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Gesellschaft

Messerangriff in Hamburg: Verdächtige in Niedersachsen geboren

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Gesellschaft

Nein, Annalena Baerbock hat Ende Mai 2025 keine Absage für neuen UN-Job erhalten

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Russische Desinformation

US-Verbot für Taurus-Lieferung an Ukraine? Russischer Propaganda-Blog verbreitet unbelegte Behauptung

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Gesellschaft

Stichwahl in Rumänien: Kein „wundersamer Zuwachs“, aber höhere Wahlbeteiligung

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Wirtschaft und Umwelt

Was über die Rolle von Solarstrom beim Blackout in Spanien und Portugal bekannt ist

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Politik

Koalitionspläne zu Strafen bei Gruppenvergewaltigungen werden missverstanden

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Faktencheck

Kein Bezug zu AfD-Gutachten: Verfassungsschutzchef Haldenwang ging Ende 2024 in den Ruhestand

Nachdem der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hat, kursiert in Sozialen Netzwerken ein Video, laut dem der Verfassungsschutzchef entlassen worden sei. Doch Thomas Haldenwang schied schon vor Monaten aus dem Amt.

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Die EU will am 20. Mai 2025 neue Sanktionen gegen Russland beschließen

Hintergrund

Geplante Russland-Sanktionen der EU zielen auch auf Einflussnahme in Deutschland

Die EU will am 20. Mai 2025 neue Sanktionen gegen Russland beschließen. CORRECTIV hatte vorab Einblick in einen Entwurf: Er nimmt auch deutsche Staatsbürger und in Deutschland tätige Propagandisten ins Visier. Dazu kommen IT-Unternehmer, deren Rolle CORRECTIV in Russlands hybridem Krieg aufgedeckt hat, sowie Fischerei-Unternehmen, die der Spionage und Sabotage verdächtigt werden.

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Klima

Doch, der Meeresspiegel in Venedig steigt

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Russland/Ukraine

Russische Spione mit Pentagon-Kontakt im Handy? Keine Belege für angebliche Verhaftung

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Bundestagswahl 2025

Drei Stimmen von derselben Person? Kein Wahlbetrug bei Kanzlerwahl

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verfassungsschutz-afd-verfassungsgericht-einstufung-rechtsextremitstisch

Faktencheck

Verfassungsschutz kann Einstufung unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen

Online stellen Nutzerinnen und Nutzer in Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ einstufen durfte. Angeblich müsse erst das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsfeindlichkeit feststellen. Das stimmt nicht.

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