
Missbrauchsklage: Erzbistum München verzichtet nicht auf die Einrede der Verjährung
Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht „auf die Einrede der Verjährung“ verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers „kurzfristig“ klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.