das die Presse stark beeinträchtigen würde, ist für sie kein Thema.

Egal in welcher Funktion, ob als Generalsekretärin der SPD, als Familienministerin oder als Justizministerin: Barleys Auftritte sind frisch, sie gibt sich in politischen Fragen moderat und pragmatisch. Sie steigt schnell auf, selten bleibt sie länger als ein Jahr in einem Amt.

Sie wolle in politischen Debatten Konflikte vermeiden, erklärt ein Parteifreund, der sie – ihren Pragmatismus – schon lange kennt. Sie wolle viel erreichen, schnell vorankommen.

Konflikte um Details halten da auf.

Während der Entstehung des Gesetzes wird Barley SPD-Spitzenkandidatin für den Europawahlkampf. Da bleibt wenig Zeit für die Details eines Gesetzes. Auch in der CDU regt sich Unmut darüber, dass sich Barley kaum für das Gesetz interessiert. Der Gesetzentwurf sei wegen der Umsetzungsfrist sehr eilig ins Kabinett gebracht worden, sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Eine direkte Abstimmung mit Ministerin Barley hat es dazu nicht gegeben.“

Die Kritik von Presseorganisationen und Experten lässt Barley zunächst unkommentiert. Dabei war ihr Vater selbst Journalist.

Ende Juni 2018 lädt der Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus, Medienpolitischer Sprecher der SPD, Journalisten und Vertreter von Journalistenverbänden, Medienrechtler sowie zwei Abgeordnete und Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, zu einem vertraulichen „Fachgespräch“ ein. Darunter ist auch Oliver Schröm, Chefredakteur von CORRECTIV, und Jörg Schmitt, Investigativ-Chef des Spiegel. Rabanus will einerseits über den Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen diskutieren und „andererseits über Klagen mit hohen Schadensersatzsummen gegen Verlage.“ Hier könne eine Entwicklung vorliegen, „die geeignet ist Druck auf den Investigativ-Journalismus auszulösen.“

Das Fachgespräch findet am 4. Juli statt. Berlin schwitzt. 31 Grad. Im Konferenzraum E.203 im Jakob-Kaiser-Haus ist die Luft zum Schneiden. Staatssekretär Lange zieht das Jackett aus. „Das Gespräch hier“, sagt Lange, „ist just for friends!“ Hemdsärmelig macht der Staatssekretär deutlich, er habe sich nur seinen Parteifreunden zuliebe auf dieses „Fachgespräch“ eingelassen. Jedoch habe er nicht vor, den Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nochmals zu ändern.

Die Gäste sind irritiert. „Ich habe eingehend mit unseren Hausjuristen gesprochen“, sagt Spiegel-Journalist Schmitt. „Der Gesetzesentwurf, sollte er so durchgehen, ist ein Einfallstor um strafrechtlich gegen Journalisten vorgehen zu können.“ Die Gäste legen dar, dass Verlage und Journalisten immer mehr mit zivilrechtlichen Klagen überzogen werden, etwa die Süddeutsche Zeitung, die sich einer 70-Millionen-Euro-Klage ausgesetzt sah.
Kleine Medienunternehmen könnten sich solche kostspieligen Prozesse nicht leisten und verzichten vorsichtshalber auf investigative Recherchen. „Wenn neben zivilrechtlichen Verfahren auch noch strafrechtliche Verfahren hinzukommen, wird es düster um den investigativen Journalismus in Deutschland“, sagt Schröm.

„Wissen Sie was? Wenn Sie mal so einen Fall haben, schreiben Sie das einfach auf und schicken Sie es mir“, sagt Staatssekretär Lange, der nicht weiter über Änderungen im Gesetz sprechen möchte.

„Der Drops ist also gelutscht?“, fragt Schröm. „Ja! Der Drops ist gelutscht“, sagt der Mann, der neben Staatssekretär Lange sitzt. Es ist Regierungsdirektor Jörg Rosenow, einer der Autoren des umstrittenen Entwurfes.

Ein paar Tage später wird laut Angaben des Justizministeriums ein neuer Absatz in den Entwurf eingefügt. Mehrere Grundrechte sollen unberührt bleiben, darunter die Pluralität der Medien. Aber der Absatz hat keine bindende Wirkung. Das Ministerium wird später auf Nachfrage mitteilen, dass er eingefügt wurde, „um die besondere Bedeutung der Pressefreiheit im Regelungsbereich des Gesetzes zusätzlich hervorzuheben“. Ein nutzloses Geschenk: Grundrechte sind per Definition immer geschützt.

