Das Verteidigungsministerium und die Fitness
Welche Nebenaufträge nehmen leitende Mitarbeiter von Bundesministerien an? CORRECTIV hat Auskunft zu neuen Fällen bekommen, die Fragen aufwerfen.
Welche Nebenaufträge nehmen leitende Mitarbeiter von Bundesministerien an? CORRECTIV hat Auskunft zu neuen Fällen bekommen, die Fragen aufwerfen.
Wie viele leitende Beamte ließen sich von Verbänden und anderen externen Auftraggebern bezahlen, wo genau und wie gut? Auf CORRECTIV-Anfrage gab kein einziges Ressort vollständige Antworten. Zwei antworteten überhaupt nicht – obwohl Auskünfte gesetzlich vorgeschrieben sind.
Nachdem CORRECTIV Anfang Februar vor Gericht geklagt hatte, veröffentlicht das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nun die Namen der zehn größten industriellen Wassernutzer im Bundesland. Damit wendet die Behörde ein Urteil ab.
Von dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen profitieren alle Bürger und alle Journalisten, die Auskünfte von Behörden in NRW haben wollen. Nach Ansicht des Gerichtes waren Gebührenforderungen des Gesundheitsministeriums und der Bezirksregierung Münster für Informationsanfragen überzogen – und damit rechtswidrig.
Eine Behörde des Landes Sachsen-Anhalt will auf eine Auskunftsanfrage nicht mitteilen, welche Unternehmen im Land am meisten Wasser verbrauchen. Andere Bundesländer hatten umstandslos geantwortet. CORRECTIV zieht nun vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag eine Auskunftsklage von CORRECTIV gegen die katholische Kirche abgewiesen. Das Erzbistum Köln muss vorerst nicht offenlegen, in welche Firmen und Fonds es jährlich knapp drei Milliarden Euro investiert. Allerdings ließ das Gericht eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu.
CORRECTIV hat vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Köln hob eine einstweilige Verfügung auf, die der Industriekonzern Ferrostaal gegen CORRECTIV erwirkt hatte. Das Gericht stellte die Pressefreiheit über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Fall beschäftigte zwischenzeitlich auch das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Die Abgeordneten hatten zuvor gegen den Willen der Regierung einen starken Schutz von Journalisten und Whistleblowern durchgesetzt.
Seit über vier Jahren verweigert der Bundesrechnungshof Auskunft über seine Prüfungen in vier Bundesministerien. Wir haben ihn deswegen auf Transparenz verklagt. Der Streit ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angekommen. Wir wollen wissen: Wie geben Bundesbehörden ihr Geld aus?
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt bis zum Schluss eine Zitterpartie. Am Mittwoch wird es im Rechtsausschuss des Bundestages beraten, danach kann es verabschiedet werden. Mit einer Einigung würden sich Abgeordnete gegen einen Entwurf des Justizministeriums durchsetzen, der massiv kritisiert wurde.
Der slowakische Journalist Ján Kuciak wurde wahrscheinlich wegen seiner Recherchen ermordet. Doch woher wussten die Mörder, worüber er recherchierte? Seine Kollegen vermuten jetzt, dass ihm eine Recherchemethode zum Verhängnis wurde, die auch in Deutschland viel genutzt wird: das Informationsfreiheitsgesetz.
Seit Jahresende gibt es als Reaktion auf die Panama Papers ein Transparenzregister. Besonders das deutsche Stiftungswesen braucht mehr Transparenz, wie ein aktueller Skandal in der Wohlfahrtsbranche zeigt. Ein erster Praxistest ergibt: den hätte das Transparenzregister nicht verhindert.