CumEx Files

Held, Dieb oder Spion?

Eine Schlüsselszene entlarvt, mit welcher Härte der Kampf geführt wird. Dr. Peter Giger, Schweizer Staatsbürger, Staatsanwalt, Mitglied der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei. Und Josef Talheimer, Deutscher, schwerbehindert, Mitarbeiter eines Schweizer Bankhauses. Sie treffen in einem Büro der Staatsanwaltschaft Zürich aufeinander. Sie sind zwei der vier Männer, die im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung stehen, bei der es anfangs um 50 Millionen Euro geht, bald aber um systematischen Betrug an deutschen Steuerbehörden. Am Ende wird von Wirtschaftskrieg die Rede sein.

von Jörg Göbel , Oliver Schröm , Sylke Gruhnwald , Michael Haselrieder , Carlos Hanimann

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Dieser Text ist das Ergebnis gemeinsamer Recherchen von Correctiv, der Zeit, dem ZDF-Magazin Frontal21 und der Schweizer Digital-Redaktion Republik. Das Team hat Gerichtsunterlagen, geheime Ermittlungsakten, bankinterne Unterlagen und Emails ausgewertet und Dutzende Interviews mit Beschuldigten, Wissenschaftlern und Insidern geführt.

Dem Bankangestellten Josef Talheimer ist an diesem 20. Juni 2014 speiübel. „Mir geht es gesundheitlich sehr schlecht“, sagt er. Talheimer bittet den Staatsanwalt Giger, das Verhör abzubrechen. „Ich bin in der vergangenen Woche mehrfach gestürzt“, erzählt er. In seiner Gefängniszelle sei das gewesen. Talheimer befindet sich seit fünf Wochen in Untersuchungshaft.

Giger gibt sich unbeeindruckt. „Nach meiner Wahrnehmung sind Sie gut einvernahmefähig“, sagt der Staatsanwalt. Die Einvernahme dauere doch erst gut eine Stunde, hält Giger Talheimer vor. „Sie können also mit ihrer Offenlegung beginnen.“

Talheimer bittet den Staatsanwalt um Verständnis. „Das Problem ist, dass ich wirklich im Moment viele Dinge durcheinanderbringe. Ich möchte hier meine Aussagen besonders korrekt treffen. Dazu sehe ich mich nicht in der Lage.“

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Talheimer leidet an Schlaflosigkeit, seit Wochen. Er hat sich mehrfach übergeben müssen. Die anderen Häftlinge in der Sechs-Mann-Zelle schauten angewidert weg, wenn er über dem Klo hing.

Talheimer ist von Geburt an schwerbehindert. Die Nabelschnur hatte sich um seinen Hals gelegt, sein Gehirn nicht genügend Sauerstoff bekommen. Als Säugling war er halbseitig gelähmt. Noch heute hält er seine rechte Hand wie abgeknickt. Beim Gehen zieht er das rechte Bein nach. Aber seine Sprache ist klar und flüssig, er hat Jura studiert und arbeitet seit langem für Banken in der Schweiz.

Sein Gesundheitszustand hat sich im Gefängnis verschlechtert. Talheimer fehlt die Physiotherapie, um seine Muskulatur zu stärken. Er benötigt eine spezielle Matratze. Doch im Gefängnis von Dielsdorf, 40 Autominuten von Zürich entfernt, wird sie ihm verweigert.

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Der Gefängnisarzt lässt ihm Tabletten gegen die Gliederschmerzen verabreichen. Drei Mal täglich reicht ihm eine Hand in Latexhandschuhen durch eine Klappe in der Zellentür einen Klarsichtschieber mit den Pillen. Er muss sie sofort einnehmen, anschließend den Mund aufmachen und die Zunge herausstrecken, damit sich der Wärter davon überzeugen kann, dass Talheimer die Tabletten auch geschluckt hat.

Talheimer wird schlecht von den Tabletten. Sie machen ihn auch müde, ohne dass er schlafen kann. Und appetitlos. Der Jogginganzug, den er in der Haftanstalt meist trägt, ist ihm inzwischen zwei Nummern zu groß.

