Erfolg: Prosoz muss antworten
Die städtische Firma Prosoz Herten will nun doch nicht in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen. Das bedeutet: Das Unternehmen ist nach unserer Auskunftsklage zur Antwort verpflichtet und muss jetzt reden. Antwortet Prosoz auf unsere Fragen nicht, könnten wir den Gerichtsvollzieher schicken.