Auskunftsrechte

Was passiert nach einem Antrag?

Nach einem IFG-Antrag musst Du offiziell maximal einen Monat auf eine Antwort warten. Leider erbitten dich manche Behörden mehr Zeit oder antworten einfach gar nicht. Falls nach Ablauf der Zeit keine Antwort eintrifft, schreibe eine freundliche, aber bestimmte Erinnerung an die Behörde, dass diese gerade Dein Recht nach §7 Abs. 5 verletzt. Kommt auch darauf nichts zurück, schreibe dem Informationsfreiheitsbeauftragten. Oft kommt dann innerhalb weniger Tage die Antwort der Behörde. Hake nach, bleibe dran. Manchmal dauert es lang, aber wenn Du im Recht bist, wirst Du Deine Information bekommen.

Wenn Du mehrere Anfragen gleichzeitig laufen hast, führe am besten eine Liste mit den wichtigsten Daten dieser Anfragen zur Übersicht. Wann wurde der Antrag verschickt? Wann soll die Information bei Dir ankommen? Mit wem in der Behörde hattest Du seitdem wann Kontakt und worüber wurde grob gesprochen? Dazu eignet sich eine Excel-Tabelle – oder Du legst Deine Anfragen gleich auf fragdenstaat.de an und tragst dort die weiteren Entwicklungen ein.

Wird Dein Antrag abgelehnt, legst Du innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der Behörde ein. Auch das geht formlos. Wende dich hier zusätzlich an den Beauftragten für Informationsfreiheit, je nach Anfrage des Bundes oder des jeweiligen Landes. Der kann sich für Dich einsetzen und der Behörde schreiben, wie seiner Meinung nach das Recht ausgelegt werden sollte. In fast der Hälfte der Fälle bringt die Einschaltung des Bundesbeauftragten ein positives Ergebnis.

Ein Beispiel: Ein Fragesteller wollte vom Jobcenter Recklinghausen die Weisungen zu bestimmten Themen wie Vermittlungsvorschläge und Fahrtkostenerstattungen erhalten. Er benutzte die Plattform fragdenstaat.de. Nach einem Monat erhielt der Fragesteller die Antwort, dass das Jobcenter einem Verein wie fragdenstaat.de keine Auskunft geben muss, sondern nur Privatpersonen.

Daraufhin beschwerte sich der Antragsteller bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. Erstens, weil er so lange auf seine Antwort hatte warten müssen und zweitens, weil das selbe Jobcenter bereits eine andere IFG-Anfrage über fragdenstaat.de beantwortet hatte. Die Informationsfreiheitsgesetz-Beauftragte schrieb dem Jobcenter, dass die Plattform „lediglich eine Hilfe zur Antragstellung anbietet“, der jeweilige Antragsteller dabei aber antragsberechtigt bleibe. Nur einen Tag nachdem sie dieses Schreiben versandt hatte, bekam der Fragesteller die Weisungen zu den angeforderten Themen im pdf-Format.

Lehnt die Behörde Deinen Antrag inklusive des Widerspruchsbescheides dennoch ab, kannst Du vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen – und an die Öffentlichkeit gehen. Melde den Fall bei der örtlichen Lokalzeitung oder an CORRECT!V. Manchmal lässt sich so Druck auf eine Behörde ausüben.

Wenn Du Deine Information dann in Händen hälst, freust Du dich. Teille die Erkenntnis mit anderen. Falls die Informationen von öffentlichem Interesse sind, gib die Dokumente an Journalisten weiter – an Deine lokalen Medien vor Ort oder an uns bei CORRECT!V. Wenn die Auskunft einen potentiellen Missstand offenbart, prüfen die Kollegen oder wir diese Information, recherchieren dazu und veröffentlichen eine Geschichte.

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