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Der Staatsanwalt bleibt hart. „Sie sprechen nach wie vor druckreif.“ Talheimers Aussagen seien doch stringent. „Sie werden nach weiterer Haft nicht fitter sein als heute.“

Talheimer ringt weiter um Nachsicht, vergeblich. „Sie verpassen eine weitere Chance, Ihren Darstellungen durch Offenheit wieder Glaubwürdigkeit zu geben“, hält ihm der Staatsanwalt vor. „Es kann für Sie nicht so schwierig sein, auf der Zeitachse die Ereignisse ungeschminkt darzutun. Sie beginnen nicht einmal damit!“

Der Erzfeind

Josef Talheimer, der in Wirklichkeit einen anderen Namen hat, könnte aus deutscher Sicht ein Held sein. Talheimer half, eines der größten Steuerverbrechen der Nachkriegsgeschichte aufzudecken. Für seine früheren Vorgesetzten im Baseler Bankhaus Sarasin allerdings ist er ein Dieb. Und für den Staatsanwalt Giger ist Talheimer gar ein Spion, der sich mit dem „Erzfeind“ einließ. Der Erzfeind ist ein Wirtschaftsjurist aus Stuttgart, Eckart Seith.

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Seith hat einen bekannten und schwer reichen Klienten: Erwin Müller, Chef von 600 Drogeriefilialen und kleinen Kaufhäusern mit 34.000 Mitarbeitern. Müllers Vermögen wird auf 2,5 Milliarden Euro geschätzt. Müller investierte über die Sarasin-Bank in komplizierte Aktiendeals, angeblich ohne zu wissen, dass es sich um so genannte Cum-Ex-Geschäfte handelte. Bei diesen Deals ging es darum, vom deutschen Fiskus Geld zu bekommen, das einem eigentlich nicht zusteht. Vereinfacht gesagt wurde eine Steuer einmal gezahlt, aber mehrfach zurückerstattet. Dem deutschen Staat wurden so über die Jahre viele Milliarden geraubt. Für Banken und Finanzberater war es ein Bombengeschäft, für die Anleger auch.

Bei Müller aber ging die Sache schief. Als der deutsche Fiskus misstrauisch wird, stoppt er die Auszahlungen. Das Geschäftsmodell bricht zusammen. Von Müllers Einlage, immerhin fast 50 Millionen Euro, ist nun alles weg. Das aber will der Unternehmer nicht akzeptieren.

Müller engagiert den Wirtschaftsanwalt Eckart Seith. Seith fordert die Sarasin-Bank auf, 47.129.254,72 Euro an Müller zurückzuzahlen. Doch diese zahlt nicht.

Seith fällt auf, dass Erwin Müller bei der Beratung zu dem Groß-Investment nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde. Er versucht, mehr über Müllers Cum-Ex-Deal zu erfahren. Die Sarasin-Bank aber gibt die erforderlichen Unterlagen nicht heraus. Seith muss auf anderem Weg an die Informationen kommen.

Später wird umstritten sein, wer zuerst auf wen zuging. Auf jeden Fall aber finden im März 2013 in der Altstadt des Schweizer Städtchens Schaffhausen der Wirtschaftsanwalt Seith, der Sarasin-Mitarbeiter Josef Talheimer und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der Bank zusammen. Sie haben das italienische Restaurant „St. Lucia“ ausgewählt. Dort ziehen sie sich in den Weinkeller zurück, einen Raum mit Wandbemalungen und ohne Fenster. Der Wein ist gut, und nach zehn Minuten ist man beim Du.

Fünf Jahre später, am 5. März 2018, wird die Staatsanwaltschaft Zürich aufgrund dieses Treffens und weiterer Zusammenkünfte Anklage gegen Seith, Talheimer und den weiteren früheren Sarasin-Mitarbeiter erheben. Die Strafverfolger wollen beweisen, dass die drei Deutschen sich der Wirtschaftsspionage und des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis schuldig gemacht haben.

Es gibt viel zu besprechen im Restaurant „St. Lucia“ in Schaffhausen. Talheimer erzählt, wie die Cum-Ex-Geschäfte funktionieren. Er weiß, wovon er redet, Talheimer firmierte als „Head of Compliance“. Mit einem sechsköpfigen Team wacht er bei dem Geldhaus darüber, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden. Bei der Sarasin-Bank werden sie nicht eingehalten.

