
Sieg vor Gericht
Wer Dokumente bei Behörden anfragt, darf nicht mit hohen Gebühren bestraft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vergangene Woche bestätigt. Wir hatten das Bundesministerium des Innern verklagt.
Wer Dokumente bei Behörden anfragt, darf nicht mit hohen Gebühren bestraft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vergangene Woche bestätigt. Wir hatten das Bundesministerium des Innern verklagt.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat am Donnerstag unsere Auskunftsklage in Sachen PROSOZ zurückgewiesen. Wir wollten wissen, wie viele Mitarbeiter von PROSOZ-Kunden gleichzeitig Geld von PROSOZ bekommen, dafür dass sie die Software des Hertener Unternehmens unterrichten. Eine Richterin des Amtsgerichtes in Recklinghausen urteilte nun, die Softwarefirma PROSOZ müsse uns nichts sagen, weil das städtische Unternehmen keine Behörde sei. Erstaunlich.
Weit mehr als fünf Millionen Euro bezahlen die Berliner Steuerzahler, damit das Finale der Champions League in diesem Jahr in die Hauptstadt kommt. Berlin muss damit deutlich mehr bezahlen als München für das Finale vor drei Jahren. Die UEFA hat massive Forderungen an die Gastgeber. Allein die Celebration Party, ein Buffet für Promis und Funktionäre aus aller Welt, kostet den Steuerzahler mehr als 150.000 Euro.
Berater bei Jobcentern nutzen soziale Netzwerke, um Arbeitslose zu kontrollieren. Das gaben Chefs von kommunalen Jobcentern bei ihrem jährlichen Branchentreffen in Berlin zu. In einigen Fällen wurden nach der Schnüffelei in sozialen Netzwerken Gelder gestrichen. Vor zwei Jahren hieß es bei der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Jobcentern noch: „Wir machen das nicht.“ Die Bundesagentur für Arbeit verbietet eine unkoordinierte Spionage durch Mitarbeiter.
Arbeitet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages für uns alle? Ist die aus Steuergeld finanzierte Arbeit transparent? Oder bleibt der Dienst eine geschlossene Abteilung, nur nutzbar für die Abgeordneten des Bundestages? Darüber entscheidet morgen Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht in Leipzig.
Wir veröffentlichen heute etwas, das wir eigentlich schon gestern veröffentlichen wollten. Einen zentralen Teil unseres Textes „Abkassiert beim Zahnarzt?“. Warum erst heute? Der Grund ist die Vorsicht vor einer „einstweiligen Verfügung“. Solche gerichtlichen Anordnungen bereiten investigativ recherchierenden Journalisten immer wieder Probleme. Das Problem möchte ich Euch an einem konkreten Fall beschreiben.
In den vergangenen Jahren ist ein Streit eskaliert. Ein Streit, der uns alle betrifft. Es geht um die Freiheit der Presse, um die Freiheit der Information und damit um die Entwicklung unserer Demokratie. Es geht darum, wie viel wir wissen dürfen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes war eindeutig: Die wissenschaftlichen Gutachten des Bundestages müssen veröffentlicht werden. Jeder Bürger darf sie einsehen. Aber die Beamten versuchen weiter mit allen Mitteln, Transparenz zu verhindern
Wer etwas von einer Behörde wissen will, braucht gute Argumente. Wir erklären Euch, wie Ihr sie in Datenbanken findet.
Welche Mängel fand der Landesrechnungshof bei seinen Prüfungen? Das versucht CORRECTIV-Publisher David Schraven seit drei Jahren zu recherchieren. Vor Gericht hat er gegen teure Anwälte gewonnen. Trotzdem verweigert der Landesrechnungshof bis heute einen Teil der Antworten.
Das kommunale Softwareunternehmen PROSOZ aus Herten steht im Verdacht, im millionenschweren Markt für Softwarelizenzen mit unlauteren Methoden agiert zu haben. Die Verantwortlichen hüllen sich in Schweigen. Wir haben auf Auskunft geklagt. Jetzt wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Landgericht Bochum verhandelt.
Wie geben Bundesbehörden ihr Geld aus? Das überprüft der Bundesrechnungshof. Wir wollten wissen, was alles in den vergangenen Jahren kontrolliert wurde. Der Rechnungshof verweigert die Transparenz. Deswegen haben wir ihn auf Auskunft verklagt.