1. Nov 2018

Erste Lesung im Bundestag

Mitten in der Nacht, es ist fast ein Uhr, ruft Thomas Oppermann zur ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag auf. Von 709 Abgeordneten im Bundestag sind weniger als 50 Politiker noch anwesend. Vor den leeren Rängen debattieren sie 27 Minuten über das Gesetz. Alle Parteien sprechen sich für Überarbeitungen aus.


Quelle: Video und Protokoll zur 1. Lesung

11. Dez 2018

Ermittlungen gegen CORRECTIV-Chefredakteur

CORRECTIV macht bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg seit Monaten gegen ihren Chefredakteur ermittelt. Der Vorwurf: Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.


Quelle: correctiv.org

12. Dez 2018

Die Wende im Rechtsausschuss

Das neue Gesetz wird Thema im Rechtsausschuss. Die Mehrheit der acht Sachverständigen spricht sich für zahlreiche Änderungen im Gesetzentwurf aus.


Quelle: Protokolle und Sachverständigen-Berichte

13. Dez 2018

Der Sprechzettel

Das Ministerium erstellt eine Agenda für die Ministerin, wie sie sich zum neuen Gesetz öffentlich äußern solle.


Quelle: Sprechzettel des BMJV

Plötzlich soll alles schnell gehen. Der Grund: Das Justizministerium hat die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits versäumt. Schon im Juni 2018 hätte das Gesetz in Kraft treten müssen. Daher gilt die EU-Richtlinie in Deutschland, bis das neue Gesetz verabschiedet ist. Bürger können sich auf sie berufen. Für das Ministerium ist das peinlich, zumal andere EU-Staaten die Richtlinie deutlich schneller umgesetzt haben.

Die Bundestagsabgeordneten befassen sich öffentlich erstmals in einer Nacht mit dem Entwurf. Als das Gesetz am 11. Oktober 2018 im Bundestag in die erste Lesung geht, ist es 00:55 Uhr. Die wenigen anwesenden Abgeordneten haben bereits einen langen Tag hinter sich, eine echte Debatte findet nicht statt.

Staatssekretär Lange, dessen Haus den Entwurf geplant hat, tritt als Erster ans Mikrofon.

Seine Rede ist leidenschaftslos. Schnell rattert er herunter, dass das Gesetz „im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Betriebsräten, Whistleblowern und Journalistinnen und Journalisten“ sei. Er sagt, er setze „auf zügige und konstruktive parlamentarische Beratungen.“ Ihm kann es nicht schnell genug gehen, jetzt, da die Frist zur Umsetzung deutlich überschritten ist.

Die FDP bemängelt im Plenum einen unzureichenden Schutz von Whistleblowern, die Union sieht noch „einige Diskussionen“ bevorstehen. Selbst die SPD sieht Änderungsbedarf.

Wo ist Barley in dieser Zeit? Wie steht sie zu dem Entwurf? Wir haben das Ministerium gefragt, ob sich die Ministerin öffentlich in der Planungsphase zu dem Gesetz geäußert hat. Die Beamten kramen ein einziges Zitat aus dem Archiv. Am 18. Juli habe sie gesagt, dass der Entwurf „größere Sicherheit für Menschen, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen“, gewährleiste.

Am 11. Dezember 2018 erschüttert ein Presseskandal die Medien. CORRECTIV macht öffentlich: Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen ihren Chefredakteur Oliver Schröm. Der Hintergrund: Bereits 2014 enthüllt Schröm die CumEx-Machenschaften der Bank Sarasin. Durch die Beteiligung an diesen fragwürdigen Aktiengeschäften hat die Schweizer Privatbank Anlegern und Brokern geholfen, die deutsche Staatskasse um Millionenbeträge zu plündern. Die Privatbank geht nicht presserechtlich gegen Schröm vor. Schließlich stimmt die Geschichte bis ins Detail, ist belegt durch interne Bankunterlagen. Sie zeigt den Enthüllungsjournalisten vielmehr bei der Zürcher Staatsanwaltschaft an – wegen Wirtschaftsspionage.

