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Zwischen Gefängnis und Nothilfe
Weder ausreisen noch bleiben ist erlaubt
Bleiben ist Pflicht. Bleiben ist strafbar. Nach einer Polizeirazzia in einem Zürcher Rückkehrzentrum erhält ein Mann einen Strafbefehl wegen rechtswidrigen Aufenthalts – obwohl er das Land laut Dublin-Verordnung gar nicht verlassen darf.