Erstes Urteil zur Prosoz-Auskunftsklage
Das Amtsgericht Recklinghausen hat am Donnerstag unsere Auskunftsklage in Sachen PROSOZ zurückgewiesen. Wir wollten wissen, wie viele Mitarbeiter von PROSOZ-Kunden gleichzeitig Geld von PROSOZ bekommen, dafür dass sie die Software des Hertener Unternehmens unterrichten. Eine Richterin des Amtsgerichtes in Recklinghausen urteilte nun, die Softwarefirma PROSOZ müsse uns nichts sagen, weil das städtische Unternehmen keine Behörde sei. Erstaunlich.