Im März 2018, vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen, bittet die Zürcher Staatsanwaltschaft ihre Kollegen in Hamburg das Verfahren zu übernehmen. Der Vorwurf lautet jedoch nicht mehr Wirtschaftsspionage, sondern „Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“.

Bis zur Veröffentlichung des Falles verlief die Debatte weitgehend theoretisch: Was wäre, wenn ein Journalist angezeigt würde? Nun ist er da, der Präzedenzfall.

Einen Tag später, am 12. Dezember, zerpflücken Sachverständige vor Abgeordneten des Rechtsausschusses den Gesetzesentwurf. In dem großen runden Saal 2.600 im Paul-Löbe-Haus erklären die acht eingeladenen Experten in der öffentlichen Sitzung, was alles an diesem Gesetz nicht stimmt.

Mehrfach nehmen Politiker Bezug auf Oliver Schröm, der auf der Zuschauertribüne sitzt. Auch Staatssekretär Christian Lange (SPD), der den Entwurf aus seinem Ministerium im Bundestag verteidigt hatte, ist anwesend.

Eine der Sachverständigen ist ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab. Sie fordert unmissverständlich eine Ausnahme für Journalisten und Whistleblower. „Bei der Presse muss es die Regel sein, dass Recherchen möglich sind, und nicht die Ausnahme“. Es gebe zu viele Unsicherheiten im Gesetz.

Ein weiterer Sachverständiger, der Rechtsexperte Christoph Partsch, wird den Entwurf des Ministeriums als „nicht ausgereift und zum Teil gefährlich“ bezeichnen. Es sei nicht abzusehen, wie Staatsanwaltschaften ermitteln würden: „In Zukunft muss ein Journalist mit hohem Aufwand einen Rechtsanwalt suchen und die Rechtfertigung durchgehen. Es ist zu kompliziert.“ Eine klare Ausnahme sei „notwendig, um die Pressefreiheit zu schützen“, so auch Partsch.

Während die Sachverständigen ihre Einwände gegen das Gesetz vorbringen, betritt ein SPD-Politiker den Saal: Martin Rabanus, medienpolitischer Sprecher der SPD, gehört dem Rechtsausschuss gar nicht an, kommt aber überraschenderweise trotzdem zur Sitzung. Er fragt die Experten öffentlich, ob ein Fall Schröm nach dem neuen Gesetz denkbar ist. Die Antwort: Das sei gut möglich.

Die Fragen und die Kritik von Abgeordneten und Interessenvertretern bekommt Staatssekretär Lange nicht mehr mit. Nach den Stellungnahmen verlässt er den Saal.

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Nach dem Ende der Anhörung stehen Abgeordnete und Zuhörer vor dem Saal zusammen. Allen ist klar, so kann das Gesetz auf keinen Fall verabschiedet werden. Und es wird deutlich, dass die Kritikpunkte im Paket gelöst werden müssen, um die befürchteten Unsicherheiten für Journalisten und Bürger zu vermeiden. Ein SPD-Politiker sagt, dass er das eigene Ministerium nicht verstehe. Da laufe etwas falsch.

Es wird der Wendepunkt für viele Abgeordnete sein. Aber nicht fürs Ministerium.

Einen Tag nach der Anhörung verfasst das Ministerium einen internen Sprechzettel für Barley für den Fall, dass sie auf den Fall Schröm und das Gesetz angesprochen werde. Er liegt CORRECTIV vor. Auf zweieinhalb Seiten wird der Ministerin vorgegeben, wie sie den Argumenten der Kritiker ausweichen soll. Sie soll behaupten: das Gesetz „beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber.“ Im Vergleich zu dem Paragraphen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, den die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Journalisten Schröm anwendet, sei der neue Entwurf besser.

Eine weitere Formulierung macht stutzig: Die Beamten schreiben in der internen Sprechvorlage für Barley, es werde „ausdrücklich klargestellt, dass die journalistische Tätigkeit rechtmäßig ist“. Das Ministerium lässt dabei unter den Tisch fallen, dass gegen eine journalistische Veröffentlichung von geheimen Dokumenten erstmal ermittelt werden kann. Genau darauf bezieht sich die Kritik, dass dadurch eine Unsicherheit für Redaktionen und Journalisten geschaffen werde. Und von der EU-Richtlinie gar nicht gefordert sei.

