
Städtische GmbH muss Presse Auskunft geben
Das kommunale Unternehmen Prosoz hat uns Auskünfte zu freien Mitarbeitern verweigert. Die Firma sagte, als kommunale GmbH sei das Unternehmen nicht wie eine Behörde zu Antworten verpflichtet. Das Landgericht Bochum sah das anders: Die Prosoz GmbH erfüllt einen öffentlichen Zweck. Deswegen ist die Firma wie eine Behörde zu behandeln und muss reden. Wir haben die Auskunftsklage gewonnen.