Kleine und mittlere Unternehmen

TTIP soll nicht nur Konzernen dienen, sondern auch den Mittelständlern. Die heißen in der Sprache der Bürokraten „kleine und mittlere Unternehmen“, abgekürzt: KMUs. Mittelständler sind der Motor einer jeden Volkswirtschaft, deshalb ist es besonders wichtig, dass sie vom Freihandel profitieren. Nützt ihnen TTIP? Ja, sagt immer wieder die EU-Kommission und streicht heraus, welche Vorteile das Abkommen gerade ihnen bringe. Doch das sehen viele anders: Die meisten Mittelständler seien schlicht zu klein, um international zu exportieren.

1. Worum geht es?

Kleinere und mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro. Sie sind der Kern der Wirtschaft. In den USA tragen sie zu zwei Dritteln der Wirtschaftsleistung bei, in Europa sind es gar 99 Prozent. Das TTIP-Kapitel über die Mittelständler ist in sich recht kurz. Einerseits. Andererseits betreffen fast alle anderen TTIP-Kapitel die Interessen der Mittelständler.

Europäer und Amerikaner sind sich einig: Es sollen „nicht-tarifäre Hürden“ abgebaut werden. Damit sind Handelsbeschränkungen gemeint, die nicht Zölle sind. Es gibt zahlreiche Wege, die eigene Industrie vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen. So haben die USA eine Importquote für Käse erlassen – nur bestimmte Mengen und Sorten an Käse dürfen eingeführt werden. Während etwa die EU strikte Beschränkungen hat, was die Einführung von Bananen oder Fleisch angeht. Weitere solcher Handelshemmnisse können sein: technische Normen und Standards, Lizenzen, Sicherheits- und Qualitätstests, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Sozial- und Umweltstandards. Wobei diese Standards, andererseits, in sich sehr sinnvoll sein können.

2. Welche sind die Streitpunkte?

Zentraler Streitpunkt im Mittelständler-Kapitel: Die EU fordert, dass die amerikanische Handelsbehörde eine Website einrichtet, die europäische Firmen detailliert darüber aufklärt, wie sie Zugang zum amerikanischen Markt erhalten. Darauf sollen auch Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen, Investitionsmöglichkeiten oder zur Firmenregistrierung zu finden sein. Die Amerikaner sträuben sich dagegen. Ihr Argument: Es gibt bereits Internetseiten, die alle nötigen Informationen für potentielle Exporteure bereithalten.

Die EU-Kommission hat in einer Studie herausgefunden, dass vor allem „sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen“ den internationalen Handel der Mittelständler behindern. Hinter diesem Ausdruck verbergen sich sehr konkrete und strittige Fragen: Dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen als Tierfutter verwendet werden? Darf Fleisch von geklonten Schweinen auf den Markt kommen? Dürfen Milchkühe Wachstumshormone verabreicht bekommen? Wie müssen Aromen und Nährwerte in Lebensmitteln gekennzeichnet sein? Und der Klassiker – dürfen amerikanische Chlorhühnchen in die EU exportiert werden? Gerade bei Lebensmitteln, Medikamenten und chemischen Produkten gibt es unzählige Vorschriften im jeweils anderen Land, die es schwer machen, dort für das eigene Produkt eine Zulassung zu erhalten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können sich diese Anpassungen oft nicht leisten.

3. Was sind die Befürchtungen?

Viele Mittelständler befürchten, dass das Öffnen der Märkte vor allem den Konzernen nützt – da nur sie die Ressourcen haben, sich breit international aufzustellen. Sie selbst seien nicht für den transatlantischen Handel gerüstet. Das belegen Zahlen der EU-Kommission: Nur 13 Prozent der europäischen Mittelständler exportieren Waren nach außerhalb der EU.

Die Interessenverbände der mittelständischen Unternehmen haben die Befürchtung geäußert, dass sie es sich nicht leisten können, im Fall einer Handelsstreitigkeit vor ein Schiedsgericht zu ziehen. Laut OECD-Daten kostet ein Schiedsverfahren im Durchschnitt um die 7 Million Euro.

Die USA weigern sich bislang, Zugeständnisse zu machen bei den geografischen Herkunftsangaben – also der Frage: Darf Camembert auch aus Kentucky kommen? Das betrifft zahllose europäische Unternehmen, gerade in Italien, Frankreich und Griechenland. Die USA werben stattdessen für ihr Trade Mark System – wer die Marke „Feta-Käse“ zuerst registriere, dürfe dieses Produkt exklusiv vermarkten. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Feta in Griechenland oder Georgia hergestellt werde.

4. Sind die Befürchtungen begründet?

TTIP wird wohl jenen Mittelständlern nützen, die bereits für den transatlantischen Markt produzieren. Profiteure des erleichterten Handels wären etwa die europäischen Maschinenbau-Firmen, eine Branche, die besonders exportstark ist. Auch Chemie-, Pharma-, IT-, Lebensmittel- und Textilunternehmen aus Europa dürften zu den Gewinnern gehören. Kein Wunder, dass das TTIP-Mittelständler-Kapitel vor allem Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien am Herzen liegt.

Die Befürchtungen bei den regionalen Herkunftsangaben sind sehr begründet. Regional hergestellte Produkte haben einen Anteil von 15 Prozent an den Lebensmittel-Exporten der EU. Hier die Regeln aufzuweichen, könnte Europas Agrarwirtschaft empfindlich treffen.

Kleinere und mittlere Unternehmen werden wohl nicht von den durch TTIP geschaffenen Schiedsgerichten betroffen sein – ihre Handelsstreitigkeiten sind zu klein, als dass sie gegen einen Staat zu Felde ziehen würden.

5. Wie ist der Stand der Verhandlungen?

Bei der Hauptforderung der EU – dass die amerikanische Handelsbehörde eine Informationsseite einrichtet – gibt es bislang keine Fortschritte. Das geht aus internen Protokollen hervor: „Der Austausch über Transparenz/Informationsaustausch gestaltet sich schwierig“, so ein interner Verhandlungsbericht der EU nach der 9. Runde. Mit anderen Worten: Die Amerikaner bewegen sich kein bisschen. Aus einem anderen internen EU-Protokoll geht hervor: Die USA seien „über das hohe EU-Ambitionsniveau überrascht“ in diesem Bereich und reagierten zurückhaltend. Anders gesagt: Sie messen dem Thema Mittelständler eine deutlich geringere Bedeutung bei.

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    Status: Es gibt erste Textentwürfe.