Auch die Mutter von Peter Stadtmann hat reagiert. Sie versucht mit einer Schar von Anwälten, die Lage in den Griff zu kriegen und das Vermögen der Familie in Sicherheit zu bringen.
Da ist der Versuch, die Whistleblower einzuschüchtern. Das erscheint nötig, seit Martin Porwoll den Skandal erklärt. Er hat beim Apothekerverband vorgesprochen, mit Betroffenen geredet, immer wieder betont, dass es Mitwisser in der Apotheke gab. Dafür hat er eine Abmahnung der Kanzlei Höcker bekommen, die 18 Mitarbeiter der Alten Apotheke und die Mutter von Stadtmann vertritt. Für die Abmahnung soll Martin Porwoll 3.456 Euro zahlen. Und schweigen, aus Angst nochmal Tausende von Euros zu berappen.
Dann ist da der Griff der Mutter nach dem Vermögen von Peter Stadtmann. Dem Familienvermögen.
Am 26. Januar fuhr der Notar Andreas S. in das Wuppertaler Gefängnis, in dem Peter Stadtmann in Untersuchungshaft sitzt. Dort ließ er sich von dem Apotheker mehrere Dokumente unterschreiben. Die Alte Apotheke wurde so vom Sohn auf die Mutter übertragen, damit das stuckverzierte, rosa Haus nicht beschlagnahmt werden kann, um Betroffene zu entschädigen. So steht es als Grund der Übertragung im Vertrag zwischen Mutter und Sohn. Die Mutter zahlte für diese Übertragung nichts an ihren Sohn. Sie bekam die Apotheke umsonst.
Gleichzeitig sicherte sie sich Hypotheken auf weitere Grundstücke von Peter Stadtmann – angeblich als Sicherheit für Darlehen in Millionenhöhe. Geld, das der Sohn seiner Mutter angeblich schulden sollte.
Dass die Mutter sich das Vermögen auf diese Art und Weise sichern konnte, erscheint fast unglaublich. Aus der Haft heraus kann jemand Millionen verschieben?
Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft langsam reagiert. Vielleicht zu langsam. Nach der Festnahme ließ sie zunächst nur eine Hypothek in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro auf die Villa von Peter Stadtmann eintragen.
Die Staatsanwaltschaft ließ nicht das gesamte Vermögen einfrieren. Sie sprach kein Verkaufsverbot für die Häuser von Peter Stadtmann aus, nicht für seine Bilder und Kunstwerke. Die Staatsanwaltschaft ließ Peter Stadtmann monatelang gewähren.
Obwohl sie im Verlauf der Ermittlungen herausbekam, wie groß der Skandal ist. Wie viele Menschen betroffen sind, wie unermesslich der Schaden ist.
Erst im August 2017 sicherte die Staatsanwaltschaft insgesamt 56 Millionen Euro. Auch dieses Geld würden in erster Linie die Krankenkassen bekommen, wenn ein Gericht den Betrug des Alten Apothekers bestätigen sollte.
Ausreichend Geld für Schadensersatzforderungen der vielen Patienten ist immer noch nicht gesichert. Es gibt aber auch keinen Straftatbestand, der die Handlungen von Stadtmann genau abdeckt. Die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass jemand an Krebs stirbt – ist das Mord? Fahrlässiger Totschlag? Körperverletzung? Sowieso müsste man es erst beweisen. Hat einer der Krebsmedikamente panscht eine Tötungsabsicht?
Die Informationspolitik
Im Fall Stadtmann muss sich nicht nur die Justiz Fragen gefallen lassen. Vor allem Behörden und Ärzte haben versagt. Die Stadt Bottrop hat nach der Razzia und dem Bekanntwerden des Falls nur die Ärzte angeschrieben, die von Stadtmann beliefert wurden. Patienten und Angehörige von Verstorbenen wurden nicht informiert. Denn das ist das besondere an Krebsmedizin: Die Patienten müssen immer genau auf den Zuzahlungsbescheid gucken, um zu wissen, aus welcher Apotheke ihre Medikamente kommen. Und wer schaut auf die Rezeptzuzahlungen des verstorbenen Ehemannes, Ehefrau, Kindes oder Vater oder Mutter? Der Arzt weiß aber genau, woher die Zytostatika stammen.
Am 2. Dezember 2016 schickt die Stadt einen Brief an die Ärzte, die Medikamente aus der Alten Apotheke bekommen haben. In dem Brief werden nur die fünf Wirkstoffe genannt, die der Whistleblower Porwoll aufgelistet hatte. Sonst nichts. Keine Aufforderung dazu, Patienten zu informieren.