Er habe die Deals geprüft, erzählt er Müllers Wirtschaftsanwalt Eckart Seith. Und er habe vor den gewaltigen Risiken gewarnt. Cum-Ex-Deals, habe er seinen Vorgesetzten erklärt, könnten die Bank ins Verderben reißen. Man habe nicht auf ihn gehört, erzählt Talheimer weiter. Nach dem Schreiben von Seith habe die Sarasin-Bank immerhin ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen, von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freshfields. Ein Gutachten? – Seith wird hellhörig.

Einige Wochen nach dem Treffen im Restaurant „St. Lucia“ beginnt Talheimer, Seith mit internen Unterlagen der Sarasin-Bank zu versorgen. Der Compliance-Verantwortliche wird zum Whistleblower. Unter den Dokumenten, die Seith erhält ist auch das Cum-Ex-Gutachten von Freshfields.

Die Prüfungsgesellschaft kommt darin zu dem Schluss, dass der Drogerieunternehmer Erwin Müller durch die Sarasin-Bank falsch beraten wurde. Daher habe Müller, der als „EM“ bezeichnet wird, Anspruch auf Schadensersatz. Der entscheidende Satz des Gutachtens lautet: „Somit ist EM berechtigt, eine Stornierung der Anlage zu fordern, unabhängig von der Frage, ob die Steuererstattung letztlich gewährt wird oder nicht.“ Es sei daher „hoch wahrscheinlich“, dass Müller eine Klage gewinnen werde.

Für die Sarasin-Bank ist das Gutachten von Freshfields eine streng vertrauliche Beurteilung. In den Händen von Müllers Anwalt Seith wird es zur Waffe gegen die Bank.

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In Ulm verklagt Eckart Seith die Sarasin-Bank auf Schadensersatz. Seith schreibt auch an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Und an die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt. Beide Behörden informiert er über Cum-Ex-Geschäfte, unterfüttert seine Angaben mit Dokumenten der Sarasin-Bank. Er löst eine Lawine aus.

Die Staatsanwaltschaft Köln leitet ein Verfahren wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung und Betrugs ein. 2014 lässt sie weltweit Privatwohnungen und Büros durchsuchen, auch Räumlichkeiten der Sarasin Bank in Basel und Zürich. Es ist der Beginn eines gigantischen Wirtschaftsstrafverfahrens. Mittlerweile ermitteln die Behörden in über 400 Fällen. Es geht gegen Banken, Broker und Berater. Seit 2005 sollen sie den deutschen Staat um mehr als 30 Milliarden Euro geschröpft haben. Im Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages ist die Rede von „organisierter Kriminalität“.

Seith wendet sich aber auch an die Schweizer Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erstattet er Strafanzeige gegen Manager der Sarasin-Bank. In Zürich allerdings scheint man kein großes Interesse daran zu haben, etwas zu unternehmen. Die Anzeige erhält das Aktenzeichen A-2/2013/56, wird aber vom zuständigen Staatsanwalt nicht weiter verfolgt. Der Staatsanwalt, so nennt man das in der Schweiz, schubladisiert die Anzeige. Sein Name: Dr. Peter Giger.

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Eckart Seith weiß nicht, dass seine Anzeige nicht weiter verfolgt wird. Ein Jahr später erkundigt er sich schriftlich bei Staatsanwalt Giger nach dem Stand der Ermittlungen. Giger schreibt zurück: Der Fall werde „bearbeitet, sobald es die Prioritätenordnung zulässt“.

Giger setzt die Prioritäten etwas anders. Er jagt nicht die Bank, sondern den Whistleblower Talheimer.

Giger entscheidet, Seiths Anzeige gegen die Sarasin-Manager an die Bank weiterzuleiten. „Anbei sende ich Ihnen, wie gewünscht, die Strafanzeige zur Einsichtnahme.“ Später wird deshalb gegen Giger ermittelt. Er habe, so der Vorwurf, Amtsgeheimnisse verletzt.

Ende 2013 erstattet die Sarasin-Bank Anzeige gegen Unbekannt wegen der entwendeten Unterlagen. Sie kann das nur deshalb tun, weil Giger ihr Seiths Anzeige überlassen hat, in der aus internen Sarasin-Dokumenten zitiert wird. Auch für die Gegenanzeige ist wieder der Staatsanwalt Giger zuständig.

