Unrechtmässig verschuldet
Personen, die von 10.50 Franken Nothilfe leben, sollen 30 Franken pro Tag Strafe zahlen – so steht es in zahlreichen Zürcher Strafbefehlen. Dabei heisst es längst im Gesetz: Mehr als 10 Franken sind unzulässig. Trotzdem halten Staatsanwaltschaften an der Praxis fest.