Für viele Abgeordneten, auch der SPD-Fraktion, ist die Anhörung im Dezember „eine Zäsur, bei der es einschneidend plausible Argumente gab“. So formuliert es auch die SPD-Abgeordnete Nina Scheer, die das Gesetz für ihre Fraktion verhandelt.

Wenige Tage später landet ein 5-Punkte-Plan der SPD-Unterhändler mit Änderungsvorschlägen auf dem Tisch des CDU-Politikers Ingmar Jung, der für seine Fraktion das Gesetz verhandelt. Zentral dabei sind konkrete Verbesserungsvorschläge, „etwa für eine explizite Ausnahmeregelung zum Schutz der Pressefreiheit, im Hinblick auf die Aufnahme des Merkmals des berechtigten Interesses bei der Definition des Geschäftsgeheimnisbegriffes oder auch zum Umgang mit Arbeitnehmerrechten sowie zu Auskunftspflichten“, so die SPD-Politikerin Scheer.

Auch die CDU will Änderungen an dem Entwurf. Allerdings sagt Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU: „Eine generelle Ausnahme kann auch kein Blanko-Check für Journalisten sein.“

Dennoch wolle man vermeiden, dass „das Gesetz zu einer Verschlechterung für Journalisten führt“.

Die CDU signalisiert, für Journalisten, bei dem Begriff des Geschäftsgeheimnisses und dem Übersetzungsfehler bei den Whistleblowern Klarheit zu schaffen.

Was wäre nun ein gutes Gesetz?

Im Januar erleben wir Barley, wie sie über „gute Gesetze“ spricht.

Anfang Januar 2019. Die Apfelbaum-Stiftung hat Katarina Barley in Berlin eingeladen, die Festrede für den „Preis für gute Gesetzgebung“ zu halten. Juristen, die Gesetze vorbereiten, sind da, einige von ihnen werden später mit einem Preis ausgezeichnet. Ein Laudator, der nach Barley sprechen wird, zitiert einen berühmten Satz von Otto von Bismarck über Gesetze: „Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.“

Barley hat selbst in Ministerien gearbeitet, auch kurz am Verfassungsgericht. Die Juristin weiß, wovon sie spricht. Auch hier schlägt sie wie gewohnt einen lockeren Ton an, kommt beim Grundgesetz sogar ins Schwärmen. „Allein die Präambel im Grundgesetz ist fast wie Musik,“ sagt sie. So könne natürlich nicht jedes Gesetz klingen. Aber Barley formuliert, was für sie ein gutes Gesetz ausmacht. Es müsse klar sein, „welche Probleme durch ein Gesetz gelöst werden müssen“, es müsse „eindeutig“ sein und vor allem sei „gutes Handwerk für ein Gesetz wichtig.“

Dass das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht ganz so melodisch klingt wie die Präambel im Grundgesetz, dürfte Barley in diesem Moment längst klar sein. Eher kreischt es wie Fingernägel auf einer Schiefertafel.

Januar 2019

Hektische Verhandlungen

Abgeordnete von SPD und CDU treffen sich mehrfach mit Vertretern des Justizministeriums.

15. Februar 2019

Kritik im Parlament

Die Grünen und die Linke beantragen eine Debatte über das Gesetz. Im Plenum des Bundestags kritisieren Vertreter aller Fraktionen den Entwurf.


Quelle: Plenarprotokoll

Mitte März

Gesetz soll beschlossen werden

Das Gesetz ist längst zu spät; jetzt droht dem Ministerium neben der Kritik auch noch Gegenwind aus dem Parlament. Ein Gespräch im Januar soll Klärung bringen. Das Ministerium lädt die Fachpolitiker der Koalition, die das Gesetz mit abstimmen, zu einem Treffen ein, um mögliche Änderungen zu diskutieren.

Bei dem Treffen zeigen sich Ministerialbeamte erstmals offen für Änderungen. Man könne über einige Punkte reden, geben sie den Abgeordneten des Bundestages zu verstehen. Vorsichtiger Optimismus bei den Abgeordneten.

Offiziell hat das Ministerium in diesem Stadium des Verfahrens nichts mehr zu sagen. Das Parlament entscheidet. Das Justizministerium bestätigt gegenüber CORRECTIV, dass „mögliche Änderungen an dem Regierungsentwurf nunmehr dem Parlament vorbehalten sind und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht bewertet werden.“ Dennoch wird hinter den Kulissen auch mit dem Ministerium um eine Lösung gerungen.