Die Verhaftung

Giger und die Sarasin-Bank machen nun gemeinsame Sache gegen Josef Talheimer. Der hat inzwischen gekündigt und will künftig für die Bank Julius Bär arbeiten. An seinem letzten Arbeitstag bei Sarasin, dem 17. Januar 2014, räumt Talheimer seinen Schreibtisch auf. Er wirft viele Unterlagen weg, einige schreddert er auch. In seinem Kopf herrscht Chaos. Einige Dokumente hat er schon an Seith übergeben. Soll er jetzt noch weitere mitnehmen? Es ist seine letzte Gelegenheit.

Er druckt ein paar Unterlagen aus. Das ist gar nicht so einfach – der Drucker steht im Flur, wo jederzeit Kollegen vorbeikommen können. Außerdem erscheinen ständig Leute in seinem Büro, die sich verabschieden wollen. Talheimer zieht sich in ein Besprechungszimmer zurück. Er überlegt, was er tun soll. Einen Teil der Unterlagen schreddert er. Aber ein paar nimmt er doch mit nach Hause.

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Josef Talheimer ahnt nicht, dass die Druckerdaten ihn später verraten werden.

Die Schlinge zieht sich zu. Die Bank hat ihn mittlerweile in Verdacht und lässt ihn von Privatdetektiven überwachen. Diese beobachten am 12. Mai 2014, wie Talheimer, Seith und der andere frühere Sarasin-Mitarbeiter sich erneut in Schaffhausen im Restaurant „St. Lucia“ treffen.

Am Morgen danach, früh um 7.10 Uhr, taucht in Talheimers Büro der Staatsanwalt Giger mit zwei Polizisten auf. „Sie sagten: ‘Guten Morgen, Polizei, Sie sind verhaftet’“, erinnert sich Talheimer. Talheimers Büro wird durchsucht, seine beiden Handys beschlagnahmt, er wird abgeführt und zur Kantonspolizei Zürich gebracht.

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Die erste Vernehmung startet der Staatsanwalt Peter Giger gleich am Tag der Festnahme. Talheimer bleibt an diesem Tag gelassen. Er streitet ab, interne Dokumente der Sarasin-Bank ausgedruckt und weitergegeben zu haben. Doch die Druckerdaten verraten ihn.

Die Untersuchungshaft setzt Josef Talheimer zu. Ein Teil der Medikamente, die er bekommt, sind starke Schmerzmittel – Opioide. Aber das erfährt er erst viel später, lange nach seiner Haftentlassung. Ahnungslos stimmt er der Tablettengabe zu, von den Nebenwirkungen weiß er wenig: Schläfrigkeit, verschwommene Sicht, Verwirrtheit.

Talheimer will raus aus dem Gefängnis, raus aus seiner Sechser-Zelle. Er will auch, dass die Verhöre durch Peter Giger aufhören. Immer wieder lässt der Staatsanwalt ihn in Handschellen vorführen, als könne der gehbehinderte Talheimer flüchten. Wochen vergehen, Monate.

„Ich würde alles tun, um dieses Verfahren zu verkürzen. Ich würde es zugeben, wenn es so gewesen wäre“, sagt Talheimer in jener Vernehmung vom 20. Juni 2014, nachdem er sein Leiden ausführlich dargelegt hat.

„Ich muss hier raus. Ich würde Ihnen alles sagen.“

„Ich will Sie auf gar keinen Fall zu Zugeständnissen bewegen, die nicht der Wahrheit entsprechen“, antwortet Giger. Dann setzt er Talheimer mit seinem Wissen von der bespitzelten Zusammenkunft unter Druck: „Was in aller Welt haben Sie bei Seith zu suchen!“, ruft Giger.

Talheimer „weint“, vermerkt die Assistentin des Staatsanwalts an diesem Tag in ihrem Vernehmungsprotokoll.

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Einen Montag später ist Talheimer zermürbt. Er gibt zu, die Unterlagen übergeben zu haben. Wer am Steuer gesessen habe, will Staatsanwalt Giger wissen, und wechselt ins Englische: „Who was sitting in the driver’s seat?“ Giger weiß nicht, ob Talheimers ehemaliger Sarasin-Kollege die Treffen im Restaurant angeregt habe oder Müllers Anwalt Eckart Seith.