Später im Mai 2017 dann: Die Meldung von der Stadt an die Ärzte, dass wesentlich mehr Medikamente betroffen sind. Aber wieder keine direkte, öffentliche Bekanntmachung, damit sich die Patienten unabhängig von ihren Ärzten informieren können.
Und etliche Ärzte klären ihre Patienten nicht aktiv auf. Dies belegen unsere Recherchen. Wir haben mit allen Ärzten gesprochen. Die meisten gaben an, ihre Patienten nicht informiert zu haben. Einige sagten, sie seien überfordert; andere, sie hätten die Kapazitäten nicht; wieder andere sagten, die Behörden seien in der Pflicht oder man wolle die Patienten nicht grundlos aufregen.
Ein paar Tage nach ihrem Interview mit dem Lokalradio fährt Heike Benedetti ins Bottroper Marienhospital. Sie selbst ist da schon seit einem Jahr krebsfrei, aber ihre Freundinnen kämpfen zu diesem Zeitpunkt immer noch. Benedetti stellt ihren weißen Geländewagen auf dem Parkplatz ab, sie steigt aus – und läuft ihrer Ärztin in die Arme. Die Ärztin, die ihre Rezepte geschrieben hat, die Rezepte mit den richtigen Wirkstoffmengen. Sie begrüßen sich freundlich, dann fragt die Ärztin, was Benedetti denn im Krankenhaus wolle. „Das können Sie sich doch wohl denken“, sagt Benedetti. Laut Benedetti hat die Ärztin daraufhin nur gelächelt, genickt und ist weitergegangen. Am Empfang fragt Benedetti noch einmal nach. „Wir müssen jetzt eben schauen, ob der Krebs wiederkommt“, sagt die Sprechstundenhilfe.
Das ist der Moment, in dem Heike Benedetti anfängt zu zweifeln: Wusste ihre Ärztin davon, dass Peter Stadtmann die Medikamente panschte? Hätte sie nicht wenigstens etwas ahnen können? Wenn sie unschuldig ist, warum spricht sie dann nicht offen darüber? Wir haben die Ärztin mit der Geschichte von Benedetti konfrontiert. Sie hat nicht geantwortet. Auch Benedetti hat keinen Brief erhalten, in dem steht, dass sowohl sie als auch ihre Eltern eventuell gepanschte Krebsmedikamente bekommen haben. Es wäre ihr egal gewesen, von wem dieser Brief kommt. Nur die offizielle Nachricht, die hätte sie gerne gehabt.
Man wolle geheilte Patienten nicht verunsichern, sagen manche Ärzte. Die beiden wichtigsten Abnehmer von Stadtmann, der bekannte Düsseldorfer Chirurg Mahdi Rezai und die Onkologie in Bottrop, gehen sogar noch weiter: Sie sagen, dass sie keine Auffälligkeiten in ihren Behandlungsergebnissen festgestellt hätten. Das machen sich wiederum die Verteidiger von Stadtmann zunutze: da kein Schaden angerichtet sei, könne ihr Mandant auch nicht gestreckt haben. Bis heute spricht ein Großteil der Ärzte nur mit den Patienten, die es selbst herausgefunden haben und sich daraufhin melden.
Selbst ein Gutachter hat im Zuge der Ermittlungen gesagt, dass man von einem womöglich gestreckten Medikament nicht auf einen körperlichen Schaden, bis hin zum Tod, schließen könne. Krebs ist eine schicksalbeladene Krankheit, bei der ein einzelner Fall wenig Aussagekraft hat.
Gewissheit könnte nur eine großangelegte Studie bringen. Für eine Fall-Kontroll-Studie bräuchte man die Behandlungsunterlagen von Betroffenen, die alle eine ähnliche Krebsart haben, zum Beispiel Brustkrebs. Man wirft sie dann zusammen mit einer Kontrollgruppe, die ordnungsgemäße Medikamente bekommen hat. Dann schaut man sich alle Unterlagen gesammelt an. Und sucht sich die Patienten heraus, die besonders schnell gestorben sind oder bei denen der Krebs zurückgekommen ist. Wenn sich dann feststellen lässt, dass Patienten, bei denen die Erkrankung besonders schlecht verlaufen ist, überwiegend häufig aus der Alten Apotheke versorgt wurden, hätte man den Beweis. Den statistischen Beweis dafür, dass Stadtmann Menschen geschädigt hat.