Am 15. Februar findet auf Antrag der Grünen und der Linken eine Debatte in der Plenarsitzung im Bundestag zum Geschäftsgeheimnis-Gesetz statt. Der Nebenschauplatz des Gesetzes hat längst die Hauptrolle übernommen: Es geht mal wieder ausschließlich um die Frage, ob Journalisten und Whistleblower künftig in strafrechtliche Verfahren gezwungen werden können.

Keine Partei folgt der Darstellung des Ministeriums, wonach das Gesetz eine Verbesserung für den Schutz von Whistleblowern und Journalisten sei. „Aus einer guten Richtlinie wird ein Risikogesetz für Journalistinnen und Journalisten“, beginnt Grünen-Abgeordnete Manuela Rottmann die Aussprache. Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine klare Ausnahme für Journalisten.

Die FDP, ebenfalls Opposition, zielt auf die Arbeit der Ministerialbeamten: „Warum kommt das so schlampig aus dem Ministerium?“ Es könne nicht sein, „dass Aufklärung zu einem Verbrechen wird. Das ist doch unbegreiflich,“ sagt FDP-Abgeordnete Roman Müller-Böhm.

Die CDU zeigt sich offen für Änderungen. Der Unterhändler für das Gesetz, Ingmar Jung, erklärt: „Lassen Sie uns darüber reden, wenn Sie bei Journalisten solche Bedenken haben.“

Selbst die SPD kritisiert den Vorschlag ihres eigenen Ministeriums. Martin Rabanus, der im Juli erfolglos versucht hatte, zwischen Journalisten und Ministerium zu vermitteln, fordert Änderungen, damit es nicht auf die Frage ankomme, „ob man eine Rechtsschutzversicherung hat, um journalistisch arbeiten zu können“.

Die Debatte ging offensichtlich nicht spurlos an den Parlamentariern vorbei. Es kam daraufhin zu entscheidenden Treffen der Fachpolitiker von SPD und CDU. Auf der Fachebene einigen sie sich auf eine Lösung, die die entscheidenden Kritikpunkte an dem Regierungsentwurf aufnimmt. Auf drei Seiten, die CORRECTIV vorliegen, halten sie ihre Streichungen und Ergänzungen fest.

„Es wäre eine Sternstunde des Parlamentes,“ sagt der Rechtsexperte Partsch, der den Entwurf scharf kritisiert hatte. Die Anhörung habe viel gebracht, „insbesondere hat sie bei den Abgeordneten zum Nachdenken über die vom Justizministerium vorgelegte Lösung geführt, und zwar zu einer Veränderung im Gesetzestext.“

Was macht Barley? Zu den Änderungen hat sie sich noch nicht geäußert.
Akzeptiert sie die Änderungen in dem Gesetzesentwurf? Oder versucht sie hinter den Kulissen die harte Linie ihres Ministeriums durchzusetzen?

Derzeit ist sie oft auf Tour im Europawahlkampf. In weniger als drei Monaten findet die Europawahl statt. Dann wird sie nach Brüssel wechseln. Aus Brüssel kommt in diesen Tagen harsche Kritik an Barley und ihrem Ministerium bei einem ganz ähnlichen Thema. Das Ministerium stellt sich gegen Forderungen des Europaparlaments nach mehr Sicherheit für Whistleblower.

Über das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen entscheiden die deutschen Abgeordneten Mitte März.

Teil 2: Lesen Sie hier unseren zweiten Teil mit weiteren Hintergründen zum Gesetzesvorhaben. Wir berichten, welche Änderungen jetzt sicher im Gesetz drin stehen und welcher Punkt bis zum Schluss heiß diskutiert wird: Barley auf der Zielgeraden ausgebremst

Teil 3: „Sternstunde des Parlaments“: Bundestag beschließt Geschäftsgeheimnis-Gesetz

Gestaltung & Collage: Benjamin Schubert
Mitarbeit: Michel Penke und Ruth Fend
Fotos: Ivo Mayr, Benjamin Schubert, Thomas Köhler / photothek, Odd Andersen/ AFP, Jörg Zägel CC BY-SA 3.0, Jorge Franco

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