„Seith“, antwortet Talheimer und sagt aus, es sei dabei auch um Geld gegangen. Ein Prozent der Klagesumme, also rund eine halbe Million Euro, habe man ihm und seinem früheren Kollegen als Provision versprochen. Eckart Seith bestreitet das heute. „Es floss kein Geld und es gab auch keine Zusage darüber.“

Staatsanwalt Peter Giger lässt nun zuerst Talheimers Ex-Kollegen verhaften. Mit Müllers Anwalt Seith ist es nicht so einfach. Dass Seith von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert würde, ist nach Lage der Fakten so gut wie ausgeschlossen.

Aber Eckart Seith ist nicht in Deutschland. Er segelt auf seinem Zweimaster vor Mallorcas Südküste, als er von der Festnahme des Talheimer-Kollegen in der Schweiz hört. Dessen Frau meldet sich, besorgt. Seith ist nun ebenfalls alarmiert. Er muss damit rechnen, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Für Seith ist klar: Passkontrollen am Flughafen von Palma de Mallorca sollte er besser meiden. Er chartert ein Privatflugzeug, eine Piper Mustang. Ein Freund aus Deutschland fliegt die Maschine nach Stuttgart-Echterdingen. Seiths Rückflug mit Air Berlin verfällt.

Der Rechtsanwalt kämpft nun nicht mehr nur für seinen Mandanten Erwin Müller. Er kämpft längst auch für sich selbst. Als er Giger fragt, ob er in die Schweiz reisen könne, um einige Mandanten zu besuchen, ist die Antwort vielsagend. „Die von Ihnen gewünschten Auskünfte und Garantien pflegen wir nicht abzugeben.“ Seith geht fest davon aus, dass Giger auch gegen ihn ermittelt.

Über Monate verfasst Seith nun immer neue Schriftsätze an die Schweizer Justiz. Er setzt Nadelstiche, aber auch nicht mehr. Erst im August 2015 schlägt der Rechtsanwalt zu.

Seith hat erfahren, dass der Staatsanwalt seine Anzeige gegen Sarasin-Manager an die Bank weitergereicht hatte. „Das war, als gebe man einem Täter die Tatwaffe zurück, die er am Tatort liegen gelassen hat“, sagt Seith heute. Gigers Verhalten erfülle den Straftatbestand Bruch von „Amtsgeheimnis und Amtsmissbrauch“. Seith zeigt Giger an. Der äußert sich, schickt dem Obergericht Zürich eine Stellungnahme auf 87 Seiten.

Die Sache zieht sich, doch im September 2016 wird Staatsanwalt Giger von seinem Behördenleiter von dem Fall abgezogen. Die offizielle Begründung: „Ressourcenplanung“. Ein Nachfolger übernimmt. Seitdem wird gegen Giger ermittelt.

Gigers Stellungnahme gegenüber dem Züricher Obergericht enthüllt unterdessen, dass der Wirtschaftskrimi um die Cum-Ex-Geschäfte der Sarasin-Bank inzwischen die Politik beschäftigt. Er habe Rückendeckung, lässt Giger durchblicken, und zwar von ganz oben. Die Schweizer Justizministerin sei informiert und habe zugestimmt, das Verfahren gegen die Deutschen auszuweiten. Es gehe nicht mehr nur um Verletzung von Geschäfts- und Bankgeheimnissen.

Mit Erlaubnis der Justizministerin darf Giger nun ein viel schärferes Schwert schwingen: Wirtschaftlicher Nachrichtendienst, heißt der Vorwurf im Schweizer Juristenjargon, auf deutsch: Wirtschaftsspionage. In einer Email an CORRECTIV und die Recherchepartner spricht das Schweizer Justizdepartment später gar von einer „politischen Straftat“.

Die Einschüchterung

Im Mai 2017 entscheidet das Landgericht Ulm, dass die Sarasin-Bank dem Drogerieunternehmer Erwin Müller fast 50 Millionen Euro Schadensersatz zahlen muss. Es ist ein Triumph. Auch für Müllers Anwalt Eckart Seith.

Zwei Wochen später bekommt Seith nächtlichen Besuch. Überwachungskameras seiner Villa zeichnen auf, wie ein Mann über die Gartenmauer steigt, mit moderner Funktechnik die Haustür scannt. Er speichert in dem Gerät die elektronischen Signale des Autozündschlüssels.

