Letzte Chance Gnadenakt
Etwa jeden fünften Tag stellt der Jesuiten Flüchtlingsdienst in Berlin einen Antrag beim Senat. Dann soll eine Kommission über den Aufenthalt eines eingewanderten Menschen entscheiden. Das Gesetz sagt: „dringende humanitäre oder persönliche Gründe“ müssen „die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen“. Härtefälle dürfen bleiben – wenn der Innenminister zustimmt.