Danach geht er zu Seiths BMW 640i Cabrio, startet das Auto und fährt es rund 200 Meter weiter auf eine kleine Lichtung. Dort zerstört er Technik und Inneneinrichtung des Autos. Ein Profi, der einen Wagen klaut, ihn aber in Tatortnähe lässt und zerstört. „Wir haben ja einigen diese illegalen Geschäfte vermasselt“, sagt Seith. „Und dass man sich damit keine Freunde macht, war klar. Es gab auch schon andere Bedrohungen, aber das schien mir jetzt mal das deutlichste Zeichen.“

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Am 5. März 2018 erfährt Eckart Seith, dass er in der Schweiz angeklagt ist. Seith, Talheimer und dessen früherer Sarasin-Kollege. Drei Deutsche, die dazu beitrugen, dass die Cum-Ex-Geschäfte zu Lasten deutscher Steuerzahler durchleuchtet und juristisch aufgearbeitet werden. Ihnen drohen in der Schweiz Haftstrafen von mehr als drei Jahren.

Seith ist heute 60 Jahre alt. Er bestreitet, dass er Josef Talheimer zum Diebstahl von Dokumenten angestiftet habe. Es gehe hier um etwas ganz Anderes: Die Zürcher Staatsanwaltschaft schütze eine Bank, die mit fragwürdigen Methoden seinen deutschen Mandanten Müller über den Tisch gezogen habe. Doch anstatt dem nachzugehen, mache sie nun Jagd auf jene, die den Cum-Ex-Betrug aufgedeckt hätten. „Hinter einem formal korrekten Erscheinungsbild steht die Auftragsjustiz der heimischen Finanzindustrie“, sagt er. „Das ist Strafjustiz, Einschüchterung, jeder Europäer soll wissen, dass er ins Gefängnis kommt, wenn er Fehlverhalten einer Schweizer Bank aufdeckt.“

Er habe sich nicht strafbar gemacht – und auch Josef Talheimer nicht. „Es ging um die Aufdeckung von Straftaten, und es ging um die Durchsetzung begründeter Schadenersatzansprüche“, sagt er. Das Geschäftsgeheimnis einer Bank sei nur dann geschützt, wenn sie rechtmäßig handle. Das bestätige ein Gutachten der zwei Strafrechts-Experten Martin Kilias und Daniel Jositsch. Darin schreiben sie, dass die Unterlagen der Bank Sarasin „Vorgänge über illegale Geschäftspraktiken betrafen“. Die aber seien nicht schutzfähig.

Staatsanwalt Peter Giger hält offenbar selbst wenig von den Cum-Ex-Geschäften. Als er sich in einem Brief an die Bundesanwaltschaft wendet, um diese über die laufenden Verfahren in Kenntnis zu setzen, schreibt er über Cum-Ex-Deals: „eine eher fragwürdige Finanzanlage“, die die Bank Sarasin „an sehr reiche Kunden“ vertrieben habe. „Diese fußt auf einer Steuerumgehung. Die Kunden der Bank J. Safra Sarasin AG erlitten sehr große Schäden, als der deutsche Staat die einschlägige Steuerlücke schloss.“

Josef Talheimer ist heute 51 Jahre alt. Er saß sechs Monate in Untersuchungshaft, verlor deswegen seinen Job beim Bankhaus Julius Bär. Inzwischen arbeitet er als Anwalt in einer großen deutschen Stadt. In seinen Augen wird er in der Schweiz verfolgt, weil er als Whistleblower half, das Cum-Ex-System bei Sarasin und anderen Banken aufzudecken. „Man wird Whistleblower, indem man ein Unrecht sieht, indem man – wie in meinem Fall – glasklar vor Augen Straftaten sieht, und mit aller Vorsicht zunächst und dann mit der gebotenen Deutlichkeit versucht, auf diese Missstände hinzuweisen und einfach nur ein Schulterzucken erntet.“

Die Vorgeschichte:

Oliver Schröm gehörte 2014 zu den ersten Journalisten, die auf Basis interner Unterlagen über die Cum-Ex-Geschäfte von Drogeriekönig Müller und anderen deutschen Investoren berichteten. Daraufhin geriet auch er ins Visier des Züricher Staatsanwalts Peter Giger, der ihn der Wirtschaftsspionage verdächtigte.
Oliver Schröm erreichen Sie per Email unter oliver.schroem(at)correctiv.org.
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Illustration: Vincent Burmeister
Grafik: Benjamin Schubert
Originalfotos: Karsten Raduenz

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